Kobalt, Arbeitsplatz

Kobalt am Arbeitsplatz: EU setzt Grenzwert auf 0,01 mg/ m³ fest

Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 19:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die DFG bewertet Mangan neu; die EU beschließt Grenzwerte für mehrere Gefahrstoffe und setzt Fristen zur nationalen Umsetzung.
Ein modernes, sauberes Industrielabor mit Belüftungssystemen und Edelstahloberflächen ohne Personen. Illustration mit AI erstellt.

Die Ständige Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe hat die MAK- und BAT-Werte-Liste 2026 vorgelegt. Das wissenschaftliche Gremium empfiehlt darin aktuelle maximale Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Werte) sowie biologische Arbeitsstoff-Toleranzwerte (BAT-Werte), die als fachliche Grundlage für den gesetzlichen Arbeitsschutz dienen.

Wissenschaftliche Neubewertungen für Mangan und weitere Arbeitsstoffe

Ein wesentlicher Bestandteil der aktuellen Veröffentlichung ist die Neubewertung von Mangan. Die DFG-Senatskommission stellte fest, dass bei einer Konzentration von 0,05 mg Mangan pro Kubikmeter Luft keine gesundheitlichen Schäden zu erwarten sind. Als Grundlage für diese Neubewertung dienten 50 neue Untersuchungen, darunter Kohortenstudien aus Australien, Südafrika und den USA.

Zudem umfasst das Regelwerk Anpassungen der BAT-Werte für sechs Substanzen, zu denen das Narkosegas Sevofluran, anorganische Lithiumverbindungen sowie Strontium gehören. Neu in die Liste aufgenommen wurden Benzophenon, Melamin mit einem BAT-Wert von 300 µg/l Urin sowie p-Toluolsulfonsäure mit einem MAK-Wert von 0,2 mg/m³.

Insgesamt erarbeitete die DFG-Senatskommission für den Zeitraum 2025/26 70 Publikationen, darunter 40 MAK- und zehn BAT-Begründungen. Fachliche Kommentare zu den aktuellen Vorschlägen der Liste können bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden.

Europäischer Rahmen für krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe

Parallel zu den wissenschaftlichen Empfehlungen in Deutschland wurde auf europäischer Ebene der rechtliche Rahmen verschärft. Am 19. Oktober 2026 verabschiedete der EU-Rat endgültig die sechste Revision der Richtlinie 2004/37/CE über krebserzeugende, erbgutverändernde und reproduktionstoxische Stoffe (CMR).

Zuvor hatte das EU-Parlament am 6. Oktober 2026 mit 499 Ja-Stimmen, 49 Gegenstimmen und 104 Enthaltungen zugestimmt, nachdem eine Einigung mit dem Rat bereits Ende Juni erzielt worden war. Bei der finalen Abstimmung im Rat stimmte Deutschland dagegen, während sich Polen und Belgien der Stimme enthielten.

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Die novellierte EU-Richtlinie setzt verbindliche Grenzwerte mit einem 8-Stunden-Bezug fest. Für Kobalt und anorganische Kobaltverbindungen gelten künftig 0,01 mg/m³ für die einatembare Fraktion und 0,0025 mg/m³ für alveolengängigen Staub.

Für eine sechsjährige Übergangsfrist greifen Werte von 0,02 beziehungsweise 0,0042 mg/m³. Für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) wurde ein Grenzwert von 0,00007 mg/m³ (gemessen als Benzo[a]pyren) verabschiedet.

Ausgewählte Sektoren – darunter Eisen- und Stahlgießereien, die Aluminium-, Kohlenstoff- und Graphitherstellung, Kokereien, Teerdestillation, Feuerfestprodukte sowie das Schienenschweißen – erhalten eine siebenjährige Übergangsfrist mit einem Wert von 0,00014 mg/m³.

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Für 1,4-Dioxan beträgt die Grenze 7,3 mg/m³ über acht Stunden und 73 mg/m³ für Kurzzeitexpositionen von 15 Minuten, ergänzt durch einen biologischen Grenzwert von 45 mg HEAA/g Kreatinin im Urin. Für Isopren wurde ein Wert von 8,5 mg/m³ (3 ppm) festgelegt.

Zudem werden Schweißrauche, die CMR-Stoffe der Kategorie 1A oder 1B enthalten, neu in den Anhang I der Richtlinie aufgenommen. Zwar wurde hierfür keine einheitliche quantitative Grenze definiert, Beschäftigte mit Tragepflicht für persönliche Schutzausrüstung müssen jedoch regelmäßige Pausen in kontaminationsfreien Bereichen erhalten.

Gesundheitliche Schutzwirkung und Umsetzungsfristen

Hintergrund der Neuregelungen ist das Ausmaß berufsbedingter Expositionen. Nach Schätzungen der EU-Kommission waren im Jahr 2025 über 2,6 Millionen Beschäftigte in der EU den regulierten Stoffen ausgesetzt, davon 113.000 allein gegenüber Kobalt.

Der EU-Rat erwartet durch die neuen Schutzmaßnahmen über einen Zeitraum von 40 Jahren rund 1.700 vermeidbare Fälle von Lungenkrebs sowie die Verhinderung von 19.000 weiteren Erkrankungen. Die Richtlinie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Anschließend verbleiben den EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre für die Überführung in nationales Recht.

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