Kündigungsrecht: BAG erklärt Kündigung unwirksam – ein Tag zu früh
12.06.2026 - 11:50:18 | boerse-global.de
Das zeigen aktuelle Urteile des Bundesarbeitsgerichts.
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BAG-Urteil: Schon ein Tag zu früh macht die Kündigung unwirksam
Das Bundesarbeitsgericht hat die Anforderungen an Anhörungsfristen verschärft. In einem Urteil vom 29. Januar 2026 (Az. 2 AZR 128/25) erklärten die Richter die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers für unwirksam – weil die Stellungnahmefrist der Schwerbehindertenvertretung nicht vollständig abgewartet wurde.
Der Fall: Die Kündigung wurde am 14. Dezember 2023 um 14:30 Uhr zugestellt. Die einwöchige Frist für die SBV endete aber erst um 24:00 Uhr desselben Tages. Ergebnis: Die Anhörung war nicht ordnungsgemäß abgeschlossen.
Die Richter stellten klar: Die Pflicht zur SBV-Anhörung besteht ab dem ersten Arbeitstag. Ein bloßer Kenntnisstempel der Vertretung ersetzt keine abschließende Stellungnahme. Solche Formfehler führen zur Unwirksamkeit – selbst wenn die Kündigungsgründe inhaltlich berechtigt wären.
Postzustellung wird zum Risikofaktor
Die rechtssichere Zustellung auf dem Postweg wird zunehmend zum Problem. Die Bundesnetzagentur verzeichnete für 2025 insgesamt 55.395 Beschwerden zu Postdienstleistungen. Rund 90 Prozent der gemeldeten Probleme entfielen auf den Marktführer DHL.
Für Arbeitgeber ist das brisant: Der Zugang beim Empfänger entscheidet über die Wirksamkeit einer Kündigung. Ab diesem Zeitpunkt läuft die dreiwöchige Frist für eine Kündigungsschutzklage. Verzögerungen oder Fehler bei der Zustellung machen diese Fristen unkalkulierbar.
Hinzu kommt: Arbeitnehmer können eine Mitteilung über eine Schwangerschaft noch bis zu zwei Wochen nach Zugang der Kündigung nachreichen. Das erweitert den besonderen Kündigungsschutz rückwirkend.
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Deutsche Kündigungskosten: 31 Monatsgehälter im Schnitt
Die finanziellen Risiken sind in Deutschland international betrachtet extrem hoch. Eine Studie des Ökonomen Oliver Coste zeigt: Die Kosten für einen Stellenabbau betragen hierzulande durchschnittlich 31 Monatsgehälter. In der Schweiz liegt der Wert wegen der dortigen Kündigungsfreiheit bei etwa 2,5 Monatsgehältern.
Seit 2024 haben Dax-Konzerne schätzungsweise rund 16 Milliarden Euro für Abfindungen ausgegeben. Der strenge deutsche Kündigungsschutz verlangt neben sozialer Rechtfertigung auch die korrekte Betriebsratsanhörung und Sozialauswahl.
Der Druck auf dem Arbeitsmarkt für Führungskräfte wächst: Die Zahl arbeitsloser Manager stieg im vergangenen Jahr auf durchschnittlich 49.000 – ein Plus von 14 Prozent. Experten raten Betroffenen bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen zu strategischen Reaktionszeiten von bis zu 14 Tagen und zur Hinzuziehung spezialisierter Fachanwälte.
