Kunststoffsteuer, Euro

Kunststoffsteuer: 550 Euro je Tonne ab Juli 2027 geplant

Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 00:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Entwurf sieht 550 Euro je Tonne vor; Wirtschaftsverbände und Zoll kritisieren das Verfahren und erwarten hohe Vollzugskosten.

Geplante Kunststoffsteuer ab 2027: Wirtschaft warnt vor hohen Kosten
Industrielle Sortieranlage für Kunststoffabfälle mit großen Metallbehältern voller Kunststoffflocken in einer Lagerhalle. Illustration mit AI erstellt.

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD planen Medienberichten zufolge die Einführung einer neuen Steuer auf Kunststoff in Verpackungen ab Juli 2027. Laut einem entsprechenden Gesetzentwurf soll die Abgabe 550 Euro je Tonne betragen. Für das Einführungsjahr 2027 rechnen die Regierungsparteien mit zusätzlichen Einnahmen von 805 Millionen Euro, ab 2028 werden knapp 1,5 Milliarden Euro jährlich erwartet.

Betroffene Verpackungsarten und Ausnahmeregelungen

Der Entwurf der Koalitionsfraktionen sieht vor, dass die Steuer bei der Herstellung, der Einfuhr oder dem Verbringen der Produkte anfällt. Betroffen wären unter anderem Folien, Verschlüsse, Deckel und Kapseln sowie Verbundverpackungen mit einem Kunststoffanteil von mehr als 5 Prozent.

Zunächst sollen rund 3 Millionen Tonnen Kunststoffverpackungen pro Jahr der Steuerpflicht unterliegen. Laut Gesetzentwurf fielen im Jahr 2023 in Deutschland rund 3 Millionen Tonnen Kunststoffverpackungsabfälle an. Für Verpackungen aus recyceltem Kunststoff soll die Steuer auf Antrag entfallen können. Privatpersonen bleiben bei der Weitergabe der entsprechenden Produkte steuerfrei.

Auf europäischer Ebene gilt eine EU-Abgabe auf nicht recycelte Kunststoffverpackungen bereits seit 2021; Länder wie Spanien und Portugal geben diese Abgabe an die Verbraucher weiter.

Kritik aus der Wirtschaft und Bedenken beim Vollzug

Gegen das geplante Vorhaben regt sich deutlicher Widerstand in der Wirtschaft sowie bei den Vollzugsbehörden. Verbände und der Zoll fordern das Kanzleramt auf, das geplante Eilverfahren zu stoppen.

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Die Koalitionsfraktionen planen ab Juli 2027 eine Steuer von 550 Euro je Tonne Kunststoff in Verpackungen — betroffen wären Folien, Verschlüsse, Deckel, Kapseln und Verbundverpackungen mit mehr als 5 Prozent Kunststoffanteil. Wer seine Verpackungslinien jetzt prüft, kann Recycling-Nachweise aufbauen und die geplante Steuerbefreiung für Rezyklat rechtzeitig beantragen. Kostenlosen Compliance-Fahrplan zur Kunststoffsteuer anfordern

In einem Schreiben an Kanzleramtschefin Nina Warken verlangten acht Wirtschaftsverbände ein eigenständiges und transparentes Gesetzgebungsverfahren anstelle einer Einbringung über einen Änderungsantrag in das Haushaltsbegleitgesetz 2027. Sie pochen auf einen vollständigen Gesetzentwurf sowie die eingehende Prüfung der wirtschaftlichen, administrativen und ökologischen Folgen.

Die Verbände verweisen darauf, dass die Bürokratiekosten einer allgemeinen Verpackungssteuer laut einem Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes rund 420 Millionen Euro jährlich betragen.

Für eine spezifische Kunststoffverpackungssteuer rechnen die acht Wirtschaftsverbände sogar mit Belastungen von mindestens 600 Millionen Euro pro Jahr sowie je nach konkreter Ausgestaltung mit einem Bedarf von rund 2.000 zusätzlichen Zollbeschäftigten.

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Acht Wirtschaftsverbände und der Zoll fordern das Kanzleramt auf, das geplante Eilverfahren zu stoppen — sie rechnen mit mindestens 600 Millionen Euro Bürokratiekosten pro Jahr und rund 2.000 zusätzlichen Zollbeschäftigten. Wer die Vollzugsrisiken kennt, kann Prozesse und Daten früh aufstellen, statt sie unter Zeitdruck nachzurüsten. Jetzt Vollzugs-Check für Verpackungshersteller sichern

Als Alternative schlagen die Unternehmensverbände ökologisch modulierte Lizenzentgelte vor. Auch der Verband Plastics Europe kritisierte offene Umsetzungsfragen bei den Plänen.

Unterstützung für das steuerliche Instrument kommt hingegen von Umweltseite: Die Deutsche Umwelthilfe befürwortet die Einführung einer Steuer grundsätzlich, fordert jedoch eine Beschränkung auf Einwegverpackungen sowie eine gleichzeitige Ausweitung der Regelung auf andere Materialien.

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