Lauchhammer, Landkreis

Lauchhammer: Landkreis drÀngt nach Fassadenrissen auf vollstÀndige RÀumung

Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 15:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Landkreis drÀngt auf die RÀumung des Hauses; Insolvenz und fehlendes Gutachten lassen die Zukunft der Immobilie offen.
Ein mehrstöckiger Wohnblock mit deutlich sichtbaren Rissen in der Fassade bei bewölktem Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Nach dem Auftreten schwerer Risse in der Fassade eines Wohnblocks in der Weinbergstraße in Lauchhammer bleibt das GebĂ€ude auch nach zwei Wochen teilweise bewohnt. WĂ€hrend zwei AufgĂ€nge der Immobilie bereits Anfang Oktober 2026 gerĂ€umt werden mussten, harren im verbliebenen Teil des Komplexes weiterhin Mieter aus. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz dringt nun auf eine vollstĂ€ndige Evakuierung und erhöht den behördlichen Druck.

Behörden erwĂ€gen OrdnungsverfĂŒgung gegen EigentĂŒmer

Die untere Bauaufsicht des Landkreises empfahl angesichts der SchĂ€den die zĂŒgige RĂ€umung des noch bewohnten dritten Aufgangs sowie die Erstellung eines Standsicherheitsgutachtens. Sollte der EigentĂŒmer den Empfehlungen nicht nachkommen, steht eine behördliche OrdnungsverfĂŒgung im Raum.

Die Bewohner der bereits Anfang Oktober 2026 evakuierten beiden AufgĂ€nge dĂŒrfen ihre RĂ€umlichkeiten weiterhin nicht betreten, sodass sie auch ihr persönliches Hab und Gut vorerst nicht herausholen können.

Anzeige

Wer sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von Wohnimmobilien befasst, sollte auch die aktuellen gesetzlichen Anforderungen kennen. Dieser kostenlose Ratgeber fasst die wichtigsten neuen Regelungen fĂŒr EigentĂŒmer kompakt zusammen. 19 entscheidende WEG-Änderungen jetzt kostenlos nachlesen

Die Lage wird durch die wirtschaftlichen VerhĂ€ltnisse der EigentĂŒmerseite verkompliziert: Das zustĂ€ndige Wohnungsunternehmen Lauchhammer befindet sich in einem Insolvenzverfahren. Der vorlĂ€ufige Insolvenzverwalter Andreas Kleinschmidt hat den betroffenen Mietern als Ausweichmöglichkeit andere Wohnungen im Stadtgebiet von Lauchhammer zugewiesen.

Wann ein umfassendes Gutachten zur Standsicherheit des GebÀudes vorliegt, ist derzeit unklar. Damit bleibt auch offen, ob das Bauwerk saniert werden kann oder abgerissen werden muss. Wie es mit der Immobilie weitergeht, ist nach Angaben der Behörden bislang nicht absehbar.

Anzeige

Von Sanierungsfragen bis hin zu neuen Rechten und Pflichten – die gesetzlichen Vorgaben fĂŒr Immobilien entwickeln sich stĂ€ndig weiter. In diesem kostenlosen PDF-Report erfahren Sie in nur 5 Minuten, welche Änderungen Sie aktuell berĂŒcksichtigen mĂŒssen. Kostenlosen WEG-Gesetzesreport hier herunterladen

Bergbauliche Ursachen laut Bergbausanierer LMBV ausgeschlossen

Hinsichtlich der Ursachen fĂŒr die Rissbildung am GebĂ€ude wird ĂŒber Setzungserscheinungen spekuliert; die genauen Auslöser sind jedoch ungeklĂ€rt. Der Bergbausanierer LMBV stellte klar, dass das betroffene GrundstĂŒck in der Weinbergstraße auf gewachsenem Boden liege.

Die Grenze des ehemaligen Braunkohletagebaus befinde sich rund 270 Meter nördlich des GelĂ€ndes. Eine bergbaulich bedingte Ursache fĂŒr die SchĂ€den an dem Wohnblock schließt die LMBV vor diesem Hintergrund aus.

Disclaimer...
de | wirtschaft | 70393958 |