LichtBlick streicht 1.596-Euro-Forderung: Rentner erhĂ€lt Geld zurĂŒck
Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 11:22 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Hamburger Energieversorger LichtBlick hat eine unberechtigte Nachzahlungsforderung in Höhe von 1.596,35 Euro gegen einen 79-jĂ€hrigen Kunden aus Rheinland-Pfalz zurĂŒckgenommen.
Am 3. November 2026 stornierte das Unternehmen die strittige Forderung gegen den Rentner Walter Schwarz aus Dausenau und leitete zudem die Erstattung bereits eingezogener Abschlagszahlungen in die Wege. Zuvor hatte der Fall durch die Einschaltung lokaler Stellen und eine Medienanfrage an Dynamik gewonnen.
Wochenlanger Streit um angebliche AuĂenstĂ€nde
Der Auseinandersetzung war ein mehrwöchiger Schriftwechsel vorausgegangen. Obwohl die OrtsbĂŒrgermeisterin von Dausenau, Michelle Wittler, bereits am 15. September 2026 schriftlich den Wohnsitz des 79-JĂ€hrigen seit dem 1. April 2023 bestĂ€tigt und eine rĂŒckwirkende Stornierung der Forderung verlangt hatte, hielt der Energieanbieter zunĂ€chst an den VorwĂŒrfen fest.
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Am 23. Oktober 2026 spitzte sich die Situation fĂŒr den betroffenen Verbraucher weiter zu. LichtBlick stellte eine letzte Mahnung ĂŒber den Gesamtbetrag von 1.596,35 Euro zu. Darin drohte das Unternehmen unverhohlen mit der Ăbergabe des Falls an ein InkassobĂŒro, sollte die ausstehende Summe nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen werden.
Einlenken nach redaktioneller Nachfrage
Die Wende im Konflikt um die vermeintlichen AuĂenstĂ€nde trat erst ein, nachdem sich die regionale Presse eingeschaltet hatte. Am 1. November 2026 richtete der BEN-Kurier eine offizielle Presseanfrage zu den VorgĂ€ngen rund um Walter Schwarz an LichtBlick.
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Daraufhin ĂŒberprĂŒfte der Stromversorger die Abrechnungsdaten und strich die Nachforderung zwei Tage spĂ€ter vollstĂ€ndig. Neben dem Verzicht auf den Betrag veranlasste der Energieversorger auch die RĂŒckabwicklung der in der Zwischenzeit abgebuchten monatlichen AbschlĂ€ge.
Wie das Online-Medium in einem Bericht vom 5. November 2026 ausfĂŒhrte, konnte die drohende InkassomaĂnahme gegen den Senior damit im letzten Moment abgewendet werden. FĂŒr den 79-JĂ€hrigen bedeutet die vollstĂ€ndige Korrektur der Unterlagen das Ende der monatelangen Auseinandersetzung ĂŒber die fehlerhafte Abrechnung.
