Kündigungsschutz, Spitzenverdiener

Kündigungsschutz: Spitzenverdiener ab 177.450 Euro ungeschützt ab Januar

Veröffentlicht am: 10.08.2026 um 06:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab 2027 droht Spitzenverdienern der Verlust des Kündigungsschutzes. Die Reform zielt auf mehr Flexibilität und Innovationskraft ab.

Arbeitsmarktreform 2027: Kündigungsschutz für Top-Verdiener entfällt
Ein hochwertiger Füllfederhalter liegt auf einem juristischen Dokument in einem modernen Büro mit Stadtblick. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesregierung plant eine deutliche Lockerung des Kündigungsschutzes für Spitzenverdiener. Ab dem 1. Januar 2027 soll der Schutz gegen Entlassungen für Beschäftigte mit einem Bruttojahreseinkommen von über 177.450 Euro entfallen – das entspricht einem Monatsgehalt von 14.788 Euro. Die Grenze orientiert sich am 1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze. Das Ziel: mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt und eine Stärkung der Innovationskraft des Standorts Deutschland.

Was bringt die Reform?

Internationale Vergleiche zeigen, was die Reform bewirken könnte. Dänemark führte bereits 1994 eine sogenannte „Flexicurity"-Reform ein – eine Kombination aus flexiblen Kündigungsregeln und großzügigen sozialen Sicherungssystemen. Mit Erfolg: Die privaten Forschungsausgaben stiegen dort innerhalb von acht Jahren um 125 Prozent. Deutschland verzeichnete im selben Zeitraum ein Plus von 40 Prozent, die USA kamen auf 60 Prozent.

Neue Urteile zum Kündigungsschutz

Flankiert wird die Debatte durch aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG). In einem Urteil vom 1. April 2026 (Az. 6 AZR 157/22) stellten die Richter klar: Fehlt die Massenentlassungsanzeige, ist eine Kündigung grundsätzlich unwirksam. Eine geringfügig zu hohe Angabe der geplanten Entlassungen gefährdet die Wirksamkeit dagegen nicht zwingend, entschied das Gericht am 25. Juni 2026 (Az. 6 AZR 7/26). Die Anzeigepflicht greift je nach Betriebsgröße unterschiedlich – etwa ab sechs Entlassungen in Betrieben mit 21 bis 59 Beschäftigten.

Ein weiteres Urteil vom 25. März 2026 (Az. 5 AZR 108/25) beschäftigt sich mit Freistellungen nach einer Kündigung. Pauschale Klauseln in Formularverträgen, die bei jeder Kündigung eine Freistellung vorsehen, sind demnach unwirksam. Nötig ist entweder eine individuelle Vereinbarung oder ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers. Bereits im Februar 2025 hatte das Gericht entschieden, dass Freistellungen nach betrieblicher Umorganisation zulässig sein können.

Sammelfahrten zählen als Arbeitszeit

Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) sorgte für Klarheit. Im Oktober 2025 (Az. C-110/24) entschieden die Richter: Organisiert der Arbeitgeber Sammelfahrten zur Arbeitsstelle, gilt diese Zeit als Arbeitszeit. Das hat direkte Auswirkungen auf die Vergütung – besonders im Mindestlohnbereich.

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64 Milliarden Euro Schaden durch Mindestlohn-Umgehung

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) beziffert den Schaden durch umgangenen Mindestlohn für den Zeitraum 2015 bis 2024 auf bis zu 64 Milliarden Euro. Davon entfallen 35 Milliarden Euro auf vorenthaltene Löhne, 22 Milliarden Euro auf entgangene Sozialbeiträge und 7 Milliarden Euro auf den Fiskus. Jährlich seien durchschnittlich zwei Millionen Beschäftigte betroffen – ihnen fehlen pro Stunde zwischen 1,70 und 2,40 Euro.

Steuerreform: Entlastung mit Schönheitsfehler

Die geplante Einkommensteuerreform soll ab 2028 voll greifen. Für 2027 sind Entlastungen von 2,9 Milliarden Euro vorgesehen, 2028 sollen es 6,99 Milliarden Euro sein – insgesamt rund 10 Milliarden Euro gegenüber 2026. Kritiker rechnen jedoch nach: Nach Gegenfinanzierung bleibe eine Nettoentlastung von lediglich 4,9 Milliarden Euro, die kalte Progression werde nicht vollständig ausgeglichen.

Verschärfungen sind ebenfalls geplant: Der Freibetrag für Vereine soll von 5.000 Euro auf eine Freigrenze von 1.000 Euro sinken, die Pauschalsteuer für Minijobs von 2 auf 5 Prozent steigen. Bei der Einkommensteuer greift die sogenannte Reichensteuer künftig früher: 45 Prozent ab 250.000 Euro, 47 Prozent ab 280.000 Euro.

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Renten und Pflege: Neue Modelle in der Diskussion

In der Rentenpolitik steht die Witwenrente auf dem Prüfstand. Sie verursacht jährliche Kosten von fast 50 Milliarden Euro – ein Rentensplitting-Modell könnte sie ersetzen. Im Pflegebereich sieht ein Referentenentwurf für das Pflege-Nach-Gesetz (PNOG) vom Juni 2026 vor, die Tariftreuepflicht von 2027 bis 2030 zeitweise auszusetzen und die Digitalisierung mit 1,6 Milliarden Euro zu fördern.

IAV: Zukunftstarifvertrag mit massivem Stellenabbau

Wie Unternehmen auf den Wandel reagieren, zeigt der Ingenieurdienstleister IAV. Das Unternehmen einigte sich mit der IG Metall auf einen Zukunftstarifvertrag: betriebsbedingte Kündigungen sind bis Ende 2028 ausgeschlossen – trotzdem schrumpft der Personalbestand massiv. Von ursprünglich 5.000 Stellen sollen bis Ende 2027 nur noch 2.970 verbleiben. Die Standorte, darunter Berlin-Charlottenburg, bleiben erhalten.

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