Kündigungsschutz: BAG kippt Anspruch auf Compliance-Berichte
Veröffentlicht am: 15.08.2026 um 19:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In der aktuellen Debatte um den Kündigungsschutz fordern Betroffene eine umfassende Aufklärung von Entlassungen, die in einem direkten zeitlichen Zusammenhang mit Arbeitsunfällen stehen.
Die Forderung nach mehr Transparenz und rechtlicher Sicherheit wird durch eine Reihe aktueller Urteile und Berichte über die Praxis von Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern untermauert, die den Spielraum für Beendigungen von Arbeitsverhältnissen im Krankheitsfall verdeutlichen.
Rechtliche Hürden bei Krankmeldungen und Arbeitsunfähigkeit
Ein wesentlicher Aspekt in der juristischen Auseinandersetzung ist der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Der Arbeitgeberverband verwies in diesem Zusammenhang auf eine zunehmende Tendenz in der Rechtsprechung, diesen Beweiswert kritisch zu hinterfragen.
Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 2021 gilt hierbei als wegweisend. In der Folge erklärten immer mehr Arbeitsgerichte Krankmeldungen für erschüttert, insbesondere wenn diese in engem zeitlichem Kontext zu Konflikten am Arbeitsplatz stehen.
Beispielhaft hierfür ist eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm. Bereits am 14. August 2015 bestätigte das Gericht die fristlose Kündigung eines Produktionshelfers (Az. 10 Sa 156/15). Dieser hatte nach einem abgelehnten Urlaubswunsch mit einem Arztbesuch gedroht und sich anschließend krankgemeldet.
Trotz Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung sah das Gericht den Beweiswert als erschüttert an, da die Drohung mit der Krankschreibung die fristlose Kündigung rechtfertige.
Zusätzlicher Druck auf Arbeitnehmer entsteht durch die Befugnisse der Krankenkassen. Diese können Krankengeldzahlungen trotz vorliegender Bescheinigung einstellen, wenn der Medizinische Dienst nach § 275 SGB V Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit anmeldet. Solche Entscheidungen können nach Aktenlage getroffen werden, wobei für die Versicherten eine Widerspruchsfrist von einem Monat gilt.
Transparenz und Informationsrechte im Kündigungsprozess
Ein wichtiges Urteil zur Transparenz in Unternehmen fällte das Bundesarbeitsgericht am 16. April 2026 (8 AZR 169/25). Das Gericht entschied, dass Arbeitnehmer nach Art. 15 DSGVO keinen Anspruch auf die Herausgabe einer vollständigen Kopie eines Compliance-Berichts haben.
Der Anspruch beschränkt sich lediglich auf die personenbezogenen Daten des Betroffenen. Eine Herausgabe des gesamten Dokuments, auch in geschwärzter Form, wurde abgelehnt. Dies erschwert es Arbeitnehmern potenziell, Hintergründe für interne Ermittlungen oder darauf basierende Kündigungen vollständig nachzuvollziehen.
In Bezug auf die Bewerbungspflichten während eines Kündigungsschutzprozesses präzisierte das LAG Baden-Württemberg (4 Sa 10/24), dass kein böswilliges Unterlassen vorliegt, wenn ein Arbeitnehmer sich nicht auf nachträglich benannte Stellen bewirbt. Im Gegensatz dazu sieht das Bundesarbeitsgericht (5 AZR 177/23) eine Anrechnung von fiktivem Verdienst vor, falls eine Bewerbung nicht offensichtlich erfolglos geblieben wäre.
Da rechtliche Vorgaben das Betriebliche Eingliederungsmanagement zur Pflicht machen, müssen Betriebe auf die korrekte Durchführung achten. Dieser kostenlose Ratgeber liefert eine praxisnahe Anleitung inklusive Gesprächsleitfaden für eine rechtssichere Vorbereitung. Vollständige BEM-Anleitung jetzt kostenlos herunterladen
Wirtschaftliche Einschnitte und spezifische Branchenregelungen
Der Druck auf den Arbeitsmarkt zeigt sich auch bei großen Industrieakteuren. Die IGBCE fordert derzeit Klarheit von BioNTech über geplante Einschnitte. Das Unternehmen senkte seine Umsatzprognose für das Jahr 2026 von ursprünglich 2 bis 2,3 Milliarden Euro auf nunmehr 1,6 bis 1,9 Milliarden Euro. In der Folge sollen die Standorte in Idar-Oberstein, Marburg und Tübingen bis Ende 2027 geschlossen werden.
Für spezifische Berufsgruppen wie den Rettungsdienst gab es ebenfalls Neuregelungen. Das BAG entschied am 19. August 2025 (9 AZR 216/24), dass der Urlaubsanspruch nach Arbeitstagen und nicht nach Kalendertagen zu berechnen ist.
Eine pauschale Angabe von 42 Kalendertagen wurde als rechtswidrig eingestuft. Die neue Jahresformel sieht vor, dass 30 Arbeitstage multipliziert mit den tatsächlichen Arbeitstagen und dividiert durch 260 als Grundlage dienen.
Einzelfälle und gerichtliche Auseinandersetzungen
Verschiedene Verfahren illustrieren die Komplexität von Kündigungen in Führungspositionen und bei langjährigen Mitarbeitern. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte am 9. Juli 2024 die Entlassung des LIVA-Geschäftsführers Dietmar Kerschbaum wegen schwerer Pflichtverletzungen. Eine Forderung nach Kündigungsentschädigung in Höhe von 482.500 Euro wurde abgewiesen.
Erfolgreich verlief hingegen der Einsatz der AK Kärnten für eine 56-jährige Arbeitnehmerin, deren Kündigung nach 35 Dienstjahren zurückgenommen wurde. AK-Präsident Goach kritisierte in diesem Zusammenhang das Aussortieren älterer Mitarbeiter aus rein wirtschaftlichen Gründen. Die Verfahrenskosten in solchen Fällen bezifferte die Arbeiterkammer auf 5.000 bis 10.000 Euro.
Wenn betriebsbedingte Kündigungen drohen, ist die Verhandlung eines fairen Sozialplans für den Erhalt der Arbeitnehmerrechte entscheidend. Mit diesem kostenlosen Leitfaden erhalten Interessenvertreter hilfreiche Musterdokumente und Verhandlungshilfen für die Praxis. Gratis-Ratgeber zur Sozialauswahl und zum Sozialplan sichern
In einem weiteren Fall konnte ein Rechtsstreit um Berufsunfähigkeit beigelegt werden. Die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG zahlte einer Personalberaterin nach einem Streit über eine Depressionserkrankung einen fünfstelligen Einmalbetrag. Vorwürfe einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung konnten dabei entkräftet werden.
