Landgericht, München

Landgericht München I: Urteil könnte Roaming-Preise an Ladesäulen senken

Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 00:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Landgericht München I untersagte EWE Go höhere Kilowattstundenpreise und eine separate Blockiergebühr für DCS; das Urteil ist nicht rechtskräftig.

EWE Go darf DCS laut Münchner Urteil keine höheren Ladepreise berechnen
Eine moderne Umspannstation in einer ruhigen Landschaft bei Sonnenuntergang. Illustration mit AI erstellt.

Das Landgericht München I hat im Rechtsstreit um Ladepreise für Elektrofahrzeuge eine richtungsweisende Entscheidung getroffen. Nach einem Urteil des Gerichts darf der Ladeinfrastrukturbetreiber EWE Go von dem Ladekarten-Anbieter Digital Charging Solutions (DCS) keine höheren Preise pro Kilowattstunde verlangen als von Nutzern der eigenen Lade-App.

Das Verfahren mit dem Aktenzeichen 33 O 2062/25 ist bislang nicht rechtskräftig, wie unter anderem das Handelsblatt und das Branchenportal electrive.net in Berichten vom 6. Oktober 2026 meldeten.

Aufschläge und Blockiergebühren als unzulässig eingestuft

Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung waren erhebliche Preisdifferenzen zwischen Direktkunden des Betreibers und Drittanbietern. Das Landgericht München I stufte einen Preisaufschlag von 0,317 Euro pro Kilowattstunde, was einer Erhöhung um rund 60 Prozent entspricht, als weder plausibel noch objektiv gerechtfertigt ein.

Zudem erklärte die Kammer eine zusätzliche Blockiergebühr in Höhe von 0,10 Euro pro Minute netto, die EWE Go ausschließlich von sogenannten Mobility Service Providern (MSPs) erhoben hatte, für unzulässig. Damit beanstandeten die Richter die Praxis, externen Ladedienstleistern separate und nachteilige Kostenstrukturen aufzuerlegen, die Endkunden bei direkter Nutzung der Infrastruktur nicht in dieser Form tragen müssen.

Eigentümerstruktur von DCS und Reaktionen der Beteiligten

Die Klägerin DCS befindet sich zu jeweils einem Drittel im Besitz von BMW, Mercedes sowie einem weiteren Partner. Das Unternehmen betreibt Ladedienste, über die Fahrer von Elektrofahrzeugen mit einer Karte oder App an Ladesäulen diverser Betreiber Strom beziehen können.

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Jörg Reimann, Vorstandschef von DCS, äußerte sich nach der gerichtlichen Entscheidung optimistisch. Er stellte in Aussicht, dass die Preise beim sogenannten Roaming infolge des Urteils deutlich sinken könnten.

Wenn Ladesäulenbetreiber Mobilitätsdienstleistern keine überzogenen Aufschläge mehr in Rechnung stellen dürften, eröffne dies Spielraum für günstigere Konditionen an den Ladesäulen für Endverbraucher. Aufseiten des Infrastrukturbetreibers EWE Go reagierte man zurückhaltend: Das Unternehmen teilte mit, die Urteilsbegründung zunächst eingehend zu prüfen, bevor weitere Schritte unternommen würden.

Mögliche Folgen für Tarifmodelle im Lademarkt

Das noch nicht rechtskräftige Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für die gesamte Elektromobilitätsbranche haben. Bislang gilt das Laden von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Raum fernab der heimischen Wallbox als oft unübersichtlich und teuer. Grund dafür sind unter anderem verschachtelte Tarifmodelle, schwankende Roaming-Kosten sowie uneinheitliche Nebengebühren je nach genutzter Ladekarte.

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Sollte die Entscheidung des Landgerichts München I in höheren Instanzen bestätigt werden, stünden die bisherigen Tarifmodelle zahlreicher Anbieter auf dem Prüfstand. Eine Angleichung der Einkaufspreise für externe Dienstleister an die hauseigenen Tarife der Betreiber könnte zu einer Vereinheitlichung und mehr Preistransparenz an deutschen Ladesäulen führen.

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