Kündigungsschutz im öffentlichen Dienst: TVöD macht Arbeitnehmer ab 40 Jahren unkündbar
19.06.2026 - 04:30:44 | boerse-global.de
Der Schweizer Ständerat stimmte am Donnerstag mit 21 zu 13 Stimmen für ein Verbot von Abgangsentschädigungen für Spitzenführungskräfte der Bundesverwaltung und bundesnaher Betriebe. Bisher waren Abfindungen von bis zu einem Jahreslohn möglich.
Auslöser war die Abfindung einer Polizeiamtschefin im Jahr 2024 über 340.000 CHF. Die jährlichen Gesamtauszahlungen schwankten stark: 2022 flossen rund 49.000 CHF, 2021 dagegen über 1,6 Millionen CHF. Der Nationalrat muss der Vorlage noch zustimmen.
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Abfindungen im deutschen öffentlichen Dienst: Nur mit Rechtsgrundlage
Anders als in der Privatwirtschaft gibt es im deutschen öffentlichen Dienst keinen allgemeinen Anspruch auf Abfindungen. Juristische Fachbeiträge betonen: Eine Zahlung ist nur möglich, wenn ein Sozialplan, Tarifvertrag oder gerichtlicher Vergleich vorliegt.
Bei betriebsbedingten Kündigungen sieht das Kündigungsschutzgesetz eine Regelabfindung von 0,5 Monatsverdiensten pro Beschäftigungsjahr vor – aber nur, wenn der Arbeitgeber darauf hinweist und der Arbeitnehmer die Klagefrist verstreichen lässt. Beamte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf klassische Abfindungen. Sie können unter bestimmten Bedingungen Übergangsgeld nach dem Beamtenversorgungsgesetz erhalten, etwa Soldaten auf Zeit.
Tarifverträge schränken Kündigungen ein
Der TVöD setzt enge Grenzen: Beschäftigte im Tarifgebiet West, die über 40 sind und mehr als 15 Jahre dabei, gelten als unkündbar. Trennungen sind dann oft nur über komplexe Aufhebungsverträge möglich.
Aktuelle Tarifabschlüsse setzen eher auf Beschäftigungssicherung. Ende Mai 2026 schloss der MDR eine Vereinbarung, die betriebsbedingte Kündigungen bis Oktober 2026 ausschließt. Hintergrund: Budgetdefizite durch blockierte Rundfunkbeitragserhöhungen – ein Sparprogramm von 160 Millionen Euro bis 2028 läuft.
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Reformdruck auf die Beamtenversorgung wächst
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas fordert, Beamte künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln schätzt: Beamte müssten mit Einbußen von 600 bis 800 Euro monatlich rechnen. Dem Staat entstünden kurzfristig Mehrkosten von bis zu 20 Milliarden Euro jährlich.
Das Bundesinnenministerium arbeitet an einer Reform der Beamtenbesoldung, um Urteile des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Ein Gesetzentwurf sieht für 2026 und 2027 zusätzliche Kosten von knapp 7 Milliarden Euro vor. Grund sind der demografische Wandel und der Fachkräftemangel. Im März 2026 waren in Verwaltung und Sozialversicherung rund 67.000 Stellen unbesetzt, davon etwa 700 Führungspositionen.
Führungskräfte: Vorsicht bei Einmalabfindungen
Experten warnen vor vorschnellen Einmalzahlungen. Ältere Führungskräfte riskieren, hohe Pensionsansprüche zu verlieren. Lukrativer sind oft mehrstufige Übergangsvergütungen mit Gehaltsfortzahlungen über 6 bis 18 Monate oder Vorruhestandsregelungen ab 55 Jahren. Diese Modelle erzielen unterm Strich deutlich höhere Nettoeffekte als einmalige Kapitalzahlungen, die zudem hohen Steuern unterliegen.
