Krankschreibung, Attestpflicht

Krankschreibung: Attestpflicht ab dem ersten Tag beschlossen

Veröffentlicht am: 16.07.2026 um 10:40 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung schafft die telefonische Krankschreibung ab. Arbeitnehmer mĂŒssen kĂŒnftig ab Tag eins ein Ă€rztliches Attest vorlegen.

Ab dem ersten Tag: Neue Attestpflicht ab 2026 beschlossen
Eine Hand hÀlt einen Stift, bereit, ein Àrztliches Attest zu unterschreiben, mit einem verschwommenen Arztpraxishintergrund. Illustration mit AI erstellt.

KĂŒnftig mĂŒssen Arbeitnehmer bereits ab dem ersten Krankheitstag ein Ă€rztliches Attest vorlegen. Das beschloss der Koalitionsausschuss von Union und SPD am 2. Juli 2026.

Reaktion auf steigenden Krankenstand

Die Neuregelung ersetzt die bisherige Praxis: Bislang war eine telefonische Krankschreibung bei leichten Erkrankungen fĂŒr bis zu fĂŒnf Tage möglich. Die gesetzliche Regelung sah eine Bescheinigung erst ab dem vierten Tag vor – sofern der Arbeitgeber keine frĂŒhere Vorlage verlangte.

Der Krankenstand in Deutschland war zuletzt deutlich gestiegen: von durchschnittlich 14,8 Arbeitstagen im Jahr 2024 auf 19,5 Tage im Jahr 2025. Parallel zur VerschĂ€rfung plant die Koalition schĂ€rfere strafrechtliche Konsequenzen fĂŒr das Ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse nach § 278 StGB. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein.

Ärzteschaft schlĂ€gt Alarm

Die PlĂ€ne stoßen bei Medizinern auf massiven Widerstand. Die KassenĂ€rztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt vor einer erheblichen Mehrbelastung des Gesundheitssystems. SchĂ€tzungen zufolge könnte die Neuregelung zu bundesweit bis zu 30 Millionen zusĂ€tzlichen Praxisbesuchen pro Jahr fĂŒhren. In Baden-WĂŒrttemberg rechnet man mit etwa drei Millionen zusĂ€tzlichen Arztkontakten.

Der ÄrztekammerprĂ€sident kritisierte das Vorhaben als bĂŒrokratisch. Er fordert den Erhalt der telefonischen Krankschreibung und wirksamere Alternativen. Die Vorsitzende des Ärztlichen Kreisverbandes Mittelschwaben warnt: Durch die erhöhte frequenz akuter Behandlungen könnten wichtige Vorsorgeleistungen vernachlĂ€ssigt werden.

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Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) betont, die Kritik der Praxen werde ernst genommen. Digitale Lösungen und Videosprechstunden sollen weiterhin zur Entlastung beitragen. Die grundsĂ€tzliche RĂŒckkehr zu Regelungen aus der Zeit vor der Pandemie sei jedoch notwendig.

Ausnahmen fĂŒr TarifbeschĂ€ftigte und Beamte

Nicht alle BeschĂ€ftigten sind gleichermaßen betroffen. Die Gewerkschaft Adexa weist darauf hin, dass fĂŒr tarifgebundene Apothekenangestellte weiterhin die jeweiligen TarifvertrĂ€ge gelten. Der Bundesrahmentarifvertrag sieht eine Attestpflicht erst ab dem dritten Kalendertag vor – die Neuregelung bleibt fĂŒr diesen Bereich ohne unmittelbare Wirkung.

Auch fĂŒr Beamte greift die VerschĂ€rfung des Entgeltfortzahlungsgesetzes nicht automatisch. Laut Bundesinnenministerium mĂŒssen Beamte eine DienstunfĂ€higkeit weiterhin nur auf Verlangen der Dienstbehörde nachweisen. WĂ€hrend Bayern eine systemkonforme Übertragung prĂŒft, lehnen der Beamtenbund und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die Reform ab. In der Bundesverwaltung lag die Zahl der Fehltage 2023 bei 20,9 Tagen, bei TarifbeschĂ€ftigten bei 15,3 Tagen.

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Hoher Druck auf BeschÀftigte

Eine Mitte Juni 2026 durchgefĂŒhrte Civey-Umfrage unter 2.000 ErwerbstĂ€tigen zeigt: Der Druck auf kranke Arbeitnehmer ist enorm. 72 Prozent der Befragten gaben an, sich bei einer Krankmeldung rechtfertigen zu mĂŒssen. Rund 95 Prozent erklĂ€rten, bereits trotz Krankheit gearbeitet zu haben. 64,7 Prozent befĂŒrchten berufliche Nachteile durch krankheitsbedingte Fehlzeiten.

Arbeitsrechtler betonen: Die Krankmeldung ist ein legitimer Ausnahmezustand. Arbeitgeber haben grundsĂ€tzlich keinen Anspruch auf die Mitteilung einer konkreten Diagnose. Ob die Reform den Krankenstand tatsĂ€chlich senken kann, bezweifeln Experten. Gewerkschaftskreise befĂŒrchten sogar das Gegenteil: Ärzte könnten bei persönlichem Erscheinen tendenziell lĂ€ngere ZeitrĂ€ume bescheinigen als bei einer telefonischen EinschĂ€tzung.

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