KRITIS-Dachgesetz: Personalchecks für über 30.000 Betreiber ab sofort
Veröffentlicht am: 25.07.2026 um 21:05 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit Frühjahr 2026 gelten in Deutschland verschärfte Regeln für kritische Infrastrukturen. Das KRITIS-Dachgesetz setzt die europäischen Richtlinien CER und NIS2 in nationales Recht um. Betreiber müssen nicht nur ihre digitalen und physischen Anlagen schützen – sondern auch ihr Personal genau unter die Lupe nehmen.
Personalchecks werden zur Pflicht
Systematische Überprüfungen von Mitarbeitern und externen Dienstleistern stehen im Mittelpunkt. Betreiber in den Sektoren Energie, Wasser, Transport, Gesundheit, Finanzwesen und digitale Infrastruktur müssen künftig Pre-Employment Screenings vor der Einstellung durchführen. Auch regelmäßige Re-Screenings während des laufenden Arbeitsverhältnisses sind vorgeschrieben.
Die Maßnahmen müssen lückenlos dokumentiert werden. Nur so bleiben Unternehmen auditfähig gegenüber den Aufsichtsbehörden. Besonders knifflig: Die Checks enden nicht an der eigenen Firmengrenze. Auch Drittdienstleister mit Zugang zu kritischen Systemen müssen überprüft werden. Ziel ist es, Innentäterrisiken zu minimieren und die Integrität der Belegschaft dauerhaft zu sichern.
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Milliardenkosten für die Wirtschaft
Der Kreis der regulierten Unternehmen explodiert geradezu. Waren bislang etwa 4.500 Organisationen als KRITIS-Betreiber eingestuft, steigt die Zahl nun auf über 30.000 an. Das hat seinen Preis.
Einmalige Umstellungskosten von rund 2,2 Milliarden Euro kommen auf die Wirtschaft zu. Hinzu kommen laufende jährliche Kosten von etwa 2,3 Milliarden Euro. Auch der Bund muss zahlen: einmalig 59 Millionen Euro, danach jährlich 212 Millionen Euro bis 2029.
Doch die Investition könnte sich rechnen. Laut Bitkom verursachen Cyberangriffe in Deutschland jährlich einen Gesamtschaden von rund 260 Milliarden Euro.
Lehren aus der Finanzbranche
Bei der Cybersicherheit empfehlen Fachleute einen Blick auf den Finanzsektor. Dort gilt seit Anfang 2025 die DORA-Verordnung für digitale operationale Resilienz. Die Erfahrung zeigt: Mehr als 50 Prozent der Sicherheitsvorfälle hatten ihren Ursprung bei IKT-Drittdienstleistern.
Die Botschaft ist klar: Sicherheit muss als Governance-Projekt verstanden werden. Sie geht weit über die IT-Abteilung hinaus. Kritische Abhängigkeiten in der Lieferkette müssen aktiv gesteuert werden. Das Management trägt besondere Verantwortung – das Gesetz sieht spezifische Pflichtschulungen und Haftungsrisiken für Leitungsorgane vor.
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Wirtschaftssicherheit wird strategisch
Parallel zur Regulierung treibt das Bundeswirtschaftsministerium eine nationale Wirtschaftssicherheitsstrategie voran. Anfang Juni 2026 fand dazu ein Roundtable mit der Bundeswirtschaftsministerin statt. Themen: globale Risiken wie die Blockade wichtiger Handelswege oder die Abhängigkeit von Chip-Produktionen in Taiwan.
Die Unternehmen sind bereits aktiv: 84 Prozent der Großkonzerne nutzen ein systematisches Risikomanagement, 81 Prozent diversifizieren ihre Bezugsquellen.
Auch auf Länderebene tut sich etwas. In Brandenburg gibt es Pläne, privaten KRITIS-Betreibern die Drohnenabwehr auf ihrem Gelände zu erlauben. Ein Gesetzentwurf befand sich Mitte 2026 in der Ressortabstimmung. Die Entscheidung wird vor der Sommerpause 2027 erwartet. Die Kosten für die Abwehrsysteme müssten die Betreiber allerdings selbst tragen.
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