Wesel, Vorwurf

Lehrerin aus Wesel angeklagt: Vorwurf des Betrugs ĂŒber 248.000 Euro

Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 14:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Staatsanwaltschaft wirft der PĂ€dagogin BezĂŒge von mehr als 248.000 Euro und gefĂ€lschte Tauchnachweise vor.
Ein leerer, sonnendurchfluteter Klassenraum mit einem alten hölzernen Schulpult in einer minimalistischen Umgebung. Illustration mit AI erstellt.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat am 23. Oktober 2026 Anklage beim Landgericht Duisburg gegen eine 62-jÀhrige Lehrerin des Berufskollegs Wesel erhoben. Der PÀdagogin wird vorgeworfen, seit 2009 nicht mehr unterrichtet zu haben. Die Anklagepunkte lauten auf Betrug in elf besonders schweren FÀllen sowie UrkundenfÀlschung in zwei FÀllen.

Vorwurf des gewerbsmĂ€ĂŸigen Betrugs ĂŒber mehrere Jahre

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Duisburg beschrĂ€nkt sich die Anklage auf den Zeitraum ab MĂ€rz 2021, da davor liegende Taten juristisch als verjĂ€hrt gelten. Dennoch soll die Angeschuldigte durch die fortlaufenden Krankschreibungen vom Dienstherrn Land Nordrhein-Westfalen BezĂŒge von insgesamt mehr als 248.000 Euro erhalten haben.

Die Ermittler werfen der 62-JĂ€hrigen gewerbsmĂ€ĂŸigen Betrug vor. Im Falle einer Verurteilung droht bei besonders schwerem Betrug eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Das Strafmaß fĂŒr UrkundenfĂ€lschung reicht bis zu fĂŒnf Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe.

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Zudem soll die Lehrerin, die als aktive Tauchsportlerin beschrieben wird, zwei Tauchtauglichkeitsbescheinigungen selbst verfasst haben. Als Ausstellerin fungierte laut Ermittlungsbehörden eine namentlich genannte, jedoch nicht existente Ärztin.

Durchsuchung nach AktenprĂŒfung und rechtliche Einordnung

Ins Rollen gebracht wurden die behördlichen Ermittlungen durch die Bezirksregierung, nachdem diese die Personalakte der PĂ€dagogin erneut ĂŒberprĂŒft hatte. Im MĂ€rz dieses Jahres kam es im Zuge der Nachforschungen zu einer Wohnungsdurchsuchung.

Verdachtsmomente, wonach die PĂ€dagogin wĂ€hrend der Phase ihrer Krankschreibung einer anderweitigen beruflichen TĂ€tigkeit nachgegangen sein könnte, ließen sich laut Staatsanwaltschaft Duisburg nicht bestĂ€tigen.

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Die Beschuldigte selbst hat sich zu den gegen sie erhobenen VorwĂŒrfen bislang nicht geĂ€ußert. FĂŒr sie gilt bis zu einem rechtskrĂ€ftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung. Ob es zu einem Hauptverfahren kommt, liegt nun beim Landgericht Duisburg, das ĂŒber die Zulassung der eingereichten Anklageschrift entscheiden muss.

Gesetzliche Regelungen bei ArbeitsunfÀhigkeit

GrundsĂ€tzlich gilt nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz, dass BeschĂ€ftigte bis zu drei Kalendertage ohne Ă€rztliche Bescheinigung der Arbeit fernbleiben dĂŒrfen, sofern der Arbeitgeber keine frĂŒhere Vorlage verlangt. Erst ab dem vierten Krankheitstag ist ein offizielles Attest verpflichtend vorgeschrieben.

Eine ordnungsgemĂ€ĂŸe Krankschreibung bedeutet juristisch zwar kein generelles Ausgeh- oder Reiseverbot, entbindet Arbeitnehmer jedoch von ihrer Hauptleistungspflicht zur Arbeitsleistung, solange die ArbeitsunfĂ€higkeit tatsĂ€chlich besteht. Das bewusste VortĂ€uschen von Krankheitssymptomen zur Erschleichung von Gehaltszahlungen gilt vor deutschen Gerichten regelmĂ€ĂŸig als schwerer Arbeitszeitbetrug und kann neben fristlosen KĂŒndigungen weitreichende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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