Krankmeldung, Attest

Krankmeldung: Attest ab sofort Pflicht, Telefonanruf fÀllt weg

Veröffentlicht: 08.07.2026 um 07:31 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung plant eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag und die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung.

Krankmeldung ab Tag 1: Neue Attestpflicht ab Juli 2026 geplant
Krankmeldung - Nahaufnahme einer Hand, die eine Krankmeldung ausfĂŒllt, im Hintergrund verschwommen ein Wartezimmer. 08.07.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Ab dem ersten Tag soll kĂŒnftig ein Ă€rztliches Attest nötig sein. Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden.

Koalition macht ernst

Der Beschluss vom 2. Juli 2026 markiert eine Kehrtwende. Bisher musste eine Àrztliche Bescheinigung erst ab dem dritten Kalendertag vorliegen. Die Neuregelung macht die Vorlage eines Attests bereits am ersten Tag zum Standard.

Flankiert wird das durch die geplante Streichung der telefonischen Krankschreibung. Diese war erst vor einigen Jahren dauerhaft eingefĂŒhrt worden.

Ziel der Maßnahmen: den hohen Krankenstand senken. Daten der DAK fĂŒr 2025 zeigen einen Rekordwert von durchschnittlich 19,5 Fehltagen pro Kopf.

Friedrich Merz verteidigte den Kurs. Ein Attest ab dem ersten Tag bedeute aber nicht zwingend einen sofortigen Praxisbesuch. RĂŒckwirkende Bescheinigungen sollen möglich bleiben.

Mediziner schlagen Alarm

Massive Kritik kommt von der KassenÀrztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem HausÀrzteverband. Die KBV rechnet mit 30 Millionen zusÀtzlichen Praxisbesuchen pro Jahr. Das entspricht rund 208.000 Arbeitstagen Belastung in den Arztpraxen.

Der HausÀrzteverband bezeichnete die Reform als reine Symbolpolitik.

Fachleute weisen darauf hin: Die telefonische Krankschreibung ist nur fĂŒr einen Bruchteil der ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigungen verantwortlich. Ihr Anteil liegt stabil zwischen 0,8 und 1,2 Prozent.

Der Anstieg der Krankentage wird zu 40 bis 60 Prozent auf die elektronische ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigung (eAU) zurĂŒckgefĂŒhrt. Diese ermöglicht seit 2022 eine lĂŒckenlose Erfassung.

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Uneinigkeit in Wirtschaft und Regierung

In der Unternehmerschaft sind die Meinungen geteilt. Der Verband Unternehmer Baden-WĂŒrttemberg begrĂŒĂŸte die PlĂ€ne als wichtiges Signal. Große Konzerne wie Bosch, Zeiss oder Stihl halten sich zurĂŒck.

Andere Betriebe wie ebm-papst und Ziehl-Abegg setzen weiter auf individuelle Lösungen und Vertrauen.

Auch in der Koalition regt sich Widerstand. CDA-Chef Dennis Radtke warnt vor einem Klima des Misstrauens. Im CDU-ArbeitnehmerflĂŒgel herrsche Riesen-Unmut.

Aus der SPD kommen Forderungen nach wissenschaftlichen Belegen. Zudem solle man verstÀrkt auf Videosprechstunden setzen, um die Praxen zu entlasten.

Rechtliche HĂŒrden bleiben

Die gesetzliche Neuregelung Ă€ndert nicht automatisch alle bestehenden ArbeitsverhĂ€ltnisse. Das GĂŒnstigkeitsprinzip schĂŒtzt VertrĂ€ge, die eine Attestpflicht erst ab dem dritten oder vierten Tag vorsehen.

Individuelle oder betriebliche Vereinbarungen bleiben weiterhin möglich.

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Ökonomen des DIW und Arbeitsrechtler bezweifeln zudem, ob eine frĂŒhe Attestpflicht die Fehltage tatsĂ€chlich senkt. Erfahrungen zeigen: Wer fĂŒr ein Attest in die Praxis muss, wird hĂ€ufig lĂ€nger krankgeschrieben als Patienten, die sich ohne Arztbesuch auskurieren.

Im OECD-Vergleich lag Deutschland bei krankheitsbedingten Fehltagen mit 6,8 Prozent zuletzt auf Rang sieben.

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