Wagenknecht klagt in Karlsruhe auf NeuauszÀhlung der Wahl
11.03.2025 - 17:39:47(Klarstellung, wer die AntrÀge gestellt hat)
BERLIN (dpa-AFX) - Die BSW-ParteigrĂŒnderin Sahra Wagenknecht zieht wegen des knapp verpassten Einzugs in den Bundestag nach Karlsruhe, um eine neue AuszĂ€hlung der WĂ€hlerstimmen zu erreichen. Der Antrag sei am Dienstag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden, sagte eine BSW-Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur, nachdem zuerst die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet hatte.
Das Verfassungsgericht bestĂ€tigte der dpa den Eingang einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Antragsteller seien Einzelpersonen, nicht das BĂŒndnis Sahra Wagenknecht als Ganzes. Geklagt haben nach Angaben der Parteisprecherin die BSW-Vorsitzenden Wagenknecht und Amira Mohamed Ali sowie zwei Mitglieder und zwei WĂ€hler der Partei. Das BSW plant nach eigenen Angaben weitere Klagen im Laufe der Woche.
Die Wagenknecht-Partei hatte nach dem vorlĂ€ufigen Endergebnis bei der Bundestagswahl am 23. Februar bundesweit rund 4,972 Prozent der Zweitstimmen erhalten und war damit knapp an der FĂŒnf-Prozent-HĂŒrde gescheitert. Nach Angaben der Partei fehlten etwa 13.400 Stimmen. Seither ergaben einzelne NachzĂ€hlungen an mehreren Orten, dass offenbar einige Stimmen falsch zugeordnet wurden. GroĂe Verschiebungen der StimmverhĂ€ltnisse wurden aber nicht bekannt.
"Respekt vor den WĂ€hlern"
ParteigrĂŒnderin Sahra Wagenknecht sprach in der "FAZ" von "einigen Tausend BSW-Stimmen", die offenbar fĂ€lschlicherweise anderen Parteien zugeordnet oder als ungĂŒltig bewertet worden seien. "Der Respekt vor den WĂ€hlern gebietet es, mögliche Fehler genau zu prĂŒfen und zu korrigieren", sagte die BSW-Chefin. Das funktioniere nur, "wenn vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses eine bundesweite NeuauszĂ€hlung erfolgt".
FĂŒr die erst Anfang 2024 gegrĂŒndete Partei ist der Einzug in den Bundestag politisch von höchster Bedeutung. Doch auch die MehrheitsverhĂ€ltnisse im Parlament könnten betroffen sein: Sollte das BSW Erfolg haben und doch noch in den Bundestag kommen, hĂ€tte eine Zweier-Koalition von Union und SPD womöglich keine Mehrheit mehr.
Erkenntnisse bei NeuauszÀhlung in Berlin
Wagenknecht sagte, eine Partei dĂŒrfe nur dann an der FĂŒnf-Prozent-HĂŒrde scheitern, wenn ausgeschlossen werden könne, dass sie von fĂŒnf Prozent der WĂ€hler gewĂ€hlt worden sei. Schon jetzt hĂ€tten "relativ viele Fehler" aufgrund von Hinweisen der Partei korrigiert werden mĂŒssen, sagte Wagenknecht.
Das BSW bezieht sich auf eine NeuauszĂ€hlung in zwölf Berliner Wahllokalen, bei der zwei zusĂ€tzliche BSW-Stimmen gefunden worden seien. "Hochgerechnet auf alle Wahllokale wĂ€re das BSW bei einer solchen Abweichung im Bundestag", sagte Wagenknecht. Ihre Sprecherin ergĂ€nzte, nach Berechnungen der Partei gebe es "eine realistische Chance, dass wir bei einer bundesweiten NeuauszĂ€hlung die FĂŒnf-Prozent-HĂŒrde ĂŒberschreiten".
Endergebnis am Freitag
Das amtliche Endergebnis soll bereits am kommenden Freitag vom Bundeswahlausschuss festgestellt werden. Danach könnte dagegen Einspruch erhoben und nötigenfalls geklagt werden.
Der Staatsrechtler Christoph Degenhart, einer der Rechtsvertreter des BSW, erklĂ€rte jedoch: "Der Ă€uĂerst knappe Wahlausgang zu Lasten des BSW macht eine umfassende ĂberprĂŒfung des Wahlvorgangs noch vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses erforderlich. Andernfalls drohen Rechtsverluste, eine SchwĂ€chung demokratischer Legitimation und die Missachtung des WĂ€hlerwillens."
Der Verfassungsrechtler Uwe Lipinski, ebenfalls fĂŒr das BSW aktiv, ergĂ€nzte: "WĂŒrde kein Eilrechtsschutz gewĂ€hrt werden, wĂ€re eine Korrektur des Wahlergebnisses mitten in der neuen Wahlperiode höchst wahrscheinlich, spĂ€testens dann im Rahmen einer WahlprĂŒfungs-Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht."

