Krankschreibung, Kritik

Krankschreibung: Ärzte lehnen flexible 25-75%-Regelung ab

30.05.2026 - 08:01:59 | boerse-global.de

Die geplante abgestufte Krankschreibung stößt auf heftige Kritik von Ärztevertretern und Sozialverbänden. Sie sehen enorme bürokratische Hürden und medizinische Risiken.

Krankschreibung: Ärzte lehnen flexible 25-75%-Regelung ab - Foto: über boerse-global.de
Krankschreibung: Ärzte lehnen flexible 25-75%-Regelung ab - Foto: über boerse-global.de

Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Stephan Hofmeister, bezeichnete die Pläne von Gesundheitsministerin Nina Warken als „bürokratisches Monster" und medizinisch nicht vertretbar. Die Regelung ist Kernstück des GKV-Beitragsentlastungsgesetzes (BStabG).

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Unkalkulierbares Risiko für Praxen

Das Gesetzesvorhaben sieht vor, dass Arbeitnehmer künftig zu 25, 50 oder 75 Prozent arbeitsunfähig geschrieben werden können – allerdings nur bei Erkrankungen, die voraussichtlich länger als vier Wochen dauern. Die Umsetzung würde die Zustimmung des behandelnden Arztes, des Arbeitgebers und der Krankenkasse erfordern.

Die KBV argumentiert, die vorgeschlagenen Prozentschritte suggerierten eine klinische Präzision, die objektiv kaum überprüfbar sei. Neben den diagnostischen Herausforderungen verwies der Verband auf ungeklärte Haftungsfragen und einen enormen bürokratischen Aufwand für die Praxen. Ähnliche Bedenken äußerte Michaela Engelmeier vom Sozialverband Deutschland, die erhebliche Risiken für Beschäftigte sieht. Pascal Meiser von der Linken bezeichnete die Initiative als „bürokratisches Wunschdenken".

Wirtschaftliche Dimension und medizinische Chancen

Der Vorstoß für flexiblere Krankschreibungen kommt vor dem Hintergrund steigender Kosten durch Arbeitsausfälle. Daten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigen, dass krankheitsbedingte Fehlzeiten die Wirtschaft 2024 rund 70 Milliarden Euro kosteten. Arbeitnehmer fehlten im Schnitt 20 Tage pro Jahr.

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Während die Ärzteschaft skeptisch bleibt, sehen einige Forscher Potenzial. Heiner Vogel, Rehabilitationswissenschaftler am Universitätsklinikum Würzburg, betont, dass die Teil-Krankschreibung für Patienten mit psychischen Erkrankungen eine Chance sein könnte, den Kontakt zum Arbeitsplatz zu erhalten. Allerdings sei ein professionelles Fallmanagement Voraussetzung für den Erfolg.

Weitere Reformen und Zeitplan

Die Teil-Krankschreibung ist Teil eines größeren Reformpakets für die gesetzliche Krankenversicherung. Zwar strich das Bundeskabinett am 29. April 2026 die geplante Kürzung des Krankengeldes auf 65 Prozent, doch bleiben mehrere einschneidende Maßnahmen im Gesetz.

Ab dem 1. Januar 2027 treten voraussichtlich folgende Änderungen in Kraft:

  • Rentenantragsfristen: Die Frist, in der Krankenkassen ein Mitglied zur Beantragung einer Rente auffordern können, wird von zehn auf vier Wochen verkürzt.
  • Krankengeld bei Arbeitslosigkeit: Verliert ein Arbeitnehmer während der Krankschreibung seinen Job, wird das Krankengeld auf das Niveau des Arbeitslosengeldes I gekappt.
  • Teilrenten-Grenze: Bei Bezug einer Teilrente ab zwei Dritteln der Vollrente entfällt der Krankengeldanspruch. Diese Maßnahme soll jährlich rund 30 Millionen Euro einsparen.
  • Familienversicherung: Für 2028 ist ein Zuschlag von 2,5 Prozent für die Familienversicherung geplant.

Der GKV-Spitzenverband zeigt sich beim Zeitplan zurückhaltend. Eine praktische Umsetzung der Teil-Krankschreibung sei vor 2028 kaum realistisch. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll nun die konkreten Richtlinien für die klinische Praxis erarbeiten.

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