Kurzarbeitergeld, Rückkehr

Kurzarbeitergeld: Rückkehr zur 12-Monats-Regel ab 2027 besiegelt

21.05.2026 - 12:33:05 | boerse-global.de

Die Bundesregierung beendet die verlängerte Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes. Ab 2027 gilt wieder der gesetzliche Standard von zwölf Monaten.

Kurzarbeitergeld: Rückkehr zur 12-Monats-Regel ab 2027 besiegelt - Foto: über boerse-global.de
Kurzarbeitergeld: Rückkehr zur 12-Monats-Regel ab 2027 besiegelt - Foto: über boerse-global.de

Ab dem 1. Januar 2027 läuft die letzte Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf maximal 24 Monate aus – ein strategischer Wendepunkt in der deutschen Arbeitsmarktpolitik.

Letzte Verlängerung bis Ende 2026

Die aktuelle Regelung basiert auf der Vierten Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung, die am 1. Januar 2026 in Kraft trat. Sie erlaubt Unternehmen, die bereits Ende 2025 Kurzarbeit nutzten, eine maximale Bezugsdauer von 24 Monaten – allerdings nur bis zum 31. Dezember 2026. Danach gilt wieder der gesetzliche Standard von zwölf Monaten, wie ihn das Sozialgesetzbuch III vorsieht.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bezeichnet die Verlängerung als Brücke für das verarbeitende Gewerbe, wo strukturelle Veränderungen und konjunkturelle Schwankungen aufeinandertreffen. „Die Maßnahme dient der Planungssicherheit für Unternehmen, die noch unter den Folgen geopolitischer Schocks und hoher Energiekosten leiden", hieß es aus dem Ministerium.

Bereits im Dezember 2024 hatte die Regierung die Bezugsdauer auf 24 Monate verdoppelt. Der damalige Beschluss des Koalitionsausschusses vom November 2025 schrieb diese Regelung nun für ein weiteres Jahr fort.

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Strengere Zugangsvoraussetzungen

Anders als in der Pandemie gelten wieder die regulären Hürden. Seit Mitte 2023 müssen Unternehmen nachweisen, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Entgeltausfall von über zehn Prozent betroffen ist. Während der Corona-Krise hatte die Schwelle zeitweise bei nur zehn Prozent der Mitarbeiter gelegen.

IAB warnt vor „Lock-in-Effekten"

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit, übt deutliche Kritik an den wiederholten Verlängerungen. In einer umfassenden Stellungnahme vom Januar 2026 argumentieren die Forscher, dass die aktuelle Wirtschaftsschwäche nicht nur konjunkturell, sondern strukturell bedingt sei.

„Verlängerte Bezugsdauern können dazu führen, dass Arbeitnehmer in kriselnden Unternehmen oder schrumpfenden Branchen verharren, anstatt in wachstumsstarke Sektoren zu wechseln", warnt das IAB. Historische Auswertungen zeigten keine signifikanten positiven Langzeiteffekte auf die Beschäftigung – im Gegenteil: Die Gefahr von „Lock-in-Effekten" steige.

Statt weiterer Subventionierung plädiert das Institut für eine Stärkung von Qualifizierung und Umschulung. Die gegenwärtige „Transformationskrise" erfordere langfristige Initiativen zur Produktivitätssteigerung, nicht die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes.

Finanzdruck auf die Bundesagentur

Die Rückkehr zur kürzeren Bezugsdauer ist auch eine Frage der Kassenlage. Die Bundesagentur für Arbeit verzeichnete sowohl 2024 als auch 2025 erhebliche Defizite. Während das Minus 2024 noch aus Rücklagen gedeckt werden konnte, war 2025 bereits staatliche Liquiditätshilfe nötig.

Die Kosten für das Kurzarbeitergeld blieben hoch. Im Herbst 2024 lag die Zahl der Kurzarbeiter bei rund 268.000 – ein Anstieg um 76 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Besonders betroffen: das hochbezahlte verarbeitende Gewerbe, das das Versicherungssystem überproportional belastet.

Finanzexpertinnen warnen, dass die permanente „Krisenmodus"-Regulierung die Rücklagen der BA vorzeitig aufbrauchen könnte. Die Rückkehr zum Zwölf-Monats-Standard gilt daher als notwendige Korrektur, um die Arbeitslosenversicherung zukunftsfest zu halten.

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Industrieregionen besonders betroffen

Die Debatte trifft vor allem die deutschen Industriehochburgen. Im Sommer 2025 waren über 85 Prozent aller Kurzarbeiter in Baden-Württemberg im verarbeitenden Gewerbe beschäftigt – Maschinenbau, Metallindustrie und Automobilbranche inklusive.

Die regionalen Unterschiede sind enorm: Während der bundesweite Durchschnitt der Kurzarbeiterquote bei 0,6 Prozent lag, erreichte Baden-Württemberg 1,3 Prozent, Thüringen 1,0 Prozent und Bayern 0,9 Prozent. Die Stadtstaaten Hamburg und Bremen verzeichneten dagegen Quoten von nur rund 0,1 Prozent.

Für diese Industrieregionen bedeutet der Wechsel von 24 auf zwölf Monate eine grundlegende Veränderung des Risikomanagements. Unternehmen nutzten die verlängerte Frist, um Fachkräfte auch bei schwacher Auftragslage zu halten. Das BMAS betont, dass die 24-Monate-Frist bewusst Zeit für Weiterbildung und Qualifizierung schaffen sollte.

Ausblick: Beratungsbedarf steigt

Für Personalabteilungen und Rechtsberater steht nun die konkrete Umsetzung des Übergangs im Fokus. Unternehmen, die aktuell die verlängerte Bezugsdauer nutzen, müssen sich auf die harte Deadline zum 31. Dezember 2026 einstellen. Ab Januar 2027 gelten für alle neuen und laufenden Anträge wieder maximal zwölf Monate.

Die Bundesagentur für Arbeit hat signalisiert, dass weitere Verlängerungen per Ministerialerlass ausgeschlossen sind – es sei denn, es tritt eine neue, unvorhergesehene nationale Notlage ein.

Experten erwarten einen Anstieg der Beratungsaktivitäten rund um das Transferkurzarbeitergeld, eine spezielle Form der Leistung bei Betriebsrestrukturierungen. Für den Arbeitsmarkt insgesamt markiert die Rückkehr zur kürzeren Bezugsdauer das Ende einer außergewöhnlichen Phase der Arbeitsmarktpolitik – und die Rückkehr zu einem Modell, das auf Arbeitskräftemobilität und fiskalische Disziplin setzt.

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