Krankmeldung: Arbeitsgericht erlaubt SMS und WhatsApp-Meldung
30.05.2026 - 22:09:43 | boerse-global.de
Gleich mehrere Gerichtsurteile und eine Gesetzesänderung verändern die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern in Deutschland. Die Krankenstände steigen – und mit ihnen die juristischen Grauzonen.
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Krankmeldung per WhatsApp ist erlaubt
Das Arbeitsgericht Emden hat klargestellt: Wer krank ist, muss nicht persönlich im Betrieb anrufen. Eine Mitteilung über Dritte – ob Kollege, Freund oder Partner – ist rechtlich völlig in Ordnung. Das Gericht erklärte eine Abmahnung für unwirksam, die ein Arbeitgeber wegen verspäteter Meldung ausgesprochen hatte. Die Nachricht war über einen Boten übermittelt worden.
Der Hintergrund: Die Krankenstände in Deutschland steigen deutlich. Zwischen Januar und November 2025 lag der Durchschnitt bei 17 Krankheitstagen – 2021 waren es noch 13. Ein Anstieg, der Arbeitgeber zunehmend auf die Barrikaden treibt.
Wenn die Schönheits-OP krank macht
Doch der Schutz ist nicht grenzenlos. Das Arbeitsgericht Koblenz (Az: 7 Ca 3490/24) entschied: Wer sich einer medizinisch nicht notwendigen Schönheitsoperation unterzieht und anschließend ausfällt, hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Konkret ging es um eine Frau, deren Brustimplantate sich infizierten – die OP lag elf Jahre zurück. Weil der Eingriff 2013 freiwillig war, wertete das Gericht die fünfwöchige Arbeitsunfähigkeit als selbstverschuldet.
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein zog im Mai 2025 nach (Az: 5 Sa 284 a/24). Ein Mann mit entzündetem Tattoo bekam keinen Lohn. Das Risiko von Komplikationen liege bei bis zu fünf Prozent – wer das bewusst eingehe, trage die Folgen selbst.
Verdacht auf Krankmeldung: Wann Arbeitgeber handeln dĂĽrfen
Die Versuchung ist groĂź: Laut einer Yougov-Umfrage waren ĂĽber 25 Prozent der Arbeitnehmer schon einmal grundlos krankgeschrieben. Die Pronova-BKK-Studie kommt sogar auf 60 Prozent, die sich trotz Fitness krankgemeldet haben.
Arbeitgeber können ab dem ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung verlangen – nicht erst ab dem vierten. Besonders verdächtig: Krankmeldungen direkt nach abgelehntem Urlaub oder nach einem Streit im Job.
Doch Vorsicht: Der Medizinische Dienst darf zwar eingeschaltet werden, um die Arbeitsunfähigkeit zu prüfen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat aber klare Grenzen gezogen. Private Detektive sind nur bei konkreten, nachweisbaren Betrugsanzeichen erlaubt. Ein Arbeitnehmer bekam Schadenersatz, weil der Arbeitgeber ihn unverhältnismäßig überwachen ließ.
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Ende der Corona-Meldepflicht – und Streit um Teilzeit-Krankmeldung
Der Bundestag hat am 22. Mai 2026 beschlossen: Die Meldepflicht für Covid-19 fällt aus dem Infektionsschutzgesetz. Ärzte müssen weder Verdachtsfälle noch positive PCR-Tests mehr melden. Die Grippe bleibt meldepflichtig. Der Bundesrat stimmt voraussichtlich am 12. Juni 2026 ab.
Parallel dazu sorgt ein Vorschlag von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) für Diskussionen: die „Teilzeit-Krankmeldung". Arbeitnehmer könnten sich zu 25, 50 oder 75 Prozent krankschreiben lassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt: Solche Stufen suggerieren eine medizinische Präzision, die in der Praxis kaum objektivierbar sei. Der bürokratische Aufwand für Ärzte und Arbeitgeber wäre enorm.
Massenentlassungen: Wann eine Zahl falsch sein darf
Ein weiteres Verfahren steht an: Der Bundesgerichtshof verhandelt am 25. Juni 2026 (Az: 6 AZR 7/26) über die Frage, ob falsche Mitarbeiterzahlen in Massenentlassungsanzeigen die Kündigungen ungültig machen. In einem Fall hatte ein Insolvenzverwalter 34 Kündigungen gemeldet – die beigefügte Liste enthielt aber nur 31 Namen. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für Unternehmen in Krisensituationen haben.
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