Gericht: Lufthansa muss Condor-GĂ€ste nicht bevorzugen
20.08.2025 - 14:36:03Die Lufthansa muss Passagiere des Konkurrenten Condor auch weiterhin nicht zu Vorzugskonditionen ans Drehkreuz Frankfurt bringen. Nach mehreren Entscheidungen im Eilverfahren hat nun das Oberlandesgericht DĂŒsseldorf auch in der Hauptsache entschieden. Der zustĂ€ndige Senat hat eine entsprechende Anordnung des Bundeskartellamtes aus dem Jahr 2022 aus formalen GrĂŒnden fĂŒr rechtswidrig erklĂ€rt, wie eine Justizsprecherin bestĂ€tigt (Az.: VI -Kart 7/22).Â
Die Lufthansa hatte die zuvor ĂŒber lange Jahre erbrachte Dienstleistung bereits Ende 2024 eingestellt. Condor muss seitdem fĂŒr seine Umsteiger höhere Preise fĂŒr Lufthansa-Tickets zahlen und kann nicht mehr im vorher gewohnten MaĂe ĂŒber SitzplatzkapazitĂ€ten verfĂŒgen. Die deutlich kleinere Fluggesellschaft hat als Reaktion darauf das eigene Zubringernetz nach Frankfurt verstĂ€rkt. Man prĂŒfe die Entscheidung und nĂ€chste Schritte, teilte die Airline mit.
Der Lufthansa-Konzern zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. Ein Sprecher erklĂ€rte: «Damit haben alle entscheidenden Verfahren bestĂ€tigt, dass die KĂŒndigung der Sondervereinbarungen mit Condor rechtlich zulĂ€ssig war. Die Lufthansa Group wird Condor - wie anderen Wettbewerbern auch - selbstverstĂ€ndlich weiterhin ZubringerflĂŒge im Rahmen eines sogenannten Interlining-Abkommens zur VerfĂŒgung stellen.»


