Krankschreibung: Attestpflicht ab Tag eins geplant, Telefon-AU fÀllt weg
Veröffentlicht: 18.07.2026 um 15:10 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Arbeitnehmer sollen kĂŒnftig schon ab dem ersten Krankheitstag ein Ă€rztliches Attest vorlegen mĂŒssen.
Attestpflicht ab Tag eins sorgt fĂŒr Diskussionen
Bisher war eine Krankschreibung gesetzlich meist erst ab dem vierten Tag der ArbeitsunfĂ€higkeit nötig. Das soll sich Ă€ndern: Die geplante Reform macht den Nachweis zum Regelfall â es sei denn, TarifvertrĂ€ge oder Betriebsvereinbarungen regeln etwas anderes.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verschÀrft die Regeln zusÀtzlich. Die telefonische Krankschreibung soll komplett abgeschafft werden. Auch Online-Krankschreibungen per Fragebogen ohne Arztkontakt sind dann tabu. Einzige Ausnahme: Die Videosprechstunde bleibt möglich.
Nur rund 30 Prozent der Bevölkerung halten diese Reformschritte fĂŒr richtig, wie aktuelle Erhebungen zeigen. Kritiker vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) weisen darauf hin, dass die telefonische AU zwischen 2020 und 2023 lediglich 0,8 bis 1,2 Prozent aller Bescheinigungen ausmachte. Ein MassenphĂ€nomen? Fehlanzeige.
Die geplante Reform der Attestpflicht zeigt, wie schnell sich rechtliche Rahmenbedingungen im Betrieb Ă€ndern können â oft zum Nachteil der Verhandlungsposition des Betriebsrats. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Ratgeber, wie Sie Ihre Mitbestimmungsrechte bei Arbeitszeit und Gesundheitsschutz gezielt durchsetzen. Das HerzstĂŒck der Mitbestimmung: Jetzt Gratis-E-Book zu § 87 BetrVG sichern
KrankheitsgrĂŒnde bleiben tabu
Trotz der geplanten VerschĂ€rfungen: Die Diagnose bleibt geschĂŒtzt. Ein Fachanwalt fĂŒr Arbeitsrecht stellte klar, dass Arbeitgeber grundsĂ€tzlich keinen Anspruch auf die Nennung der konkreten Erkrankung haben.
Die betriebliche Realie sieht jedoch anders aus. Eine Umfrage unter 2.000 ErwerbstĂ€tigen im Juni 2026 ergab: Rund 72 Prozent der Befragten haben das GefĂŒhl, sich bei einer Krankmeldung rechtfertigen zu mĂŒssen. Fast 65 Prozent befĂŒrchten berufliche Nachteile durch Fehlzeiten.
Die Folge: massiver PrÀsentismus. Nach DGB-Angaben arbeiteten rund 63 Prozent der BeschÀftigten bereits trotz Erkrankung. In Oberösterreich lag dieser Wert 2025 sogar bei 72 Prozent.
DatenschutzverstöĂe können teuer werden
Der vertrauliche Umgang mit Krankheitsdaten ist nicht nur eine Frage der Unternehmenskultur. Das Arbeitsgericht Siegburg verurteilte im Mai 2026 eine StationsÀrztin zur Zahlung von 1.000 Euro Schadensersatz. Ihr Vergehen: Sie hatte Diagnosen eines Kollegen in einer WhatsApp-Gruppe geteilt.
FĂŒr das betriebliche Fehlzeitenmanagement bedeutet das: Informationen ĂŒber den Gesundheitszustand dĂŒrfen nur unter strengen Datenschutzbestimmungen verarbeitet werden. Der Betriebsrat hat hier ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). Experten raten Unternehmen, klare Prozesse zu definieren â sonst drohen Haftungsrisiken.
Besonders bei sensiblen Themen wie der RĂŒckkehr nach langer Krankheit ist ein strukturiertes Vorgehen fĂŒr alle Beteiligten unerlĂ€sslich. Dieser kostenlose Leitfaden bietet Ihnen praxiserprobte GesprĂ€chsvorlagen und eine Muster-Betriebsvereinbarung fĂŒr ein rechtssicheres Eingliederungsmanagement. Kostenlose BEM-Anleitung inklusive Muster-Vereinbarung herunterladen
Teilkrankschreibung kommt 2028
Der Bundestag beschloss am 10. Juli 2026 eine weitere Neuerung: die EinfĂŒhrung der Teilkrankschreibung zum 1. Januar 2028. Das Modell erlaubt eine abgestufte ArbeitsunfĂ€higkeit in Schritten von 25, 50 oder 75 Prozent.
Anders als das bestehende Hamburger Modell braucht die Teilkrankschreibung die Zustimmung des Arbeitgebers â innerhalb von sieben Kalendertagen. Kommt sie zustande, erhĂ€lt der BeschĂ€ftigte anteiliges Arbeitsentgelt und anteiliges Krankengeld. Ziel ist eine flexiblere RĂŒckkehr in den Job.
Die maximale Bezugsdauer von 78 Wochen Krankengeld wird weiterhin angerechnet. Juristen betonen: FĂŒr schwerbehinderte Menschen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf diese flexible Arbeitsgestaltung bestehen.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Ănderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.
