KRITIS-Gesetz, Registrierung

KRITIS-Gesetz: Registrierung bis 17. Juli Pflicht fĂŒr 1.300 Betriebe

31.05.2026 - 05:12:40 | boerse-global.de

Neue Vorschriften zur psychischen GefĂ€hrdungsbeurteilung und Arbeitszeiterfassung erhöhen den Druck auf Firmen. Bußgelder und Haftungsrisiken steigen.

KRITIS-Gesetz: Registrierung bis 17. Juli Pflicht fĂŒr 1.300 Betriebe - Foto: ĂŒber boerse-global.de
KRITIS-Gesetz: Registrierung bis 17. Juli Pflicht fĂŒr 1.300 Betriebe - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Die Bundesanstalt fĂŒr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verschĂ€rft die Kontrollen – und das hat handfeste wirtschaftliche Konsequenzen.

Psychische GefĂ€hrdung wird zum PrĂŒfstein

Seit 1996 schreibt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vor: Arbeitgeber mĂŒssen GefĂ€hrdungen am Arbeitsplatz bewerten. Doch erst jetzt legt die BAuA ein umfassendes Handbuch vor, das die rechtlichen Pflichten konkretisiert. Der Knackpunkt: Nicht nur körperliche Risiken sind zu erfassen, sondern auch psychische Belastungen der Mitarbeiter.

Die wirtschaftliche Dimension ist enorm. Allein 2018 verzeichnete Deutschland 708,3 Millionen Krankheitstage und 949.309 ArbeitsunfĂ€lle – darunter 541 TodesfĂ€lle. Der Produktionsausfall belief sich auf 85 Milliarden Euro, der Verlust an Bruttowertschöpfung sogar auf 145 Milliarden Euro.

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Lange Arbeitszeiten – hohes Risiko

Ein aktuelles BAuA-Dossier vom 31. Mai 2026 zeigt einen alarmierenden Zusammenhang: Zwar liegt die vertragliche Arbeitszeit VollzeitbeschÀftigter bei durchschnittlich 38,5 Stunden pro Woche, tatsÀchlich gearbeitet werden aber 43,5 Stunden. Ab der neunten Arbeitsstunde steige das Unfallrisiko exponentiell an, so die Forschungsergebnisse.

Die Konsequenz: Die genaue Zeiterfassung wird zum Muss. Bereits der EuropĂ€ische Gerichtshof (Mai 2019) und das Bundesarbeitsgericht (September 2022) haben dies klargestellt. Ein neues Gesetz zur verpflichtenden elektronischen Zeiterfassung wird noch 2026 erwartet. Die Aufsichtsbehörden können bereits jetzt Bußgelder verhĂ€ngen.

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Neue Fristen und Haftungsrisiken

Gleich mehrere Rechtsbereiche erhöhen den Druck auf Unternehmen:

  • KRITIS-Dachgesetz: Seit dem 16. MĂ€rz 2026 in Kraft. Rund 1.300 Betreiber kritischer Infrastrukturen in elf Sektoren mĂŒssen Risikoanalysen und ResilienzplĂ€ne vorlegen. Die Registrierung beim Bundesamt fĂŒr Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist bis zum 17. Juli 2026 Pflicht. Bei VerstĂ¶ĂŸen drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro.
  • NIS2-Umsetzungsgesetz: Seit Dezember 2025 erhöht sich die Zahl der regulierten Unternehmen von 4.500 auf rund 30.000. Die GeschĂ€ftsfĂŒhrung haftet persönlich fĂŒr Cybersicherheit – mit verpflichtenden Schulungen alle drei Jahre. Die Registrierung beim BSI ist seit Januar 2026 möglich.
  • Entgelttransparenz: Die Bundesregierung wird die EU-Richtlinie voraussichtlich nicht bis zum 7. Juni 2026 umsetzen. WĂ€hrend der öffentliche Dienst direkt betroffen ist, verschieben sich die Berichtspflichten fĂŒr private Unternehmen auf 2027 und 2028.

Gesundheitssystem am Limit – Betriebe gefordert

Die betriebliche PrĂ€vention gewinnt zusĂ€tzlich an Bedeutung, weil das externe Hilfesystem ĂŒberlastet ist. Die Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz betragen derzeit neun bis zwölf Monate. Hinzu kommt: Eine Expertenkommission empfiehlt Einsparungen von bis zu 42 Milliarden Euro im Gesundheitswesen bis 2027.

HR-Abteilungen reagieren mit neuen Instrumenten. Aktuelle Leitlinien vom Mai 2026 empfehlen regelmĂ€ĂŸige „Puls-Befragungen" mit fĂŒnf bis 15 Fragen im Abstand von drei bis sechs Monaten. Und das Landesarbeitsgericht Köln stĂ€rkte am 4. MĂ€rz 2026 die Rechte der Arbeitnehmer: Sie haben Anspruch auf ein qualifiziertes Zwischenzeugnis bei beruflicher Neuorientierung.

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