KSK2 in Japan: Elektronische Steuerbenachrichtigungen wachsen auf 1.000 Arten
Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 23:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die japanische Steuerbehörde hat ihr zentrales Verwaltungssystem auf die neue Generation KSK2 umgestellt. Am ersten Betriebstag, dem 24. September 2026, meldete die Behörde erhebliche Verzögerungen bei den Schalterverfahren in den Finanzämtern im gesamten Land.
Betroffen sind unter anderem Bargeldtransaktionen sowie die Ausstellung von Steuerbescheinigungen. Auch Anträge, die digital über die Plattform e-Tax eingereicht wurden, können derzeit nicht unmittelbar mit Bescheinigungen bedient werden. Die vollständige Ablösung des bisherigen Altsystems wurde am selben Tag abgeschlossen.
Umfassende Digitalisierung und Einsatz von KI-Modellen
Mit dem am 24. September 2026 eingeführten System KSK2 verfolgt die Steuerbehörde das Ziel, den Übergang von papiergebundenen Abläufen hin zu einer rein digitalen Datenverarbeitung zu beschleunigen. Behördenchef Takanori Aoki erklärte, dass mit dem neuen System die nutzbaren Datenbestände erweitert, die Genauigkeit bestehender Prognosemodelle verbessert und der Einsatz generativer künstlicher Intelligenz vorangetrieben werden sollen.
Die Behörde setzt bereits Analysemodelle ein, um das Risiko von Erklärungsversäumnissen einzuschätzen. Die letztendliche Entscheidung über Steuerprüfungen bleibt jedoch personengebunden: Die rund 56.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde bestimmen weiterhin über Notwendigkeit und Priorität von Prüfungsfällen und stützen sich dabei nicht allein auf automatisierte KI-Auswertungen.
Zudem treten rechtliche Neuerungen in Kraft: Eine geänderte Verordnung über Informations- und Kommunikationstechnologie bei nationalen Steuerverfahren regelt elektronische Anträge, Zahlungen sowie Zustellungsverfahren; eine weitere Anpassung ist für den 1. September 2027 terminiert.
Änderungen bei Formularen, e-Tax und Zustellungen
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Die technische Umstellung lässt Steuersätze und gesetzliche Abgabefristen unberührt, bringt jedoch tiefgreifende operative Änderungen mit sich. Der Kreis der elektronisch übermittelten Benachrichtigungen wird auf rund 1.000 Arten ausgeweitet.
Für diesen Empfang ist künftig eine vorherige pauschale Zustimmung erforderlich. Einzelzustimmungen, die vor dem 23. September 2026 erteilt wurden, verlieren grundsätzlich ihre Gültigkeit und müssen von den Steuerzahlern erneuert werden.
Im Vorfeld der Inbetriebnahme war das System e-Tax vom 19. September 2026 ab 0:00 Uhr außer Betrieb gesetzt worden, wodurch elektronische Steuererklärungen und Zahlungen vorübergehend ausgesetzt waren. Ein weiterer ganztägiger Systemausfall von e-Tax ist für den 26. September 2026 von 0:00 bis 24:00 Uhr angesetzt.
Zudem wurden zahlreiche Formulare angepasst. Für die automatisierte optische Zeichenerkennung (AI-OCR) umfasst der endgültige Layout-Stand per 2. September 2026 insgesamt 1.936 Formulare. Ein Teil der gesetzlichen Mitteilungen nutzt bereits seit August 2026 neue Vorlagen, nachdem im Januar 2025 der physische Eingangsstempel auf Papierdokumenten abgeschafft worden war.
Einsichts- und Offenlegungsdokumente weisen nun das Einreichungsdatum aus, während Steuerbescheinigungen auf den Schriftzeichen-Standards JIS X 0213 der Stufen 1 bis 4 basieren. Für Unternehmen ist eine Lesebeschränkungsfunktion über das Portal G-Biz-ID für September 2027 geplant.
Reaktionen in Software und Bankwesen
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Auch verbundene Plattformen und Softwarehersteller reagieren auf den Systemwechsel. Das Portal eLTAX soll nach Abschluss der Umstellung grundsätzlich rund um die Uhr zur Verfügung stehen, abgesehen von Wartungsfenstern. Zuvor war der Dienst im Wesentlichen an Werktagen zwischen 8:30 und 24:00 Uhr erreichbar.
Die Ausfallzeit zur Umstellung dauerte bei eLTAX vom 19. September 2026 um 0:00 Uhr bis zum 24. September 2026 um 8:30 Uhr. In diesem Zeitraum waren weder elektronische Erklärungen noch QR-Code-basierte eL-QR-Zahlungen möglich. Neben einem neuen Login via G-Biz-ID empfiehlt die Plattform für Lohnsteuerberichte nun die webbasierte Version von PCdesk.
Gleichzeitig veröffentlichte das Softwareunternehmen Epson mehrere Programmaktualisierungen. Die Software für elektronische Steuererklärungen erschien in Version 1.29.0.15 und muss manuell installiert werden, da ältere Versionen keine Erklärungen mehr an das neue Steuersystem übermitteln können.
Zudem stellte das Unternehmen Version 1.0.0.0 für allgemeine Anträge sowie für Erbschaftsteuererklärungen ab dem Steuerjahr Reiwa 8 bereit. Diese separaten Anwendungen erfordern eine neue Datenbank sowie die Systemumgebung Ei Board ab Version 25.10 und berücksichtigen neue Formulare sowie Berechnungsregeln, etwa die Abrundung bestimmter Beträge auf volle 100 Yen.
Im Bankensektor ermöglicht die Docomo SMTB Net Bank die Lastschriftzahlung bestimmter Steuern direkt über das Bankkonto. Dies betrifft die Einkommensteuer samt Wiederaufbau-Sondersteuer sowie die Verbrauchsteuer und die lokale Verbrauchsteuer für Einzelunternehmer, wofür Anträge papiergebunden oder online eingereicht werden können.
