Kündigungsschutz: BAG verschärft Regeln für Elternzeit-Anmeldung
Veröffentlicht: 13.07.2026 um 12:13 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Regeln zum Kündigungsschutz vor Elternzeit verschärft. Mit Urteil vom 18. Juni 2026 (Az. 2 AZR 213/25) stellten die Richter klar: Der vorwirkende Kündigungsschutz entsteht vor jedem einzelnen Elternzeitabschnitt neu – selbst wenn alle Abschnitte in einem Schreiben beantragt wurden.
Sorgfaltspflicht für Arbeitgeber
Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für Personalplanungen. Vor jeder Kündigung müssen Arbeitgeber prüfen, ob künftige Elternzeitphasen bereits angemeldet sind und ob die achtwöchige Vorwirkungsfrist läuft.
Das Gericht erklärte eine Kündigung für unwirksam, weil der Schutzraum vor einem späteren Elternzeitabschnitt bereits begonnen hatte. Der Sonderkündigungsschutz greift dabei unabhängig von der Betriebszugehörigkeit – auch in der Probezeit.
Gesetzliche Fristen im Überblick
Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Entbindung. In dieser Zeit ist Beschäftigung nur mit Zustimmung der werdenden Mutter erlaubt. Nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot von acht Wochen. Der allgemeine Kündigungsschutz reicht von der Bekanntgabe der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung.
Um bei der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen, sind aktuelle und gesetzeskonforme Vertragsgrundlagen unerlässlich. Dieser kostenlose Ratgeber unterstützt Sie mit 19 Muster-Formulierungen dabei, teure Bußgelder und unwirksame Klauseln sicher zu vermeiden. Rechtssichere Arbeitsverträge jetzt kostenlos erstellen
Elternzeit muss sieben Wochen vor Beginn angemeldet werden. Der Anspruch beträgt bis zu drei Jahre, wobei 24 Monate auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr übertragbar sind. In Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern gibt es einen Anspruch auf Teilzeit mit bis zu 32 Wochenstunden.
Urlaub und Sonderzahlungen
Arbeitgeber dürfen den Urlaub für jeden vollen Elternzeit-Monat um ein Zwölftel kürzen. Die Kürzung muss jedoch schriftlich erklärt werden – sie tritt nicht automatisch ein.
Ein weiteres BAG-Urteil vom 22. April 2026 (Az. 10 AZR 143/25) stärkt die Rechte kranker Beschäftigter: Eine vereinbarte Inflationsausgleichsprämie von 250 Euro steht auch während des Krankengeldbezugs zu. Der Zweck der Prämie sei die Abmilderung von Kaufkraftverlusten, nicht die Belohnung von Arbeitsleistung.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Bei krankheitsbedingten Kündigungen drohen zusätzliche Fallstricke. Das BAG entschied am 7. Mai 2026 (Az. 2 AZR 184/25): Nach einer erneuten Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen muss ein neues betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) angeboten werden – auch wenn der Mitarbeiter frühere Einladungen ablehnte.
Die rechtssichere Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist entscheidend, um Arbeitsplätze zu erhalten und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sichern Sie sich die vollständige Anleitung inklusive Gesprächsleitfaden und Muster-Betriebsvereinbarung als gratis Download. Kostenlose BEM-Anleitung mit Vorlagen sichern
Besondere Vorsicht ist beim Zugangsnachweis geboten: Ein Scan-Beleg der Post für ein Einwurf-Einschreiben reicht nicht als Beweis. Arbeitgeber tragen das volle Risiko, falls der Empfänger den Erhalt bestreitet.
Kommt die Teilkrankschreibung?
Der Bundestag beschloss am 10. Juli 2026 das Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Ab 2027 können GKV-Versicherte mit Erkrankungen über vier Wochen zu 25, 50 oder 75 Prozent krankgeschrieben werden. Arbeitgeber können innerhalb von sieben Tagen widersprechen.
Parallel plant die Bundesregierung eine Verschärfung bei Kurzzeiterkrankungen: Ein ärztliches Attest soll künftig ab dem ersten Krankheitstag Pflicht werden. Bestehende Arbeitsverträge mit späteren Regelungen könnten jedoch aufgrund des Günstigkeitsprinzips weiter gelten.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
