Krankmeldungen: Fehlzeiten klettern auf 17 Tage pro Jahr
09.06.2026 - 15:30:21 | boerse-global.de
Waren es 2021 im Schnitt noch 13 Krankheitstage pro Arbeitnehmer, kletterte der Wert zwischen Januar und November 2025 auf 17 Tage. Viele Betriebe stehen vor wirtschaftlichen Herausforderungen â und fragen sich zunehmend, ob hinter jeder Krankmeldung auch eine echte Erkrankung steckt.
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Jeder Vierte hat schon einmal âblau gemachtâ
Die Zahlen sind alarmierend. Laut einer Yougov-Umfrage gaben mehr als 25 Prozent der Befragten zu, sich bereits mit falschen Angaben krankgemeldet zu haben. Die Krankenkasse Pronova BKK fand sogar heraus: 60 Prozent der BeschĂ€ftigten waren schon einmal krankgeschrieben, obwohl sie sich fit fĂŒhlten. Bei sieben Prozent kommt das sogar hĂ€ufig vor.
Besonders psychische Erkrankungen treiben die Statistik nach oben. Die DAK-Gesundheit verzeichnete fĂŒr das erste Halbjahr 2024 einen Anstieg der Fehltage wegen psychischer Diagnosen um 14,3 Prozent. Mit 182 Fehltagen je 100 Versicherte sind sie eine der Hauptursachen fĂŒr ArbeitsausfĂ€lle. Frauen sind mit 21 Prozent deutlich hĂ€ufiger betroffen als MĂ€nner mit 14,5 Prozent.
Wann Arbeitgeber die AU anzweifeln dĂŒrfen
Bei Zweifeln an einer Krankmeldung haben Chefs durchaus Mittel. Sie können bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Ă€rztliche Bescheinigung verlangen. Seit 2023 lĂ€uft die Ăbermittlung der AU-Daten elektronisch.
Doch wann sind Zweifel berechtigt? Typische Warnsignale: Eine Krankmeldung direkt nach abgelehntem Urlaub. Oder auffĂ€llige Muster rund um Wochenenden und Feiertage. Auch genesungswidriges Verhalten oder eine Krankmeldung zeitgleich mit der KĂŒndigung gelten als Indizien. In solchen FĂ€llen kann der Arbeitgeber den Medizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten.
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Vorsicht bei Observation â das kann teuer werden
Wer zum Privatdetektiv greift, muss vorsichtig sein. Eine Observation ist nur bei konkreten, objektivierbaren Tatsachen erlaubt. Das Landesarbeitsgericht DĂŒsseldorf entschied: Bei VerstöĂen gegen das Persönlichkeitsrecht oder den Datenschutz können Arbeitnehmer Schmerzensgeld verlangen.
Auch bei privaten Versicherungen gibt es Fallstricke. Der Bundesgerichtshof erklĂ€rte bereits im Juli 2016 eine Herabsetzungsklausel im Krankentagegeld fĂŒr unwirksam â sie verstieĂ gegen das Transparenzgebot. Versicherte sollten KĂŒrzungen der Leistungen daher kritisch prĂŒfen lassen.
Neue Regeln fĂŒr chronisch Kranke
Seit Oktober 2025 gelten neue Richtlinien fĂŒr die Einstufung von Langzeiterkrankungen. Schmerzen und psychische Beschwerden werden nun grundsĂ€tzlich im Grad der Behinderung (GdB) der Grunderkrankung mitberĂŒcksichtigt. Einen separaten GdB fĂŒr Schmerzstörungen gibt es nur noch, wenn die Beschwerden deutlich ĂŒber das ĂŒbliche MaĂ hinausgehen und eine eigenstĂ€ndige Diagnose vorliegt. Wer einen ablehnenden Bescheid erhalten hat, kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Parallel dazu diskutiert die Politik ĂŒber Entlastungen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert eine verpflichtende Betriebsrente fĂŒr die 20 Millionen ErwerbstĂ€tigen ohne betriebliche Vorsorge. Die DIHK hingegen drĂ€ngt auf flexiblere Arbeitszeitregelungen â etwa den Wechsel von einer tĂ€glichen zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit.
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