Krankschreibung: Attestpflicht ab sofort, Telefonmeldung abgeschafft
Veröffentlicht am: 13.07.2026 um 10:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ab sofort gilt bundesweit: Wer krank ist, braucht ab Tag eins ein Àrztliches Attest. Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft.
WĂ€hrend Teile der Industrie die PlĂ€ne begrĂŒĂen, schlagen Mediziner und SozialverbĂ€nde Alarm. Sie warnen vor ĂŒberlasteten Praxen und bezweifeln, dass die MaĂnahme die hohen KrankenstĂ€nde senkt.
Strengere Regeln fĂŒr Arbeitnehmer und Beamte
Der Koalitionsbeschluss vom 2. Juli 2026 ersetzt die bisherige Regelung. Bislang mussten Arbeitnehmer meist erst ab dem vierten Krankheitstag ein Attest vorlegen. Kanzler Merz begrĂŒndete den Schritt mit den zuletzt erheblich gestiegenen KrankenstĂ€nden.
Flankiert wird die MaĂnahme durch schĂ€rfere Sanktionen. FĂŒr Ărzte, die falsche Bescheinigungen ausstellen, drohen bis zu zwei Jahre Haft. Arbeitnehmern kann bei Betrug sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fĂŒnf Jahren drohen.
Auch der öffentliche Dienst steht vor Ănderungen. Das Bundesinnenministerium teilte mit, dass Bundesbeamte ihre DienstunfĂ€higkeit auf Verlangen bereits heute nachweisen mĂŒssen. Ob diese Praxis gesetzlich verpflichtend wird, ist noch offen. Hintergrund: 2023 verzeichneten Bundesbehörden durchschnittlich 20,9 Krankheitstage pro Kopf â bei Angestellten waren es 15,3 Tage.
GĂŒnstigkeitsprinzip könnte bestehende VertrĂ€ge schĂŒtzen
Arbeitsrechtler weisen auf eine wichtige EinschrĂ€nkung hin: Bestehende vertragliche Vereinbarungen könnten nach dem GĂŒnstigkeitsprinzip weiterhin Bestand haben. Individuelle Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer blieben möglich.
Die Wirtschaft reagiert gespalten. Unternehmen wie Audi, Airbus oder Kuka Ă€uĂerten sich differenziert. WĂ€hrend einige Betriebe die Neuregelung begrĂŒĂen, sehen andere keinen Handlungsdruck â sie haben bereits eigene Prozesse etabliert. Personalexperten empfehlen Unternehmen, ihre elektronischen AU-Prozesse abzusichern und die Rechte der BetriebsrĂ€te zu beachten.
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Mediziner warnen vor Ăberlastung der Praxen
Besonders heftig fĂ€llt die Kritik aus der Ărzteschaft aus. HausĂ€rzte befĂŒrchten eine massive Ăberlastung durch Patienten, die nur fĂŒr ein Attest bei leichten Infekten kommen. Das erhöhe zudem das Infektionsrisiko in den Wartezimmern.
Ein Fachanwalt fĂŒr Arbeitsrecht gibt zudem zu bedenken: Die Attestpflicht könnte paradoxerweise zu lĂ€ngeren Ausfallzeiten fĂŒhren. Ărzte schreiben bei einem Praxisbesuch eher fĂŒr einen lĂ€ngeren Zeitraum krank als bei einer kurzen Genesung ohne Arztbesuch.
Die Notwendigkeit der Reform ist statistisch umstritten. Eine Studie des IGES-Instituts ordnet Deutschland mit 6,8 Prozent krankheitsbedingt verlorener Arbeitszeit nur auf Rang 7 im europÀischen Vergleich ein. LÀnder wie Norwegen (10,7 Prozent), Finnland (10,0 Prozent) und Slowenien (9,2 Prozent) verzeichnen deutlich höhere Quoten.
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International variieren die Regelungen stark. Im Vereinigten Königreich oder in Schweden ist ein Attest oft erst ab dem achten Tag erforderlich. Frankreich und Spanien setzen dagegen auf unbezahlte Karenztage.
Teilkrankschreibung kommt ab Januar 2027
Parallel zur Attestpflicht verabschiedete der Bundestag am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es fĂŒhrt ab dem 1. Januar 2027 die Teilkrankschreibung ein. Arbeitnehmer können bei Erkrankungen, die lĂ€nger als vier Wochen andauern, zu 25, 50 oder 75 Prozent arbeitsunfĂ€hig geschrieben werden.
Die Regelung erfordert die Zustimmung von Arzt und Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat ein siebentÀgiges Widerspruchsrecht. In den ersten sechs Wochen bleibt der Anspruch auf volle Lohnfortzahlung bestehen, danach wird anteiliges Krankengeld gezahlt.
SozialverbĂ€nde und die KassenĂ€rztliche Bundesvereinigung kritisieren auch diese Neuerung als bĂŒrokratisch und schwer praktikabel.
