Kurzzeitvermietung: Plattformen müssen Daten bis 30. Juni melden
30.05.2026 - 00:21:39 | boerse-global.deAb Ende Juni müssen sie Buchungsdaten an die Bundesnetzagentur melden. Das Ziel: mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt.
Übergangsfrist bis Ende Juni
Das Kurzzeitvermietungs-Datenerfassungsgesetz (KVDG) setzt die EU-Verordnung 2024/1028 um, die am 20. Mai 2026 in Kraft trat. Die Plattformen erhalten jedoch eine Übergangsfrist: Erst bis zum 30. Juni 2026 müssen sie eine funktionierende Datenschnittstelle zur Bundesnetzagentur aufgebaut haben.
Die Bonner Behörde fungiert künftig als zentrale Datendrehscheibe für Kurzzeitvermietungen in Deutschland. Städte und Gemeinden können dann digital auf Buchungsdaten von Airbnb, Booking.com und anderen Anbietern zugreifen.
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Entlastung für Plattformen
Gitta Connemann, parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, begrüßt das neue System. Es erhöhe die Transparenz und verbessere die Kontrollmöglichkeiten. Gleichzeitig entlaste der digitale Prozess die Plattformen: Geschätzte 636.000 Euro jährlich sollen sie durch die Zentralisierung sparen.
Erste Datenlieferung im September
Die verlängerte Frist verschiebt die erste Pflichtübermittlung. Die Plattformen müssen Daten für Juli und August Anfang September melden. Die Behörden erhalten so ein klares Bild der Vermietungsaktivitäten in der Hauptsaison.
Städte verschärfen Regeln
Einige Kommunen bereiten sich bereits auf die neuen Daten vor. Hamburg etwa hat die Regeln deutlich verschärft. Im Frühjahr 2025 zählte die Stadt 12.706 Ferienwohnungen. Seitdem gilt eine Acht-Wochen-Jahresgrenze für Vermietungen ohne Sondergenehmigung. Die Bußgelder für Verstöße stiegen um 45 Prozent auf 120 Euro pro Inserat.
Europäischer Kontext
Die deutsche Umsetzung erfolgt in einem spannungsreichen Umfeld. Der spanische Oberste Gerichtshof kippte Anfang des Jahres mit Urteil Nr. 620/2026 ein nationales Ferienwohnungsregister. Das zeigt: Die Regulierung von Kurzzeitvermietungen bleibt rechtlich komplex.
Die Plattformen reagieren derweil mit neuen Angeboten. Airbnb kündigte an, ab Sommer 2026 auch Touren und Autovermietungen anzubieten.
Weitere Digitalpflichten kommen
Das KVDG ist nur eine von mehreren neuen Auflagen für die Digitalwirtschaft:
- Online-Handel: Bis zum 19. Juni 2026 müssen Online-Händler einen gut sichtbaren Widerruf-Button für Verbrauchergeschäfte einrichten
- Künstliche Intelligenz: Ab 2. August 2026 gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte nach dem EU AI Act
- Steuertransparenz: Das Bundeskabinett beschloss neue Meldepflichten für Krypto-Investoren. Dienstleister müssen ab 2026 jährlich Nutzerdaten und Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Der erste internationale Datenaustausch ist für den 30. September 2027 geplant
- E-Rechnung: Die Pflicht zum Empfang elektronischer Rechnungen gilt seit Januar 2025. Unternehmen müssen sie ab 2027 und 2028 schrittweise auch selbst ausstellen
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Bis zur Deadline am 30. Juni stimmt die Bundesnetzagentur die technische Infrastruktur mit den Plattformbetreibern ab. Der Datenstart im September soll reibungslos laufen.
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