Landwirtschaft: 737 Millionen Euro mehr und weniger Kontrollen
Veröffentlicht am: 08.08.2026 um 19:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung will das Agrarrecht radikal vereinfachen. Ein Gesetzentwurf zur Anpassung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) liegt seit Anfang August dem Bundestag vor. Kern der Reform: Öko-Betriebe und Höfe mit bis zu 30 Hektar sollen deutlich weniger Bürokratie schultern müssen. Die Änderungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Weniger Kontrollen für kleine Betriebe
Zertifizierte Öko-Betriebe sollen künftig automatisch als konform mit den GLÖZ-Standards 1 sowie 3 bis 7 gelten – das sind die Vorgaben zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen. Die Maßnahme dürfte den Verwaltungsaufwand für Betriebe, die ohnehin strenge ökologische Auflagen erfüllen, erheblich senken.
Bei Höfen mit maximal 30 Hektar will die Regierung zudem auf Vor-Ort-Kontrollen zur Einhaltung des GLÖZ-Standards 7 verzichten. Das entlastet nicht nur die Landwirte, sondern auch die Landesverwaltungen. In Krisenfällen sollen allerdings regionale Ausnahmen möglich bleiben.
737 Millionen Euro mehr für Landwirte
Parallel zu den Bürokratieerleichterungen plant der Bund deutliche Finanzspritzen. Einem Referentenentwurf vom 6. August zufolge fließen 2027 rund 200 Millionen Euro zusätzlich in die erste Säule der Agrarförderung. Insgesamt könnten die Mittel um bis zu 737 Millionen Euro steigen.
Experten rechnen damit, dass die Basisprämie dadurch um 8 bis 10 Euro pro Hektar auf etwa 160 Euro steigt. Rund 180 Millionen Euro sollen in die Basisprämie, die Förderung der ersten Hektare, gekoppelte Zahlungen und Öko-Regelungen fließen. Letztere erhalten ein Plus von 20 Millionen Euro – allerdings streicht die Regierung zwei spezifische Öko-Regelungen zur Weidetierhaltung und zu Biotopverbünden. Restmittel will der Bund für die nächste Förderperiode ab 2028 zurückhalten.
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Steuerentlastungen und regionale Hilfen
Auch steuerlich tut sich etwas: Ein Referentenentwurf sieht für 2027 Entlastungen von rund 2,9 Milliarden Euro vor, bis 2028 sollen es knapp 7 Milliarden Euro sein. Der Grundfreibetrag steigt demnach auf 12.900 Euro, das Kindergeld auf 272 Euro. Kritiker warnen jedoch: Die Streichung bestimmter Freibeträge für Betriebsinhaber und die sinkende Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen könnten die Vorteile für Unternehmer teilweise zunichtemachen.
Bayern reagierte bereits am 7. August: Angesichts von Dürre und wirtschaftlichem Druck in der Schweinehaltung ermöglicht das Finanzministerium steuerliche Stundungen und Anpassungen bei den Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Agrarverbände fordern darüber hinaus strukturelle Verbesserungen auf Bundesebene, um die Liquidität der Höfe langfristig zu sichern.
Erleichterungen bei der EU-Entwaldungsverordnung
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Auch bei der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zeichnen sich Vereinfachungen ab. Das Bundesforstministerium plant, dass Klein- und Kleinstunternehmen künftig nur noch ihre Adresse statt präziser Geodaten angeben müssen. Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sollen Sammelerklärungen abgeben können. Der rechtliche Rahmen bleibt allerdings streng: Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 Euro oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.
