Kündigungskosten: Studie beziffert Sparpotenzial auf fast 50%
Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 16:49 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Betriebsbedingte Kündigungen könnten für Unternehmen deutlich günstiger werden. Eine neue Studie des Ökonomen Yann Coatanlem, die im Herbst 2026 beim Ifo-Institut erscheint, beziffert das Einsparpotenzial auf fast die Hälfte: Statt durchschnittlich 2,5 Jahresgehälter pro Fall wären demnach nur noch 1,27 fällig. Die Untersuchung basiert auf Daten von 55 Unternehmen mit 150.000 Beschäftigten.
Sieben Maßnahmen für mehr Effizienz
Das Herzstück der Reformvorschläge: Die Einkommensgrenze für den erleichterten Kündigungsschutz soll von 177.000 auf 101.400 Euro Jahresbrutto sinken. Damit würden künftig rund zehn Prozent der Vollzeitbeschäftigten erfasst – bisher waren es nur zwei Prozent.
Auch die Betriebsratsbeteiligung will Coatanlem verschlanken. Statt bei jeder einzelnen Kündigung eine individuelle Konsultation durchzuführen, sollen Unternehmen eine Vorabmitteilung nutzen können. Die Kündigungsfristen orientieren sich am Schweizer Modell: gestaffelt von einem Monat im ersten Jahr über zwei Monate bis zum neunten Jahr bis hin zu drei Monaten ab dem zehnten Jahr.
Weitere Punkte: Der Rentenzuschlag für langjährige Topverdiener steigt von 0,5 auf 0,7 Prozent. Die Bundesagentur für Arbeit soll die Kosten für Transfergesellschaften zur Hälfte übernehmen. Allein drei dieser Maßnahmen – niedrigere Einkommensschwelle, kürzere Fristen und staatliche Mitfinanzierung – drücken die Kosten laut Studie auf den Faktor 1,54.
Regierung zieht nach
Die Politik bewegt sich in die gleiche Richtung. Am 2. Juli 2026 beschloss die Bundesregierung das Paket „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“. Kern: Bei Hochverdienern mit einem Jahresbrutto über 177.500 Euro entfällt künftig die Begründungspflicht des Arbeitgebers bei Kündigungen gegen Abfindung. Inkrafttreten soll die Regelung am 1. Januar 2027 – vorausgesetzt, das Gesetzgebungsverfahren wird im Herbst 2026 abgeschlossen.
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Auch bei Befristungen tut sich etwas. Sachgrundlose Befristungen sollen künftig bis zu vier Jahre bei maximal sechs Verlängerungen möglich sein. Bisher lag die Grenze bei zwei Jahren und drei Verlängerungen. Flankierend plant die Regierung eine „Job-to-Job-Erprobung“ nach § 45a SGB III. Beschäftigte können dann bis zu vier Wochen bei einem neuen Arbeitgeber probezuarbeiten, während das alte Arbeitsverhältnis und die Entgeltfortzahlung bestehen bleiben. Der Ökonom Enzo Weber begrüßt das Vorhaben als Instrument für mehr berufliche Mobilität.
BAG präzisiert Massenentlassungsverfahren
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Hürden für Massenentlassungen gesenkt. In einem Urteil vom 25. Juni 2026 (Az: 6 AZR 7/26) entschieden die Richter: Geringfügige Fehler in der Anzeige – etwa eine leicht zu hoch angegebene Zahl geplanter Kündigungen – führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit. Solange der Zweck des Verfahrens gewahrt bleibt, sind solche Unstimmigkeiten unschädlich. Auch Fehler im Konsultationsschreiben an den Betriebsrat sind verkraftbar, wenn sie für das Gremium offensichtlich erkennbar waren.
Gleichzeitig stärkte das BAG am 18. Juni 2026 (Az: 2 AZR 213/25) den Kündigungsschutz während der Elternzeit. Der besondere Schutz entstehe vor jedem beantragten Elternzeitabschnitt erneut – auch wenn mehrere Abschnitte in einem gemeinsamen Antrag zusammengefasst wurden. Ohne vorherige behördliche Zustimmung sind Kündigungen in diesen Fällen unwirksam.
Klageflut und Stellenabbau
Trotz aller Vereinfachungsbemühungen steigt die Belastung der Arbeits- und Sozialgerichte. Am Sozialgericht München wuchs die Zahl der Klagen zu Schwerbehinderung und Kündigungsschutz kontinuierlich: von 1.485 Fällen im Jahr 2023 über 2.123 Fälle im Jahr 2025 auf einen weiteren Zuwachs um 45,4 Prozent im ersten Halbjahr 2026. Die Ablehnungsquote bei Erstanträgen auf Feststellung einer Schwerbehinderung kletterte auf 10,7 Prozent.
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In der Praxis läuft der Stellenabbau bereits auf Hochtouren. O2 Telefónica Deutschland plant im Rahmen eines Sparprogramms den Abbau von bis zu 1.400 Stellen bis Jahresende – vor allem im Kundenservice und Filialgeschäft. Der Berater Max Votek warnt in diesem Zusammenhang vor einem Missbrauch des KI-Themas: Unternehmen nutzten den Einsatz künstlicher Intelligenz oft als Vorwand für Entlassungen, während die tatsächlichen Einsparungen meist in die notwendige IT-Infrastruktur und Sicherheitskosten zurückfließen.
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