Landwirt-Steuern, Maschinenverkäufe

Landwirt-Steuern: Maschinenverkäufe ab Juli mit 19% statt 7,8%

30.05.2026 - 10:30:10 | boerse-global.de

Ab Juli 2026 müssen pauschalierende Landwirte Maschinenverkäufe mit 19 Prozent versteuern, was die Nettoerlöse um rund 16 Prozent senkt.

Landwirt-Steuern: Maschinenverkäufe ab Juli mit 19% statt 7,8% - Foto: über boerse-global.de
Landwirt-Steuern: Maschinenverkäufe ab Juli mit 19% statt 7,8% - Foto: über boerse-global.de

Ab Sommer 2026 müssen pauschalierende Landwirte mit deutlich weniger Geld aus dem Verkauf von Maschinen und Geräten rechnen. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) schränkt den bisherigen Steuervorteil für diese Nebengeschäfte drastisch ein – und könnte so manchen Betriebsplan über den Haufen werfen.

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Was genau ändert sich?

Der Knackpunkt: Bislang durften pauschalierende Landwirte beim Verkauf von Maschinen und Betriebsausstattung einen ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7,8 Prozent anwenden – und die eingenommene Steuer behalten. Ab dem 1. Juli 2026 ist damit Schluss. Dann müssen solche Verkäufe mit dem regulären Satz von 19 Prozent versteuert werden, und die Steuer geht ans Finanzamt.

Die Rechnung ist brutal: Für die betroffenen Betriebe sinken die Nettoerlöse aus Maschinenverkäufen rechnerisch um knapp 16 Prozent. Ein herber Schlag, denn gerade beim Austausch von Landmaschinen geht es oft um fünf- oder sechsstellige Beträge.

Noch ein letztes Schlupfloch

Steuerberater raten daher zu einer klaren Strategie: Wer den Verkauf einer Maschine plant, sollte ihn möglichst noch vor dem Stichtag 30. Juni 2026 abwickeln. Aus Vertrauensschutzgründen gilt die alte Pauschalregelung bis dahin uneingeschränkt weiter.

Doch Vorsicht: Nicht jeder Landwirt kommt überhaupt in den Genuss der Pauschalierung. Wer 2025 einen Gesamtumsatz von mehr als 600.000 Euro erzielt hat, ist automatisch raus. Für alle anderen könnte sich nun ein genauer Blick auf die Steuerstrategie lohnen. Betroffene haben die Möglichkeit, freiwillig zur Regelbesteuerung zu wechseln – wenn das für ihre Betriebsstruktur günstiger ist.

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Der große Rahmen: Jahressteuergesetz 2026

Die Verschärfung für pauschalierende Landwirte ist nur ein Mosaikstein in einem größeren Reformpaket. Am 28. Mai 2026 hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Zinssätze: Der Zinssatz für die Abgabenordnung (AO) soll auf 3,6 Prozent pro Jahr steigen.
  • Forschungszulage: Ab Januar 2026 wird der Höchstbetrag für die staatliche Förderung von Forschung und Entwicklung auf 25 Millionen Euro angehoben.
  • Kapitalertragsteuer: Der Freibetrag für die Entlastung von der Quellensteuer steigt 2027 von 10.000 auf 100.000 Euro.
  • Umsatzsteuer-Organschaft: Neue Regeln treten am 1. Juli 2028 in Kraft, vollständig anwendbar ab Januar 2029.

Verbände haben bis zum 12. Juni 2026 Zeit, Stellungnahmen zum Entwurf einzureichen. Das Bundeskabinett soll sich voraussichtlich am 1. Juli 2026 mit dem Gesetz befassen.

Entlastung von der anderen Seite

Parallel zu den Steuerplänen gibt es auch gute Nachrichten für die Landwirtschaft. Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2026 ein Paket mit Erleichterungen für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) auf den Weg gebracht.

Herzstück ist das Prinzip „Acker bleibt Acker“: Der Status von Flächen, wie er am 1. Januar 2026 bestand, bleibt dauerhaft erhalten. Allerdings haben Landwirte noch bis zum 30. September 2026 Zeit, von dieser Regelung abzuweichen. Zudem werden Ökobetriebe künftig pauschal als Erfüllung verschiedener Umweltauflagen anerkannt – das spart Bürokratie. Auch die Aufbewahrungsfrist für georeferenzierte Fotos wird von sechs Jahren auf das Ende des auf die Einreichung folgenden Jahres verkürzt.

All diese Maßnahmen müssen noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Doch die Richtung ist klar: Während die Steuerschraube für pauschalierende Landwirte angezogen wird, soll die Bürokratie auf dem Acker spürbar sinken. Ob das die Verluste aus den Maschinenverkäufen wettmacht, darf bezweifelt werden.

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