Krankmeldung: SPD bremst Attestpflicht ab erstem Tag
Veröffentlicht am: 11.09.2026 um 00:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In der Bundesregierung zeichnet sich eine Kehrtwende bei der geplanten Verschärfung der Krankmeldungsvorschriften ab. Die SPD distanziert sich zunehmend von der im Koalitionsausschuss im Juli 2026 getroffenen Einigung, nach der Beschäftigte bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen müssen.
Arbeitsministerin Bas äußerte seit Ende August öffentlich Bedenken gegen diese Pläne. Sie befürchtet einen sogenannten Boomerang-Effekt und verwies auf das Fehlen eines flächendeckenden Primärarzt-Systems, das eine solche Regelung auffangen könnte.
Befürchtungen über steigende Belastung des Gesundheitssystems
Innerhalb der Opposition und der Fachverbände stößt die Debatte auf unterschiedliche Reaktionen. CDU-Politiker Müller warnte davor, dass die Kombination aus einer Attestpflicht ab dem ersten Tag und dem gleichzeitigen Wegfall der telefonischen Krankschreibung zu einer massiven Überforderung der Arztpraxen führen könne.
Unionsfraktionschef Merz hingegen pocht auf die Einhaltung des Koalitionsvertrages und erklärte, dass es über die getroffene Einigung nichts zu diskutieren gebe.
Modellrechnungen der AOK Nordost unterstreichen die Sorgen vor einer Fehlsteuerung. Demnach könnte die Attestpflicht ab dem ersten Tag den Krankenstand in Brandenburg um rund 10 Prozent steigen lassen. In Berlin, wo der Krankenstand im ersten Halbjahr 2026 bei 5,8 Prozent lag, wird bei Einführung der Pflicht ein Anstieg auf 6,4 Prozent prognostiziert.
Die Analyse zeigt, dass im ersten Halbjahr 2026 rund 75 Prozent der Ausfalltage bei Berliner AOK-Versicherten auf Langzeiterkrankungen von mehr als acht Tagen entfielen. In Brandenburg machen Langzeiterkrankungen etwa 40 Prozent des Geschehens aus. Vertreter der AOK Nordost sowie der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg kritisierten die potenziellen Folgen der Neuregelung.
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Ökonomische Auswirkungen und steigende Kosten der Lohnfortzahlung
Die Diskussion findet vor dem Hintergrund stark steigender Kosten für Arbeitgeber und Sozialkassen statt. Nach Daten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) beliefen sich die Aufwendungen für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall im Jahr 2025 auf 85,6 Milliarden Euro, verglichen mit 54 Milliarden Euro im Jahr 2015. Auch die gesetzlichen Krankenkassen stehen unter finanziellem Druck.
Der GKV-Spitzenverband prognostiziert für das Jahr 2026 ein Defizit in der Pflegeversicherung von 4,4 Milliarden Euro, das im Jahr 2027 auf rund 10 Milliarden Euro anwachsen könnte.
In der Bevölkerung stößt die geplante Verschärfung auf Ablehnung. Eine im Zeitraum vom 25. bis 27. August 2026 durchgeführte Civey-Umfrage unter 5.000 Bürgern ergab, dass 51 Prozent der Befragten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag sowie die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung ablehnen.
Rund 62 Prozent der Teilnehmer erwarten durch die geplanten Sparmaßnahmen längere Wartezeiten in den Praxen. Zudem gaben 51 Prozent an, dass die Qualität der hausärztlichen Versorgung für sie wahlentscheidend sei – ein Anstieg um 14 Prozentpunkte im Vergleich zu vor zwei Jahren.
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Rechtliche Rahmenbedingungen und Missbrauchsprävention
Die rechtliche Bewertung von Krankmeldungen beschäftigt fortlaufend die Arbeitsgerichte. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied im Februar 2026, dass Klauseln in Arbeitsverträgen, die bei einer Krankmeldung Hinweise auf dringliche Arbeiten verlangen, als unangemessene Benachteiligung unwirksam sind.
Bereits im September 2025 hatte das Landesarbeitsgericht Hamm geurteilt, dass eine Online-Krankschreibung ohne persönlichen Arztkontakt eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann, wenn das Attest lediglich über einen Fragebogen bei einem im Ausland ansässigen Arzt erworben wurde.
Auch der Medizinische Dienst (MD) spielt eine zentrale Rolle bei der Überprüfung von Krankschreibungen. Im Jahr 2024 gab das Gremium rund 328.000 Empfehlungen ab, wobei in 6,3 Prozent der Fälle Arbeitsfähigkeit festgestellt wurde.
Statistiken der Techniker Krankenkasse zeigen zudem einen allgemeinen Trend zu höheren Fehlzeiten: Während Beschäftigte im Jahr 2021 rund 13 Tage fehlten, stieg dieser Wert im Zeitraum von Januar bis November 2025 auf durchschnittlich 18,6 Tage an.
Umfragen deuten darauf hin, dass die Akzeptanz für Fehlzeiten ohne tatsächliche Erkrankung vorhanden ist; in einer Studie der Pronova BKK gaben 60 Prozent der Befragten an, sich bereits mindestens einmal krankgemeldet zu haben, obwohl sie arbeitsfähig waren.
Trotz der innerhalb der SPD aufgekommenen Kritik hält die Bundesregierung bislang offiziell an ihrem Gesetzentwurf fest. Eine Entlastung bei den Pflegefinanzen wird derweil an anderer Stelle diskutiert: CDU-Generalsekretär Linnemann verzichtet auf geplante Einsparungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro bei pflegenden Angehörigen, während die Stiftung Patientenschutz darauf hinweist, dass private Pflege-Rücklagen ein Volumen von über 40 Milliarden Euro erreicht haben.
