KRITIS-Dachgesetz, Betreiber

KRITIS-Dachgesetz: Betreiber sollen die Frist für Risikoanalysen nutzen

Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 10:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Gesetze und Fachstandards verschärfen Resilienz- und Dokumentationspflichten; Behörden und Verbände treiben einheitliche Krisenplanung voran.
Eine moderne, gesicherte Industrieanlage mit massiven Stahlpollern und einem Sicherheitszaun bei Dämmerung. Illustration mit AI erstellt.

SIUS Consulting hat eine Podcast-Folge mit einer Laufzeit von 37:49 Minuten veröffentlicht, die sich mit den rechtlichen Vorschriften, Normen und Standards im Notfall- und Krisenmanagement befasst, wie podcast.de am 28. Oktober 2026 berichtete.

Die Veröffentlichung fällt in eine Phase, in der Unternehmen, Behörden und Betreiber kritischer Infrastrukturen vor wachsenden rechtlichen Pflichten stehen, um ihre organisatorische und operative Widerstandskraft nachweisbar zu erhöhen.

Wachsender regulatorischer Druck auf Betreiber

Mit der NIS2-Richtlinie, der europäischen Resilienzrichtlinie CER sowie dem KRITIS-Dachgesetz entsteht ein regulatorischer Rahmen, der die Wirksamkeit von Sicherheitsmaßnahmen im laufenden Betrieb einfordert.

Dr. Jens Hartmann vom Softwareanbieter Advancis erklärte, dass Sicherheitsmanagementsysteme dazu beitragen sollen, organisatorische Abläufe zu digitalisieren, zu standardisieren, zu orchestrieren und über ein automatisches Protokoll gerichtsfest zu dokumentieren.

Zugleich verlangt der Digital Operational Resilience Act (DORA) im Finanzsektor belastbare Nachweise über die operationale Resilienz, während künstliche Intelligenz in Sicherheitsfragen keine undurchsichtige Technologie darstellen dürfe.

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Auch Sicherheitsdienstleister weisen auf die Dringlichkeit der Anpassungen hin. In einem Whitepaper zur physischen Resilienz empfiehlt Automatic Systems Deutschland GmbH den Betreibern, die verbleibende Frist bis zum Inkrafttreten des KRITIS-Dachgesetzes für proaktive Risikoanalysen und Investitionen in zertifizierte Systeme zu nutzen.

Das Unternehmen bewirbt dafür unter anderem geprüfte Schutzsysteme gegen Fahrzeugangriffe, Sensortechnologien zur Personenvereinzelung sowie softwaregestützte Verwaltungslösungen zur Erfüllung von Dokumentationspflichten nach NIS2 und dem KRITIS-Dachgesetz.

Standards und Nachweispflichten in Fachbereichen

Parallel zu den übergeordneten Gesetzen konkretisieren Behörden die methodischen und fachspezifischen Vorgaben. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellte die Eignung des Branchenstandards B3S Labor 2.0 für die Laboratoriumsdiagnostik fest, wie Branchendienste am 27. Oktober 2026 berichteten.

Das Dokument trägt das Datum des 12. Oktober 2026, und die Eignungsfeststellung gilt bis Oktober 2029. Es handelt sich um den ersten branchenspezifischen Sicherheitsstandard, der auf Grundlage des durch die NIS2-Umsetzung erneuerten BSI-Gesetzes veröffentlicht wurde.

Gemäß Paragraf 39 BSIG müssen Betreiber kritischer Anlagen zu festgelegten Zeitpunkten und anschließend alle drei Jahre Nachweise über Audits, Prüfungen oder Zertifizierungen erbringen, wobei für bestehende Betreiber Übergangsregeln greifen.

Auf kommunaler Ebene treiben Landesbehörden vergleichbare Standardisierungen voran. Das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz (LfBK) veröffentlichte erstmals eine landesweite Handlungsanweisung zur Gefahren- und Risikoanalyse.

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Die rechtliche Grundlage bilden das Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz sowie die Katastrophenschutz-Landesverordnung, die Landkreise und kreisfreie Städte zur Erstellung solcher Analysen verpflichten. LfBK-Präsident René Schubert betonte, dass entsprechende Bewertungen künftig nach einem einheitlichen System erfolgen sollen.

Umsetzungsdruck in der Praxis

Dass verbindliche Pläne notwendig sind, unterstreichen auch Verbände. Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands und die BG Kliniken legten am 20. Oktober 2026 ein gemeinsames Positionspapier vor, in dem sie widerstandsfähige Infrastrukturen, verbindliche Krisenplanungen und ein digitales Lagebild für das angekündigte Gesundheitssicherstellungsgesetz fordern.

Gleichzeitig prüfen Behörden die Wirksamkeit bestehender Pläne auf Bundesebene. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe führt vom 4. bis 6. November 2026 die seit 2024 vorbereitete Krisenmanagementübung LÜKEX 26 durch, an der sich fast 180 Einrichtungen und knapp 100 aktive Beteiligte mit Szenarien extremer Hitze und Dürre auseinandersetzen, um Schwachstellen und Entscheidungswege aufzuarbeiten.

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