Krankmeldung, Baden-Württemberg

Krankmeldung: LAG Baden-Württemberg kippt erzwungene Übergabepflichten

Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 02:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg erklärt erzwungene Aufgabenübergaben bei Krankheit für unzulässig; eine Attestpflicht ab Tag eins bleibt offen.

Krankmeldung: Gericht begrenzt Pflichten für Beschäftigte und Arbeitgeber
Ein leerer, aufgeräumter Arbeitsplatz in einem modernen Bürogebäude bei natürlichem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die rechtlichen Grenzen von Arbeitspflichten während einer Krankmeldung beschäftigen Arbeitsrechtler und Betriebe gleichermaßen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg stellte in einer grundlegenden Entscheidung klar, dass arbeitsvertragliche Klauseln unwirksam sind, die Beschäftigte im Fall einer Krankmeldung zu einer Übergabe offener Arbeiten sowie zum Hinweis auf dringende Aufgaben verpflichten.

Die rechtliche Einordnung zeigt deutliche Leitplanken für Arbeitgeber auf, während auf politischer Ebene zeitgleich Debatten über Nachweispflichten geführt werden.

Keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung im Krankheitsfall

Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg entbindet eine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit Beschäftigte vollständig von ihrer vertraglichen Arbeitspflicht. Eine arbeitsvertragliche Regelung, die im Krankheitsfall zusätzliche Pflichten statuiere und damit faktisch weiterhin eine Arbeitsleistung einfordere, stehe im Widerspruch zu den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Das Gericht betonte, dass freiwillige Übergaben zwischen Beschäftigten und Betrieben zwar weiterhin zulässig bleiben, diese jedoch vom Arbeitgeber nicht einseitig erzwungen werden können. Erkrankte Mitarbeiter müssen daher während ihrer Genesung keine Aufgaben strukturieren oder Projekte geordnet übergeben, sofern sie dazu nicht freiwillig bereit sind.

Grenzen für Personalgespräche während der Genesung

Neben Übergabepflichten befasste sich das Gericht auch mit der Frage von Dienstgesprächen während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit. Eine pauschale Pflicht zur Teilnahme an Personalgesprächen besteht für erkrankte Angestellte demnach nicht.

Ob ein Erscheinen im Einzelfall verlangt werden kann, hängt laut dem Urteil von einer genauen Prüfung ab. Dabei seien der konkrete Inhalt des Gesprächs, dessen Dringlichkeit sowie die gesundheitliche Zumutbarkeit für den betroffenen Mitarbeiter gegeneinander abzuwägen.

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Debatte um Attestpflicht und Nachweise

In der betrieblichen Praxis gilt bei einer Erkrankung in den meisten Unternehmen bislang die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem dritten Krankheitstag, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Arbeitgeber haben jedoch bereits nach geltendem Recht die Möglichkeit, vertraglich ein ärztliches Attest ab dem ersten Tag festzulegen.

Auf politischer Ebene sorgt eine mögliche gesetzliche Verschärfung für Diskussionen. Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz beschloss im Juli, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Als zweite Maßnahme ist die Einführung einer gesetzlichen Attestpflicht ab Tag eins vorgesehen; der Ausgang der Beratungen dazu ist derzeit offen.

Kritik von Verbänden und Entwicklung der Krankentage

Die Pläne stoßen auf deutlichen Widerstand von Gewerkschaften und Ärztevertretern. Die IG Metall lehnt die geplante Verpflichtung ab dem ersten Krankheitstag ab. Ralf Reinstädler, Sozialvorstand der Gewerkschaft, kritisierte, eine solche Regelung stelle Millionen von Beschäftigten unter Generalverdacht. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung wies das Vorhaben zurück und stufte die Pläne als Irrsinn ein.

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Eine Umfrage des Sozialverbands VdK verdeutlicht zudem mögliche Ausweichreaktionen der Betroffenen: Demnach gaben 14 Prozent der Befragten an, im Zweifelsfall lieber krank zur Arbeit zu gehen, anstatt einen Termin in einer Arztpraxis wahrzunehmen. Weitere 21 Prozent erklärten, sich bei einem verpflichtenden Praxisbesuch vorsorglich für einen längeren Zeitraum krankschreiben zu lassen.

Hintergrund der Regierungspläne ist der Anstieg der registrierten Fehlzeiten. Lagen die Krankentage im Jahr 2020 im Schnitt noch bei 11,2 Tagen, stieg der Wert im Jahr 2025 auf 14,6 Tage an.

Gesundheitsexpertinnen weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diese längeren Fehlzeiten zu einem Großteil auf die Einführung der elektronischen Krankschreibung zurückzuführen seien, welche die Erfassung verbessert habe. Im internationalen Vergleich belegt Deutschland bei den Krankentagen eine Position im Mittelfeld.

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