LĂ€nder fĂŒr mehr Rechte im Kampf gegen FinanzkriminalitĂ€t
Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 16:09 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDie LĂ€nderkammer beschloss EntschlieĂungsantrĂ€ge des Bundeslandes mit dem Wunsch, dass der Organisierten KriminalitĂ€t fortan leichter illegal erworbenes Vermögen entzogen werden kann. Damit ergeht nun an den Bundestag die Aufforderung, das "Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz" um diesen Aspekt zu erweitern. Der Beschluss hat empfehlenden Charakter. Der Bundestag muss dem nicht zustimmen.
"Mit dem bisherigen Gesetzentwurf der Bundesregierung kann die organisierte KriminalitĂ€t nach wie vor die Herkunft der Vermögenswerte verschleiern, obwohl objektive Indizien gegen einen rechtmĂ€Ăigen Erwerb sprechen", hatte der sĂ€chsische Finanzminister Christian Piwarz (CDU) den VorstoĂ begrĂŒndet.
Zwei Grundvoraussetzungen, um Kriminellen Vermögen zu entziehen
Nach dem Willen der LĂ€nder sollen kĂŒnftig zwei Grundvoraussetzungen ausreichen, um Kriminellen das Vermögen zu entziehen: Es muss ein grobes MissverhĂ€ltnis zwischen Vermögen und Einkommen und ein Bezug zu kriminellen Strukturen vorliegen, teilte das Finanzministerium mit.
LĂ€nder sollen eigenstĂ€ndig Verfahren fĂŒhren können
Auch einem zweiten Antrag Sachsens folgte die LĂ€nderkammer. Damit ist der Bund aufgefordert, dass nicht nur der Zoll, sondern auch die BundeslĂ€nder mit ihren Finanzbehörden eigenstĂ€ndige Verfahren zur AufklĂ€rung, Sicherung und Einziehung verdĂ€chtiger Vermögen fĂŒhren dĂŒrfen. "Das sollte nicht nur allein dem Zoll möglich sein. FĂŒr die LĂ€nder sollten dieselben Befugnisse und Eingriffsmöglichkeiten gelten wie fĂŒr den Zoll", argumentierte Piwarz.
Sachsen fordert auch Beweislastumkehr bei Nachweis von Vermögen
Um die Geldquellen der Organisierten KriminalitĂ€t auszutrocknen, hatte Sachsen im Januar dieses Jahres einen EntschlieĂungsantrag zur effektiveren BekĂ€mpfung von FinanzkriminalitĂ€t durchgebracht und dabei das Instrument der Beweislastumkehr gefordert. Demnach soll nicht der Staat nachweisen mĂŒssen, dass das Vermögen kriminell erlangt wurde, sondern die Beschuldigten sollen den rechtmĂ€Ăigen Erwerb ihrer Vermögen dokumentieren.
