Krankenversicherung: Zuzahlungen für Medikamente steigen um 50%
Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 08:49 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung hat weitreichende Änderungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Kernstück der Reform: Krankenkassen müssen ihre Mitglieder nicht mehr persönlich informieren, wenn der Zusatzbeitrag steigt. Das Sonderkündigungsrecht bleibt zwar formal erhalten – doch Verbraucherschützer sehen es in Gefahr.
Stille Beitragserhöhungen werden möglich
Das Ende April beschlossene Gesetz schafft die aktive Informationspflicht der Kassen ab. Bisher mussten Versicherte per Post oder auf anderen direkten Wegen über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags informiert werden. Das sollte ihnen die Wahrnehmung ihres Sonderkündigungsrechts erleichtern.
Der AOK-Bundesverband reagierte überrascht. „Die Koalition ist mit der Abschaffung dieser Pflicht über das Ziel hinausgeschossen“, sagte Sprecher Kai Behrens. Auch Ramona Pop vom Verbraucherzentrale Bundesverband warnt: Viele Versicherte bemerkten eine Erhöhung erst verzögert – etwa durch den Blick auf die Lohnabrechnung. Das entwerte das Sonderkündigungsrecht faktisch.
Die Techniker Krankenkasse prüft alternative Wege wie Newsletter, um die Informationslücke zu schließen. VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert den Schritt als Abbau von Verbraucherrechten, der besonders ältere Versicherte benachteilige. In der SPD gibt es bereits Bestrebungen, nachzubessern.
Höhere Zuzahlungen und gestrichene Leistungen
Die Reform bringt deutliche Einschnitte im Leistungskatalog. Ab sofort steigen die Zuzahlungen für Medikamente um 50 Prozent. Statt 5 bis 10 Euro zahlen Versicherte nun zwischen 7,50 und maximal 15 Euro pro Präparat. Beim Zahnersatz sinkt der Festzuschuss der Kassen von 60 auf 50 Prozent.
Gestrichen wird die Erstattung für Homöopathie und Cannabis-Blüten auf Rezept. Auch das Hautkrebsscreening steht auf dem Prüfstand. Der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt um zwei Milliarden Euro. Die Kassen müssen ihre Werbeausgaben halbieren. Neu eingeführt wird eine Teilkrankschreibung in Stufen von 25, 50 oder 75 Prozent.
Beitragswelle rollt bis 2028
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Der Schätzerkreis prognostiziert für dieses Jahr einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt sich ein Gesamtbeitrag von 17,5 Prozent. Die Gesamtausgaben der Kassen belaufen sich auf rund 369 Milliarden Euro.
Für Gutverdiener steigt die Belastung 2027 weiter: Die Beitragsbemessungsgrenze wird um 300 Euro pro Monat angehoben. Eine weitere Zäsur folgt 2028: Die bisher beitragsfreie Familienversicherung für Partner wird teilweise kostenpflichtig. Für mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner wird dann ein Zuschlag von 2,5 Prozent fällig.
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Bundesgesundheitsministerin Warken betont das Ziel, die Beiträge langfristig zu stabilisieren. Die Ausgaben müssten stärker an die Einnahmen gekoppelt werden, um die Wirtschaft zu schützen.
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