Kündigungsschutz: LAG Hannover schützt Arbeitnehmer vor Pandemie-Fehlzeiten
Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 20:49 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hannover hat entschieden: Fehlzeiten aus der Pandemie-Zeit dürfen Arbeitnehmern bei Kündigungen nicht negativ ausgelegt werden (Az. 17 SLa 330/25). Ein wegweisendes Urteil mit Folgen für Arbeitgeber.
Gericht schützt langjährigen Mitarbeiter
Im konkreten Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der seit 2004 in einem Unternehmen beschäftigt war. Seine Fehlzeiten lagen bei 95, 93 und 61 Tagen pro Jahr. Die daraufhin ausgesprochene Kündigung erklärten die Richter für unwirksam. Ausschlaggebend waren die soziale Schutzwürdigkeit des langjährig Beschäftigten – und die außergewöhnlichen Umstände der Pandemie.
Nach Auffassung des Gerichts lassen sich Corona-bedingte Ausfälle nicht mit normalen Krankheitstagen gleichsetzen. Die spezifischen Belastungen der Pandemiejahre müssen Arbeitgeber bei ihrer Prognose künftiger Fehlzeiten differenziert berücksichtigen. Allerdings: Nach dem offiziellen Ende der Pandemie könnten solche Fehlzeiten rechtlich anders bewertet werden.
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Telefonische Krankschreibung vor dem Aus?
Parallel zur aktuellen Rechtsprechung plant die Bundesregierung schärfere Kontrollen bei Krankmeldungen. Vorgesehen sind die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bereits ab dem ersten Krankheitstag. Seit März 2026 können Jobcenter zudem bei wiederholten Krankmeldungen von Grundsicherungsempfängern verstärkt Zweifel anmelden.
Die Pläne stoßen auf breite Kritik. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) warnt vor einem Generalverdacht gegen chronisch Kranke. Auch Hausärzte lehnen die Pläne ab – die telefonische AU entlaste die Praxen und senke das Ansteckungsrisiko. Experte Georg Soller betont: Mehr Kontrolle senke die Fehlzeiten nicht, sondern erhöhe nur die Bürokratie und das Risiko für Präsentismus – Arbeiten trotz Krankheit.
Psychische Erkrankungen treiben Krankenstand auf Rekordniveau
Die Debatte findet vor einem historisch hohen Krankenstand statt. Laut einer DAK-Analyse für das erste Halbjahr 2026 sind psychische Erkrankungen inzwischen die häufigste Ursache für Krankschreibungen – ein Anstieg von neun Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Techniker Krankenkasse meldete für 2025 bereits durchschnittlich 18,6 Fehltage pro Versichertem.
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Daten der AOK zeigen die Schwere der Entwicklung: Psychische Störungen machen zwar nur 4,8 Prozent der Fälle aus, führen aber im Schnitt zu 28 Fehltagen pro Fall. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert schnellere Maßnahmen gegen Kürzungen in der ambulanten Psychotherapie. Lange Wartezeiten auf Therapieplätze verschlechtern die Prognosen für betroffene Arbeitnehmer erheblich.
Wann Arbeitgeber doch kündigen dürfen
Trotz der strengen Anforderungen: Bei konkreten Verdachtsmomenten bleibt das Recht auf Kontrolle bestehen. Das LAG Rheinland-Pfalz bestätigte eine fristlose Kündigung, nachdem ein Masseur während einer Krankschreibung wegen Atemnot stundenlang bei Renovierungsarbeiten beobachtet worden war (Az. 10 Sa 100/13).
Bloße zeitliche Nähe zwischen abgelehntem Urlaubswunsch und Krankmeldung reicht dagegen nicht. Das LAG Köln entschied: Eine ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit hat hohen Beweiswert, der nur durch konkrete Tatsachen erschüttert werden kann (Az. 6 SLa 540/24). Arbeitgeber können in Zweifelsfällen den Medizinischen Dienst einschalten. Detekteien sind nur bei schwerwiegenden Verdachtsmomenten erlaubt.
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