Krankmeldung: Ärztliches Attest ab erstem Fehltag ab Januar
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 14:09 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Künftig soll ab dem ersten Fehltag ein ärztliches Attest nötig sein. Auch die telefonische Krankschreibung soll wegfallen. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 geplant.
Hintergrund: Steigende Fehlzeiten in deutschen Unternehmen
Der Krankenstand in Deutschland ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Die DAK zählte für 2025 durchschnittlich 19,5 Fehltage pro Kopf. Die Techniker Krankenkasse meldete für Januar bis November 2025 einen Wert von 18,6 Tagen – ein deutlicher Anstieg gegenüber 13 Tagen im Jahr 2021.
Regional zeigen sich große Unterschiede. In Frankfurt am Main kamen Beschäftigte 2025 auf rund 17,9 AU-Tage. In ländlichen Regionen wie Hersfeld-Rotenburg waren es bis zu 28,4 Tage.
Nicht nur medizinische Gründe
Eine Studie der Pronova BKK deutet darauf hin, dass nicht jede Krankmeldung medizinisch notwendig ist. Rund 60 Prozent der Befragten gaben an, sich trotz Arbeitsfähigkeit krankgemeldet zu haben. Yougov-Umfragen bestätigen das Bild: Mehr als 25 Prozent der Teilnehmer räumten ein, unter falschen Angaben der Arbeit ferngeblieben zu sein.
Kontroverse um Wirksamkeit und Belastung
Bundeskanzler Merz betont, die Reform solle den Krankenstand senken und die Fairness in Betrieben erhöhen. Es handle sich um eine Rahmenregelung, von der Betriebe nach oben abweichen könnten. Aus der Unionsfraktion heißt es, die Neuregelung setze ein Signal gegen Missbrauch des Sozialsystems.
Die Kritik kommt von Krankenkassen und Ärzten. AOK-Chefin Reimann bezeichnet die Pläne als Symbolpolitik. Der Hausärzteverband warnt vor einer massiven Überlastung der Praxen – für Bagatellerkrankungen würden künftig deutlich mehr Patientenkontakte nötig.
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Die frühere Grünen-Chefin Ricarda Lang warnt: Eine strikte Attestpflicht könnte zu längeren Ausfallzeiten führen. Ärzte würden bei einem Praxisbesuch seltener nur für einen einzelnen Tag krankschreiben.
Kurze Erkrankungen sind häufig, aber nicht das Hauptproblem
Der Fachverband für Betriebliches Gesundheitsmanagement (BBGM) weist auf eine wichtige Nuance hin: Kurzzeit-Erkrankungen von bis zu sieben Tagen machen rund 70 Prozent der Fälle aus. Sie sind aber nur für etwa 23 Prozent der gesamten Fehltage verantwortlich. Die Haupttreiber bleiben langwierige Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems und psychische Leiden.
Weitere arbeitsrechtliche Änderungen im Reformpaket
Das Reformpaket enthält neben den AU-Regelungen weitere Anpassungen:
- Die sachgrundlose Befristung soll bis 2030 auf bis zu 48 Monate ausgeweitet werden
- Für Hochverdiener mit über 177.500 Euro Bruttojahreseinkommen ist eine Lockerung des Kündigungsschutzes vorgesehen
- Das Schriftformerfordernis bei bestimmten Verträgen soll entfallen
- Kleine und mittlere Unternehmen sollen bei der DSGVO-Umsetzung entlastet werden
Was bedeutet das für Unternehmen?
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Für Arbeitgeber bedeutet die Reform eine Umstellung ihrer Prozesse. Arbeitsrechtler weisen darauf hin: Das Günstigkeitsprinzip schützt bestehende Arbeitsverträge, sofern dort vorteilhaftere Regelungen für Beschäftigte festgeschrieben sind. Dennoch dürften viele Unternehmen ihre internen Vorgaben anpassen.
Die Wirtschaft begrüßt die Lockerungen bei Befristungen und Kündigungsschutz. Gewerkschaften warnen dagegen vor einer Aushöhlung von Arbeitnehmerrechten. Sie fordern stattdessen bessere Arbeitsbedingungen, um die tatsächliche Krankheitslast zu senken.
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