Krankenstand: LAG Hamm erlaubt Kündigung bei Online-Attesten
Veröffentlicht am: 11.09.2026 um 01:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Arbeitgeber sehen sich zunehmend mit hohen Krankenständen und der Frage konfrontiert, wie mit einem begründeten Verdacht auf vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit (AU) rechtlich umzugehen ist. Mehrere aktuelle Berichte beleuchten die juristischen Spielräume, die Unternehmen zur Verfügung stehen, um gegen möglichen Missbrauch vorzugehen.
Während die wirtschaftliche Belastung durch Lohnfortzahlungen massiv gestiegen ist, setzt die Rechtsprechung klare Grenzen für Kontrollmaßnahmen, eröffnet jedoch auch neue Wege bei zweifelhaften Online-Attesten.
Steigende Fehlzeiten und wirtschaftliche Belastung
Die statistische Entwicklung der Krankmeldungen in Deutschland zeigt einen deutlichen Aufwärtstrend. Daten der Techniker Krankenkasse belegen, dass Beschäftigte zwischen Januar und November 2025 im Durchschnitt 18,6 Tage krankgemeldet waren. Im Vergleich dazu lag dieser Wert im Jahr 2021 noch bei rund 13 Tagen.
Diese Entwicklung spiegelt sich auch in den Kosten für die Unternehmen wider: Laut Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zahlten Arbeitgeber im Jahr 2025 insgesamt 85,6 Milliarden Euro für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Zehn Jahre zuvor, im Jahr 2015, belief sich diese Summe noch auf 54 Milliarden Euro.
Umfragen deuten darauf hin, dass ein Teil dieser Fehlzeiten nicht auf tatsächlichen Erkrankungen beruht. In einer Erhebung von Yougov gab mehr als jeder vierte Befragte an, bereits mindestens einmal unter falschen Angaben gefehlt zu haben.
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Eine Studie der Pronova BKK kam zu dem Ergebnis, dass sich 60 Prozent der Beschäftigten schon einmal krankgemeldet haben, obwohl sie sich fit fühlten; sieben Prozent gaben an, dies häufig zu tun.
Zudem berichteten in einer Umfrage von Consumerfieldwork 13 Prozent von 1.000 deutschen Beschäftigten, ihre Arbeitszeit regelmäßig nicht korrekt zu erfassen. Sascha Stowasser, Leiter des IFAA, betonte in diesem Zusammenhang, dass Arbeitszeitbetrug enorme volkswirtschaftliche Auswirkungen habe und Fehlzeiten für Unternehmen sehr kostspielig seien.
Aktuelle Rechtsprechung zu Online-Attesten und Vertragsklauseln
In der juristischen Praxis gab es zuletzt wegweisende Entscheidungen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm bestätigte in einem Urteil vom 5. September 2025 (Az. 14 SLa 145/25), dass eine Online-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die ohne persönlichen Arztkontakt über einen Fragebogen und einen Mediziner im Ausland ausgestellt wurde, eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.
Eine vorherige Abmahnung sei in einem solchen Fall nicht erforderlich. Zuvor hatte das Arbeitsgericht Dortmund in erster Instanz einer entsprechenden Kündigungsschutzklage noch stattgegeben, wobei dieses Verfahren zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht rechtskräftig war.
Gleichzeitig schränken Gerichte die Kontrollrechte in Arbeitsverträgen ein. Das LAG Baden-Württemberg erklärte am 19. Februar 2026 (Az. 8 Sa 25/25) eine Klausel für unwirksam, die Mitarbeiter verpflichtete, bei einer Krankmeldung auf etwaige dringliche Arbeiten hinzuweisen.
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Das Gericht sah darin eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 BGB und ordnete die Entfernung einer darauf basierenden Abmahnung aus der Personalakte an. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Die Rolle des Medizinischen Dienstes und politische Reformpläne
Ein wichtiges Instrument zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit bleibt der Medizinische Dienst (MD). Im Jahr 2024 gab der MD rund 328.000 Empfehlungen zur Arbeitsunfähigkeit ab. In 77 Prozent der Fälle wurde die Arbeitsunfähigkeit bestätigt, während 6,3 Prozent der Betroffenen als arbeitsfähig eingestuft wurden.
In 5,7 Prozent der Fälle wurde eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit festgestellt. Die Gutachten erfolgen dabei meist nach Aktenlage; persönliche Untersuchungen bilden die Ausnahme.
Auf politischer Ebene wird derzeit über eine Verschärfung der Nachweispflichten debattiert. Die Bundesregierung plant im Rahmen eines Reformpakets der Koalitionsspitzen, eine gesetzliche Attestpflicht bereits ab dem ersten Krankheitstag einzuführen, um die hohen Krankenstände zu senken.
Bundeskanzler Merz verwies hierzu auf den Koalitionsvertrag. Innerhalb der Koalition regt sich jedoch Widerstand: Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas stellte die geplante Pflicht öffentlich infrage und äußerte die Befürchtung, dass diese zu längeren Abwesenheiten führen könnte.
Eine Modellrechnung für Versicherte der AOK in Berlin unterstützt diese Sorge: Eine Attestpflicht ab dem ersten Tag könnte den Krankenstand dort schätzungsweise von 5,8 Prozent auf 6,4 Prozent steigen lassen, da kurze Ausfälle ohne Bescheinigung nur einen kleinen Teil der gesamten Fehltage ausmachen.
Sollte es aufgrund eines Verdachts auf vorgetäuschte Erkrankung zu einer fristlosen Kündigung kommen, weisen Rechtsexperten darauf hin, dass für eine Kündigungsschutzklage eine Frist von drei Wochen einzuhalten ist.
