KonnexitÀtsprinzip, Bund

KonnexitĂ€tsprinzip ab September: Bund ĂŒbernimmt 80% der LĂ€nderkosten

27.06.2026 - 04:52:58 | boerse-global.de

Ein Rechtsgutachten von Udo di Fabio erklĂ€rt das geplante Medieninvestitionsgesetz fĂŒr verfassungswidrig. Der Bund ĂŒberschreite seine Kompetenzen.

Medieninvestitionsgesetz: Ex-Verfassungsrichter sieht VerstĂ¶ĂŸe
KonnexitĂ€tsprinzip - Ein stilisierter Richterhammer liegt auf einem Stapel von Rechtsdokumenten mit der Aufschrift 'MedienInvestVG' in einem Gerichtssaal. 27.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo di Fabio, das am Freitag vorgelegt wurde. Die Expertise stellt ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung zur Regulierung des digitalen Medienmarktes infrage.

Grundrechte und Kompetenzen

Der Rechtswissenschaftler hat erhebliche Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Das Gutachten fĂŒhrt aus: Die geplante Investitionsverpflichtung fĂŒr Streamingplattformen verstĂ¶ĂŸt gegen Grundrechte der betroffenen Unternehmen.

Das MedienInvestVG sieht vor, dass Streamingdienste einen Teil ihrer Einnahmen in lokale Produktionen stecken mĂŒssen. Laut di Fabio ĂŒberschreitet der Bund damit seine Befugnisse. Die Verpflichtung zur Finanzierung spezifischer Inhalte sei ein unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸiger Eingriff in die unternehmerische Freiheit.

Mehrere Gesetze unter Verfassungsverdacht

Die Kritik am Medieninvestitionsgesetz reiht sich in eine Serie rechtlicher Auseinandersetzungen ein. Parallel dazu wird das GebĂ€udemodernisierungsgesetz (GModG) geprĂŒft. Ein Gutachten der Kanzlei Freshfields sieht dort einen Verstoß gegen die intertemporale Freiheitssicherung und Artikel 20a des Grundgesetzes.

Anzeige

Die Einigung zum KonnexitĂ€tsprinzip bringt ab September 80% KostenĂŒbernahme durch den Bund – doch die Umsetzung bleibt komplex. Unser Report zeigt, wie LĂ€nder und Kommunen ihre AnsprĂŒche korrekt anmelden und finanzielle Planungssicherheit gewinnen. Jetzt kostenlosen Report anfordern

WĂ€hrend die Unionsfraktion in einem Gegengutachten keine verfassungsrechtliche Gefahr erkennt, haben Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe und die Linksfraktion bereits rechtliche Schritte angekĂŒndigt. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Ebenfalls am Freitag verabschiedete der Bundestag das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (IZG). Auch hier gibt es verfassungsrechtliche Bedenken. Kritiker bemĂ€ngeln die Einstufung großer Verkehrsprojekte als â€žĂŒberragendes öffentliches Interesse“. UmweltverbĂ€nde wie der NABU sehen darin eine unzulĂ€ssige SchwĂ€chung von UmweltprĂŒfungen und Beteiligungsrechten.

Einigung bei Bund-LĂ€nder-Finanzen

WĂ€hrend die inhaltliche Gestaltung vieler Bundesgesetze rechtlich umstritten bleibt, einigten sich Bund und LĂ€nder am Donnerstag auf eine Neuregelung ihrer Finanzbeziehungen. Ab dem 1. September greift das KonnexitĂ€tsprinzip verstĂ€rkt: Belasten neue Bundesgesetze die LĂ€nder und Kommunen mit jĂ€hrlich mehr als 200 Millionen Euro, ĂŒbernimmt der Bund 80 Prozent dieser Kosten.

Anzeige

WĂ€hrend der Bund 80% der LĂ€nderkosten ĂŒbernimmt, drohen verfassungsrechtliche Risiken bei neuen Gesetzen wie dem MedienInvestVG. Wer jetzt seine Kostenstruktur nicht anpasst, riskiert finanzielle EngpĂ€sse. Dieser Report liefert die Schritt-fĂŒr-Schritt-Kostenermittlung und 5 Absicherungsstrategien. KonnexitĂ€tsprinzip-Report jetzt sichern

Die Einigung soll die finanzielle Planungssicherheit erhöhen. Sie gilt ausdrĂŒcklich nicht fĂŒr Steuergesetze oder die Umsetzung von EU-Vorgaben. Zusammen mit dem ebenfalls beschlossenen Pakt fĂŒr den Rechtsstaat – der Mittel fĂŒr 2.000 zusĂ€tzliche Justizstellen und Digitalisierung vorsieht – versucht die Politik, die föderale Zusammenarbeit zu stabilisieren.

Die verfassungsrechtliche Debatte ĂŒber Einzelgesetze wie das MedienInvestVG dĂŒrfte die Justiz noch lange beschĂ€ftigen.

de | wirtschaft | 69636891 |