Leistungsmissbrauch, FĂ€lle

Leistungsmissbrauch: 110.000 FĂ€lle 2025 – Kabinett beschließt Aktionsplan

Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 03:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung will Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung eindÀmmen. Geplant sind strengere Regeln, mehr Behördenaustausch und neue Kommunalbefugnisse.
Fassade eines sanierungsbedĂŒrftigen WohngebĂ€udes in einem stĂ€dtischen Umfeld bei bewölktem Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Nach Angaben von Bundeskanzler Merz wird die Bundesregierung in ihrer Kabinettssitzung am kommenden Mittwoch im September 2026 einen umfassenden Zehn-Punkte-Aktionsplan verabschieden.

Das Vorhaben, das federfĂŒhrend vom Sozialministerium unter Leitung von Ministerin Bas sowie dem Innenministerium unter Minister Dobrindt erarbeitet wurde, zielt auf die BekĂ€mpfung von Sozialleistungsmissbrauch, ScheinarbeitsverhĂ€ltnissen und der Ausbeutung von Arbeitnehmern in sogenannten Schrottimmobilien ab. Eine Umsetzung der Maßnahmen ist bis Ende 2026 vorgesehen, sodass die neuen Regelungen zum Jahreswechsel in Kraft treten könnten.

VerschĂ€rfte Bedingungen fĂŒr den Leistungsbezug

Ein zentraler Aspekt des Aktionsplans betrifft den Zugang zu staatlichen Transferleistungen fĂŒr UnionsbĂŒrger. Innenminister Dobrindt sieht vor, dass EU-AuslĂ€nder kĂŒnftig erst nach einem rechtmĂ€ĂŸigen Aufenthalt von fĂŒnf Jahren in Deutschland Anspruch auf Sozialleistungen erhalten sollen. Ziel sei es, Anreize fĂŒr eine Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme konsequent zu reduzieren.

DarĂŒber hinaus soll die Auszahlung der Grundsicherung an Personen beendet werden, gegen die ein vollstreckbarer Haftbefehl vorliegt. Die Union fordert in diesem Kontext zudem, den Leistungsanspruch bereits dann zu entziehen, wenn sich per Haftbefehl gesuchte oder ausreisepflichtige Personen dem Zugriff der Behörden entziehen, noch bevor eine rechtskrĂ€ftige Verurteilung erfolgt ist.

Maßnahmen gegen ausbeuterische WohnverhĂ€ltnisse

Der Aktionsplan nimmt verstĂ€rkt die Problematik verwahrloster Immobilien in den Blick, die oft als Basis fĂŒr organisierte Ausbeutung dienen. Kommunen sollen kĂŒnftig erweiterte Befugnisse erhalten, um gegen sogenannte Schrottimmobilien vorzugehen.

Vorgesehen sind Instrumente wie Instandsetzungsgebote, ein erleichtertes Vorkaufsrecht sowie Nutzungsuntersagungen. Als letztes Mittel bei der Nichtbefolgung bestandskrĂ€ftiger Gebote wird die Enteignung angefĂŒhrt.

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Die Jobcenter werden dazu angehalten, die Übernahme von Unterkunftskosten bei unbewohnbaren Wohnungen oder Scheinadressen strenger zu prĂŒfen. Die Praxis, unangemessene Mieten fĂŒr Schrottimmobilien durch öffentliche Mittel zu finanzieren, soll unterbunden werden.

NRW-Bauministerin Scharrenbach verwies in diesem Zusammenhang auf das in Nordrhein-Westfalen bereits bestehende „Faires-Wohnen-Gesetz“, das unter anderem eine Treuhandverwaltung und ein Verbot ausbeuterischer Unterbringung vorsieht, und forderte eine entsprechende bundeseinheitliche Regelung.

Behördenkooperation und statistischer Hintergrund

Um Missbrauchsmuster schneller zu identifizieren, ist ein massiver Ausbau des Datenaustauschs zwischen Sozial-, AuslĂ€nder-, Melde-, Finanz- und Sicherheitsbehörden geplant. Dabei sollen auch KI-gestĂŒtzte Analysesysteme zum Einsatz kommen.

Zudem sieht der Plan eine VerschÀrfung der Arbeitgeberhaftung bei Schwarzarbeit und unvollstÀndigen Anmeldungen vor, um die HintermÀnner organisierter Ausbeutungsstrukturen stÀrker in die Verantwortung zu nehmen.

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Die Notwendigkeit der Maßnahmen wird durch aktuelle Zahlen der Bundesagentur fĂŒr Arbeit unterstrichen. Im Jahr 2025 wurden rund 110.000 FĂ€lle von Leistungsmissbrauch festgestellt oder zur Anzeige gebracht, was einem Anstieg von 6,8 Prozent gegenĂŒber dem Jahr 2024 entspricht.

WĂ€hrend die FĂ€lle von bandenmĂ€ĂŸigem Missbrauch im Jahr 2025 mit 406 leicht unter dem Vorjahreswert von 421 lagen, bleibt die Dunkelziffer laut Experten unklar. Insbesondere das Ruhrgebiet gilt als Brennpunkt dieser Entwicklungen.

So leben beispielsweise in der Stadt Hagen etwa die HĂ€lfte der rund 7.000 rumĂ€nischen und bulgarischen Zuwanderer von Sozialleistungen, was durch die EU-FreizĂŒgigkeit bereits bei Vorliegen eines Minijobs möglich ist.

WĂ€hrend der Landkreistag den Aktionsplan begrĂŒĂŸt, Ă€ußert die BAG Wohnungslosenhilfe Bedenken. Die Organisation warnt davor, dass die geplanten VerschĂ€rfungen die prekĂ€re Lage wohnungsloser EU-BĂŒrger weiter verschlechtern könnten.

Die Unionsfraktion im Bundestag signalisierte grundsĂ€tzliche Zustimmung, mahnte jedoch an, insbesondere kriminelle Strukturen und ausbeuterische Vermieter ins Visier zu nehmen, ohne einen Generalverdacht gegen Migranten zu schĂŒren.

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