Landwirtschaft: Neue Umsatzsteuer für Maschinenverkauf ab Juli
17.06.2026 - 01:14:44 | boerse-global.de
Ab dem 1. Juli 2026 greift eine entscheidende Änderung für pauschalierende Landwirte. Wer dann Anlagevermögen wie Traktoren oder stehende Ernte verkauft, muss Regelbesteuerung zahlen – statt der bisher günstigen Durchschnittssätze. Die Folge: Auf diese Umsätze fallen 19 Prozent Umsatzsteuer an.
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Worauf Betriebe jetzt achten müssen
Entscheidend ist der Zeitpunkt der Lieferung. Liegt die Übergabe nach dem 30. Juni 2026, gilt die neue Regelung – selbst wenn der Vertrag vorher unterschrieben wurde. Das betrifft vor allem landwirtschaftliche Maschinen, Geräte und stehende Ernten. Die bisherige Praxis der Pauschalversteuerung nach § 24 UStG entfällt für diese Geschäfte.
Betriebe sollten ihre laufenden Verkaufsverhandlungen prüfen. Wer noch vor dem Stichtag liefern kann, profitiert von den alten Regelungen.
Photovoltaik: Steuerfallen bei der Hofübergabe
PV-Anlagen gelten steuerrechtlich als eigenständige Gewerbebetriebe. Das wird besonders bei Hofübergaben zum Problem. Seit Anfang 2025 sind Anlagen bis 30 kWp pro Einheit steuerbefreit – kumuliert maximal 100 kWp pro Steuerpflichtigem.
Eine steuerneutrale Übergabe einzelner Anlagen ist nur im Rahmen eines Teilbetriebs möglich. Beim Verkauf droht die Aufdeckung stiller Reserven. Immerhin: Freibeträge von 45.000 Euro und ein ermäßigter Steuersatz von 50 Prozent können die Belastung abfedern. Experten warnen zudem vor Nießbrauchgestaltungen – sie können ungewollt stille Reserven aufdecken.
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Ladestrom: Schluss mit Pauschalregelungen
Seit dem 1. Januar 2026 müssen Unternehmen den tatsächlichen Stromverbrauch für Elektroautos nachweisen. Die alten Pauschalregelungen sind Geschichte. Wer keine separaten Zähler installiert hat, muss auf die Alternativregelung zurückgreifen: eine Strompreispauschale von 34 Cent pro Kilowattstunde für 2026.
Der steuerfreie Auslagenersatz für öffentliche Ladevorgänge bleibt dagegen erlaubt.
Reformen bei Steuerberatung und EU-Ebene
Der Finanzausschuss hat am 10. Juni 2026 eine Reform des Steuerberaterrechts gebilligt. Sie bringt Anpassungen bei der Grunderwerbsteuer und entschärft das sogenannte Signing-Closing-Problem. Parallel plant das Bundesfinanzministerium die Digitalisierung des Vorsteuervergütungsverfahrens für Nicht-EU-Unternehmer.
Auf EU-Ebene steht für den 24. Juni 2026 die „Tax Omnibus“-Initiative an. Sie soll das Unternehmenssteuerrecht vereinfachen und Bürokratie abbauen. Ein Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 sieht zudem vor, die Lohnsteuer-Nachschau künftig stärker auf elektronische Daten auszuweiten.
