Krankschreibung: Neue Regeln ab dem ersten Arbeitstag geplant
Veröffentlicht: 10.07.2026 um 18:25 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Es soll hohe Krankenstände senken und den Arbeitsmarkt flexibilisieren. Arbeitgeberverbände begrüßen die Pläne, Gewerkschaften und Ärzte laufen Sturm.
Krankschreibung: Strengere Regeln ab dem ersten Tag
Ein Kernpunkt: Die Nachweispflicht für Arbeitsunfähigkeit soll ab dem ersten Krankheitstag gelten. Bisher reichte eine Vorlage ab dem dritten Tag. Die telefonische Krankschreibung aus der Pandemiezeit wird gestrichen. Video-Sprechstunden bleiben als Option erhalten.
Die Begründung der Regierung: Die Krankenstände sind massiv gestiegen. Laut BKK-Marktforschern erreichten die Ausgaben für Krankengeld 2025 mit rund 21,6 Milliarden Euro einen Rekord. Haupttreiber sind psychische Erkrankungen und Muskel-Skelett-Beschwerden.
Ab 2028 ist zudem eine Teilkrankschreibung nach schwedischem Vorbild geplant. Wer gesundheitlich eingeschränkt ist, soll stundenweise arbeiten können – das soll den Kontakt zum Betrieb erhalten und die Wiedereingliederung erleichtern.
Kündigungsschutz: Lockerung für Spitzenverdiener
Ein besonders kontroverser Punkt: Ab 2027 sollen Arbeitgeber bei Beschäftigten mit rund 15.000 Euro Bruttomonatsgehalt Kündigungen gegen Abfindung erleichtern können. Die Regelung betrifft laut IAB-Daten nur 0,27 Prozent aller Angestellten.
Kündigungen in diesem Segment sollen unter bestimmten Bedingungen automatisch wirksam werden. Diskutiert wird eine Abfindung von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Wechselt der Arbeitnehmer schnell den Job, soll die Abfindung steuerlich begünstigt werden.
Die neue AU-Pflicht ab Tag eins, Teilkrankschreibung und erleichterte Kündigungen für Spitzenverdiener – wer jetzt nicht handelt, riskiert Klagen und hohe Kosten. Dieser Report liefert die entscheidenden Checklisten und Musterprozesse. Jetzt kostenlosen HR-Report anfordern
Experten von IAB und DIW zeigen sich skeptisch. Die betroffene Gruppe sei oft über 55 Jahre alt. Zudem könnte die 15.000-Euro-Schwelle die Gehaltsentwicklung nach oben bremsen. Juristen warnen: Die Lockerung könnte als Präzedenzfall für niedrigere Einkommensgruppen dienen.
Arbeitsgerichte: Klagen auf Rekordniveau
Die Reform fällt in eine Zeit eskalierender Konflikte. Der Rechtsschutzversicherer Arag meldet: Die Zahl der Leistungsfälle im Arbeitsrecht stieg in fünf Jahren um 63 Prozent. Allein Kündigungsschutzklagen legten 2025 um 33 Prozent zu – ein Trend, der sich 2026 fortsetzt.
Auch die Arbeitsgerichte in Baden-Württemberg verzeichnen einen deutlichen Anstieg neuer Verfahren. Branchenvertreter nennen wirtschaftliche Unsicherheit und steigende Insolvenzzahlen als Ursachen.
Gesundheitspaket: 18,8 Milliarden Euro Einsparungen
Kündigungsschutzklagen auf Rekordniveau – allein 2025 legten sie um 33 Prozent zu. Mit dem Musterprozess für Spitzenverdiener-Kündigungen und der Checkliste zur neuen AU-Pflicht sind Sie rechtssicher aufgestellt. Musterprozess und Checkliste jetzt sichern
Parallel hat der Bundesrat das Beitragssatzstabilisierungsgesetz gebilligt. Das Sparpaket sieht Einsparungen von 18,8 Milliarden Euro bis 2027 vor. Patienten müssen künftig bis zu 15 Euro Zuzahlung bei Medikamenten leisten. Homöopathie wird keine Kassenleistung mehr sein. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt um 300 Euro.
Das gesamte Reformpaket soll nach der Sommerpause im Detail diskutiert werden. Die Koalition hofft auf sinkende Fehlzeiten und entlastete Unternehmen. Kritiker wie die frühere Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang warnen vor einer „Misstrauenskultur“ gegenüber Erkrankten – die am Ende zu noch längeren Ausfällen führe. Auch Ärztevertreter befürchten eine massive Zusatzbelastung ihrer Praxen durch die AU-Pflicht ab Tag eins.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
