Krankschreibung, Meldungspflichten

Krankschreibung: LAG kippt pauschale Meldungspflichten in VertrÀgen

Veröffentlicht am: 10.08.2026 um 06:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Arbeitsgerichte stĂ€rken Rechte erkrankter BeschĂ€ftigter: Pauschale Meldepflichten gekippt, Übergaben nur im Zumutbaren Rahmen verlangbar.

Krankmeldung: Neue Urteile klÀren Pflichten und Rechte von Arbeitnehmern
Ein minimalistischer BĂŒroschreibtisch mit einem Laptop und einer Akte, der die rechtliche Thematik der ArbeitsunfĂ€higkeit visualisiert. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Kranke Mitarbeiter mĂŒssen nicht arbeiten – aber manchmal doch kurze AuskĂŒnfte geben. Ein Urteil aus diesem Jahr schafft nun Klarheit.

Übergaben nur im Zumutbaren

GrundsĂ€tzlich gilt: Wer krankgeschrieben ist, muss keine Arbeitsleistung erbringen. Doch Arbeitgeber dĂŒrfen in EinzelfĂ€llen Informationen verlangen, die fĂŒr den Betriebsablauf zwingend nötig sind. Ein Fachanwalt des Deutschen Anwaltvereins (DAV) betont: Entscheidend ist die gesundheitliche Zumutbarkeit.

Kurze AuskĂŒnfte oder eine einfache Übergabe sind demnach erlaubt, wenn der Zustand es zulĂ€sst – etwa bei einer körperlichen Verletzung, die das Denken nicht beeintrĂ€chtigt. Bei schweren Erkrankungen wie hohem Fieber entfĂ€llt die Pflicht komplett. Umfangreiche Dokumentationen oder Videokonferenzen gehören wĂ€hrend einer Krankschreibung nicht zu den zumutbaren Aufgaben.

Pauschale Meldungsklauseln gekippt

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-WĂŒrttemberg hat die Anforderungen an ArbeitsvertrĂ€ge verschĂ€rft. Am 19. Februar 2026 erklĂ€rten die Richter eine Klausel fĂŒr unwirksam, die BeschĂ€ftigte verpflichtete, bei Krankmeldung unaufgefordert „etwaige dringliche Arbeiten“ zu melden (Az. 8 Sa 25/25).

Die BegrĂŒndung: Verstoß gegen das Transparenzgebot und unangemessene Benachteiligung. Eine darauf gestĂŒtzte Abmahnung musste aus der Personalakte verschwinden. FĂŒr die Praxis heißt das: Pauschale Hinweispflichten in FormularvertrĂ€gen haben kaum Bestand.

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Wann die Krankschreibung wackelt

Auch der Beweiswert von ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigungen steht auf dem PrĂŒfstand. Das LAG Köln (Az. 7 SLa 54/25) entschied: Zweifel sind berechtigt, wenn auffĂ€llige UmstĂ€nde vorliegen – etwa eine Krankschreibung direkt nach einem betrieblichen Konflikt oder im Zusammenhang mit der RĂŒckgabe von Arbeitsmitteln.

Dann kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern. Der BeschĂ€ftigte muss konkret darlegen, welche gesundheitlichen BeeintrĂ€chtigungen vorlagen und warum sie die ArbeitsunfĂ€higkeit begrĂŒndeten. Ein bloßer Verweis auf das Attest reicht bei solcher Indizienlage nicht mehr aus.

Krankenstand sinkt leicht – Ministerium prĂŒft telefonische Krankschreibung

Die DAK meldet fĂŒr das erste Halbjahr 2026 eine leichte Entspannung: In Rheinland-Pfalz sank die Krankenstandsquote um 0,3 Punkte auf 5,5 Prozent. Atemwegserkrankungen gingen deutlich zurĂŒck. Muskel-Skelett-Probleme und psychische Erkrankungen bleiben mit je rund 187 Fehltagen pro 100 Versicherte die Hauptursachen fĂŒr ArbeitsausfĂ€lle.

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Das Bundesgesundheitsministerium prĂŒft derzeit die Auswirkungen der telefonischen Krankschreibung. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 14,5 Krankheitstagen pro year – eine Evaluierung soll zeigen, ob die Regelung das Geschehen beeinflusst.

Kommission will Wiedereingliederung ausweiten

Die Alterssicherungskommission empfiehlt zudem weitreichende Änderungen: Reha-AntrĂ€ge sollen kĂŒnftig binnen vier statt zehn Wochen gestellt werden. Auch die Wiedereingliederungsphasen könnten auf bis zu ein Jahr ausgeweitet werden, um Langzeiterkrankte besser zurĂŒckzufĂŒhren. Eine Umsetzung ist fĂŒr 2027 geplant.

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