Krankschreibung: LAG kippt pauschale Meldungspflichten in VertrÀgen
Veröffentlicht am: 10.08.2026 um 06:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Kranke Mitarbeiter mĂŒssen nicht arbeiten â aber manchmal doch kurze AuskĂŒnfte geben. Ein Urteil aus diesem Jahr schafft nun Klarheit.
Ăbergaben nur im Zumutbaren
GrundsĂ€tzlich gilt: Wer krankgeschrieben ist, muss keine Arbeitsleistung erbringen. Doch Arbeitgeber dĂŒrfen in EinzelfĂ€llen Informationen verlangen, die fĂŒr den Betriebsablauf zwingend nötig sind. Ein Fachanwalt des Deutschen Anwaltvereins (DAV) betont: Entscheidend ist die gesundheitliche Zumutbarkeit.
Kurze AuskĂŒnfte oder eine einfache Ăbergabe sind demnach erlaubt, wenn der Zustand es zulĂ€sst â etwa bei einer körperlichen Verletzung, die das Denken nicht beeintrĂ€chtigt. Bei schweren Erkrankungen wie hohem Fieber entfĂ€llt die Pflicht komplett. Umfangreiche Dokumentationen oder Videokonferenzen gehören wĂ€hrend einer Krankschreibung nicht zu den zumutbaren Aufgaben.
Pauschale Meldungsklauseln gekippt
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-WĂŒrttemberg hat die Anforderungen an ArbeitsvertrĂ€ge verschĂ€rft. Am 19. Februar 2026 erklĂ€rten die Richter eine Klausel fĂŒr unwirksam, die BeschĂ€ftigte verpflichtete, bei Krankmeldung unaufgefordert âetwaige dringliche Arbeitenâ zu melden (Az. 8 Sa 25/25).
Die BegrĂŒndung: VerstoĂ gegen das Transparenzgebot und unangemessene Benachteiligung. Eine darauf gestĂŒtzte Abmahnung musste aus der Personalakte verschwinden. FĂŒr die Praxis heiĂt das: Pauschale Hinweispflichten in FormularvertrĂ€gen haben kaum Bestand.
Wer sich mit rechtssicheren Klauseln und dem neuen Nachweisgesetz befasst, sollte seine Vertragsmuster dringend prĂŒfen, um teure BuĂgelder zu vermeiden. Dieser kostenlose Ratgeber liefert 19 sofort einsetzbare Formulierungen fĂŒr eine rechtssichere Gestaltung. 19 Muster-Formulierungen fĂŒr ArbeitsvertrĂ€ge kostenlos herunterladen
Wann die Krankschreibung wackelt
Auch der Beweiswert von ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigungen steht auf dem PrĂŒfstand. Das LAG Köln (Az. 7 SLa 54/25) entschied: Zweifel sind berechtigt, wenn auffĂ€llige UmstĂ€nde vorliegen â etwa eine Krankschreibung direkt nach einem betrieblichen Konflikt oder im Zusammenhang mit der RĂŒckgabe von Arbeitsmitteln.
Dann kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern. Der BeschĂ€ftigte muss konkret darlegen, welche gesundheitlichen BeeintrĂ€chtigungen vorlagen und warum sie die ArbeitsunfĂ€higkeit begrĂŒndeten. Ein bloĂer Verweis auf das Attest reicht bei solcher Indizienlage nicht mehr aus.
Krankenstand sinkt leicht â Ministerium prĂŒft telefonische Krankschreibung
Die DAK meldet fĂŒr das erste Halbjahr 2026 eine leichte Entspannung: In Rheinland-Pfalz sank die Krankenstandsquote um 0,3 Punkte auf 5,5 Prozent. Atemwegserkrankungen gingen deutlich zurĂŒck. Muskel-Skelett-Probleme und psychische Erkrankungen bleiben mit je rund 187 Fehltagen pro 100 Versicherte die Hauptursachen fĂŒr ArbeitsausfĂ€lle.
Aktuelle Urteile machen strukturierte Prozesse im Krankheitsfall zur Pflicht, um betroffene Mitarbeiter rechtssicher zurĂŒckzufĂŒhren und ArbeitsplĂ€tze zu erhalten. Erfahren Sie in dieser kostenlosen Anleitung, wie ein professionelles Wiedereingliederungsmanagement in der Praxis funktioniert. BEM-Leitfaden mit Muster-Betriebsvereinbarung jetzt gratis sichern
Das Bundesgesundheitsministerium prĂŒft derzeit die Auswirkungen der telefonischen Krankschreibung. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 14,5 Krankheitstagen pro year â eine Evaluierung soll zeigen, ob die Regelung das Geschehen beeinflusst.
Kommission will Wiedereingliederung ausweiten
Die Alterssicherungskommission empfiehlt zudem weitreichende Ănderungen: Reha-AntrĂ€ge sollen kĂŒnftig binnen vier statt zehn Wochen gestellt werden. Auch die Wiedereingliederungsphasen könnten auf bis zu ein Jahr ausgeweitet werden, um Langzeiterkrankte besser zurĂŒckzufĂŒhren. Eine Umsetzung ist fĂŒr 2027 geplant.
