Kündigungsschutz gestrichen: Ständerat entfernt Massnahme aus EU-Paket
Veröffentlicht am: 11.08.2026 um 19:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In einer Sitzung am 11. August 2026 hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) eine Entscheidung getroffen, welche die weiteren Verhandlungen über die EU-Verträge massgeblich beeinflussen könnte. Die Kommission beantragte mit einer Mehrheit von 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung, eine zentrale Bestimmung aus dem Paket der Begleitmassnahmen zu entfernen. Konkret geht es um die 14. Lohnschutzmassnahme, welche einen erweiterten Kündigungsschutz für Mitglieder von Personalvertretungen vorsah.
Differenzierte Beurteilung der Begleitmassnahmen
Die Diskussion innerhalb der WAK-S konzentriert sich vor allem auf die Ausgewogenheit des Lohnschutzes im Kontext der europäischen Integration. Während die Kommission den spezifischen Kündigungsschutz für Personalvertretungen ablehnt, herrscht bei den übrigen Punkten weitgehend Einigkeit. Insgesamt 13 der 14 vorgeschlagenen Begleitmassnahmen zum Lohnschutz werden von der Kommission als wenig umstritten eingestuft.
Diese Massnahmen sollen sicherstellen, dass das Schweizer Lohnniveau auch nach einer tieferen Integration in den EU-Binnenmarkt stabil bleibt. Die Streichung der 14. Massnahme stellt somit einen gezielten Eingriff in ein bisher als Gesamtpaket behandeltes Regelwerk dar. Die Kommission sieht in der Reduktion auf 13 Massnahmen offenbar einen Weg, die Vorlage politisch mehrheitsfähig zu gestalten, ohne die Kernziele des Lohnschutzes gänzlich aufzugeben.
Scharfe Kritik seitens der Arbeitnehmervertreter
Die Reaktion der Gewerkschaften auf den Beschluss der Ständeratskommission erfolgte unmittelbar. Die Arbeitnehmerorganisationen übten deutliche Kritik an dem Vorhaben, den Kündigungsschutz aus dem Massnahmenpaket zu streichen. In einer Stellungnahme warnten Vertreter der Gewerkschaften vor den Risiken, die eine solche Schwächung der Personalvertretungen mit sich bringe.
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Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hob hervor, dass es sich bei dem geplanten Kündigungsschutz lediglich um eine Minimallösung handle. Durch die Ablehnung dieser Basisabsicherung werde aus Sicht des SGB das Vertrauen in den sozialen Ausgleich bei der Umsetzung der EU-Verträge untergraben. Die Gewerkschaften sehen in der 14. Massnahme einen unverzichtbaren Bestandteil, um Arbeitnehmende vor Repressalien zu schützen, wenn sie sich für die Einhaltung von Lohnstandards einsetzen.
Arbeitgeber zwischen Besorgnis und Kompromissbereitschaft
Die Position der Wirtschaft zeigt sich in der aktuellen Debatte komplex. Der Arbeitgeberverband reagierte zwar besorgt auf den Entscheid der WAK-S, den Kündigungsschutz zu streichen. Gleichzeitig liessen die Vertreter der Arbeitgeberseite jedoch verlauten, dass sie bezüglich der weiteren Ausgestaltung des Dossiers und des Entscheids der Kommission kompromissbereit seien.
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Diese Haltung deutet auf das Bestreben hin, den Gesamtprozess der bilateralen Verhandlungen mit der Europäischen Union nicht zu gefährden. Auch wenn die Streichung einzelner Schutzmassnahmen intern kontrovers diskutiert wird, scheint für die Arbeitgeberverbände die Fortführung des Vertragsprozesses eine hohe Priorität zu haben.
Politische Tragweite für das EU-Dossier
Die Empfehlung der WAK-S markiert einen kritischen Punkt in der innenpolitischen Vorbereitung der EU-Verträge. Da der Lohnschutz als eine der wichtigsten Bedingungen für die Zustimmung breiter politischer Kreise gilt, wird die Debatte um die 14. Massnahme voraussichtlich auch in den kommenden Beratungen des Parlaments eine zentrale Rolle einnehmen.
Während die Mehrheit der Kommission mit der Streichung auf eine Entlastung der Vorlage setzt, sehen die Gegner darin einen potenziellen Bruch mit den Zusagen zum Erhalt schweizerischer Arbeitsmarktstandards. Der weitere Verlauf der Bdieebatte wird zeigen, ob die verbleibenden 13 Massnahmen ausreichen, um den notwendigen politischen Konsens für die Umsetzung der Verträge zu sichern.
