Krankschreibung: Attest schon ab Tag 1 Pflicht, Online-Versionen fallen weg
Veröffentlicht: 18.07.2026 um 16:48 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Arbeitnehmer sollen künftig schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen müssen. Bisher reichte eine Vorlage meist erst ab dem dritten Tag. Gesundheitsministerin Warken kündigte zudem an, reine Online-Krankschreibungen ohne Arztkontakt zu unterbinden. Videosprechstunden bleiben erlaubt, die telefonische Krankschreibung soll jedoch wegfallen.
Gewerkschaften laufen Sturm
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt die Pläne ab. Der Verweis: Telefonische Krankschreibungen machten zwischen 2020 und 2023 nur 0,8 bis 1,2 Prozent aller Krankmeldungen aus. Eine aktuelle Civey-Umfrage aus Juni 2026 zeigt zudem: 95,2 Prozent der Befragten haben schon trotz Krankheit gearbeitet. 72 Prozent verspüren bei einer Krankmeldung Rechtfertigungsdruck gegenüber dem Chef.
BAG erschwert Kündigungs-Zustellung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Hürden für Arbeitgeber erhöht. Mit Urteil vom 7. Mai 2026 (Az. 2 AZR 184/25) entschieden die Richter: Ein Einwurf-Einschreiben im aktuellen Scan-Verfahren der Post reicht nicht mehr als Nachweis für den tatsächlichen Zugang. Der Auslieferungsbeleg wird im automatisierten Verfahren bereits vor dem Einwurf erstellt – die nötige Gewissheit fehlt.
Das betrifft nicht nur Kündigungen, sondern auch Einladungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Juristen empfehlen daher künftig die Zustellung durch Boten mit Protokoll oder die persönliche Übergabe unter Zeugen.
Aktuelle Urteile machen das Betriebliche Eingliederungsmanagement zur Pflicht, doch bei der Umsetzung lauern rechtliche Fallstricke. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie das BEM-Verfahren rechtssicher gestalten und den Arbeitsplatz wirksam schützen. Vollständige BEM-Anleitung mit Mustervorlagen jetzt kostenlos sichern
Kündigung trotz Krankheit – geht das?
Ja, ist rechtlich zulässig – wenn ein tragfähiger Grund vorliegt. Eine krankheitsbedingte Kündigung unterliegt allerdings strengen Voraussetzungen: eine negative Gesundheitsprognose, eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen und eine umfassende Interessenabwägung.
Ein ordnungsgemäß durchgeführtes BEM ist keine formale Wirksamkeitsvoraussetzung. Fehlt es jedoch, steigt die Darlegungslast des Arbeitgebers vor Gericht. Wiederholte Fehlzeiten von über sechs Wochen pro Jahr können als Indiz für eine negative Prognose gelten. Das Landesarbeitsgericht Köln stellte zudem klar: Wer Krankheit nur androht, um Urlaub zu erzwingen, riskiert die fristlose Kündigung – es sei denn, es liegt tatsächlich eine objektive Erkrankung vor.
Ein korrekt durchgeführtes BEM-Gespräch ist entscheidend, um den Anforderungen der Arbeitsgerichte bei krankheitsbedingten Fehlzeiten gerecht zu werden. Nutzen Sie diesen kostenlosen Experten-Ratgeber inklusive Gesprächsleitfaden, um rechtliche Fehler im Eingliederungsprozess sicher zu vermeiden. Kostenlosen BEM-Gesprächsleitfaden hier herunterladen
Teilkrankschreibung kommt 2028
Zum 1. Januar 2028 tritt eine Neuerung im Sozialgesetzbuch (§ 44c SGB V) in Kraft. Die Teilkrankschreibung erlaubt Stufen von 25, 50 oder 75 Prozent Arbeitsunfähigkeit. Anders als beim Hamburger Modell, bei dem der Arbeitnehmer rechtlich vollständig arbeitsunfähig ist und nur Krankengeld bezieht, handelt es sich hier um reguläre Arbeitsleistung mit anteiligem Entgelt.
Der Arbeitgeber muss der Teilkrankschreibung zustimmen. Reagiert er nicht binnen sieben Tagen, bleibt es bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Wichtig: Die 78-Wochen-Grenze für den Krankengeldbezug wird auch bei Teilkrankschreibungen voll angerechnet. Ärztevertreter bewerten die Neuerung als sinnvolle Ergänzung zum Wiedereingliederungsmanagement.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
