Lieferkettengesetz, Herbst

Lieferkettengesetz ab Herbst: Schwelle steigt auf 5.000 Mitarbeiter

05.07.2026 - 19:45:28 | boerse-global.de

Die Bundesregierung plant vereinfachte Datenschutzregeln und weniger Bürokratie für Unternehmen. Kritik gibt es an der Reform des Informationsfreiheitsgesetzes.

Koalition beschließt Digitalreformen für mehr Wettbewerbsfähigkeit
Lieferkettengesetz - Ein stilisiertes, leuchtendes digitales Vorhängeschloss-Symbol über einem verschwommenen modernen Büro, das Datenschutzreformen darstellt. 05.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die CDU-geführte Bundesregierung hat sich auf weitreichende Reformen für mehr Wettbewerbsfähigkeit und weniger Bürokratie geeinigt. Der Koalitionsausschuss legte am 1. und 2. Juli die Grundlagen für eine Neuausrichtung der Digitalpolitik. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen von vereinfachten Datenschutzregeln und einer effizienteren Verwaltung profitieren.

Bundeskanzler Friedrich Merz betonte die Notwendigkeit eines neuen europäischen Selbstbewusstseins. Gleichzeitig soll die Förderung von Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz verstärkt werden.

Einheitliche Datenschutzaufsicht geplant

Ein zentraler Punkt der Reformen ist die Vereinfachung der Datenschutzaufsicht. Eine Bundesratsinitiative aus Hamburg, die am 10. Juli beraten werden soll, sieht vor: Für länderübergreifend tätige Unternehmen und Forschungseinrichtungen soll künftig nur noch eine einzige Datenschutzbehörde zuständig sein. Deren Entscheidungen hätten dann Bindungswirkung für alle beteiligten Länder.

Unterstützt wird der Vorstoß unter anderem von den Datenschutzbeauftragten aus Berlin und Niedersachsen sowie der Hamburger Justizbehörde.

Parallel dazu plant die Regierung einen verstärkten Datenaustausch zwischen staatlichen Stellen. Ein entsprechender Aktionsplan soll noch im Juli vorgelegt werden. Ziel ist die Vernetzung von Sozial-, Ausländer-, Melde-, Finanz- und Sicherheitsbehörden sowie der Kranken- und Pflegekassen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte Maßnahmen zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch an. Ein neues Datengesetzbuch soll den Austausch zwischen Behörden rechtlich absichern.

Streit um Reform des Informationsfreiheitsgesetzes

Kritik lösten die Pläne zur Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) aus. Die Neuregelung sieht vor, Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen mit einem nachgewiesenen berechtigten Interesse zu beschränken. Juristische Personen – darunter Medienunternehmen und NGOs – wären damit von direkten Anträgen ausgeschlossen.

Weitere geplante Änderungen:

  • Eine Prüfung, den Kreis der Berechtigten auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger zu begrenzen
  • Die pauschale Schwärzung von Namen der bearbeitenden Behördenmitarbeiter aus Sicherheitsgründen
  • Eine Umstellung der Gebührenstruktur auf das Kostendeckungsprinzip – laut Experten könnten die Kosten deutlich über der bisherigen Obergrenze von 500 Euro liegen
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Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider sowie Journalistenverbände kritisierten das Vorhaben als erheblichen Rückschritt für die Transparenz. Auch die ehemaligen Bundesbeauftragten Peter Schaar und Ulrich Kelber äußerten deutliches Misstrauen gegenüber der Begründung der Bundesregierung. Eine Petition gegen die Reform erreichte innerhalb kurzer Zeit rund 150.000 Unterschriften.

Lieferkettengesetz wird angepasst

Im Bereich der Compliance-Vorgaben plant die Koalition eine Anpassung des deutschen Lieferkettengesetzes an die EU-Richtlinie. Ab Herbst 2026 soll der Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro begrenzt werden.

Das ist eine deutliche Lockerung: Bisher galt das Gesetz bereits ab 1.000 Mitarbeitern. Wirtschaftsverbände begrüßten die Angleichung, während Menschenrechtsorganisationen vor einem Rückfall bei Schutzstandards warnten.

Auf europäischer Ebene treibt die zypriotische Ratspräsidentschaft zudem eine Reform der Cookie-Einwilligungen voran. Der Vorschlag sieht eine zentrale Lösung vor: Nutzer legen ihre Präferenzen einmalig fest, eine Ablehnung soll für mindestens sechs Monate gültig bleiben. Zudem soll ein zentraler Single Entry Point für die Meldung von Sicherheitsvorfällen geschaffen werden.

Wirtschaft drängt auf schnelle Umsetzung

Branchenvertreter reagierten überwiegend positiv auf die angekündigten Neuerungen. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst bezeichnete die Einigung als Aufbruchsignal für die Digitalisierung – besonders in den Bereichen autonomes Fahren und Hochleistungschips.

Auch regionale Kammern wie die IHK Darmstadt Rhein Main Neckar bewerteten das Paket als richtigen Schritt zur Reduzierung von Dokumentationspflichten. Sie mahnten jedoch eine schnelle gesetzliche Umsetzung an.

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Flankiert werden die Digitalisierungsmaßnahmen durch wirtschaftspolitische Instrumente wie den Ausbau des Deutschlandfonds und ein Verteilnetzpaket für den schnelleren Netzausbau. Bis 2030 soll die Ausstattung mit Smart Metern eine Abdeckungsquote von über 90 Prozent erreichen.

Kritische Stimmen aus der Ökonomie bezeichneten Teile des Pakets hingegen als überwiegend kosmetisch. Sie bezweifelten die tatsächliche Entlastungswirkung für die Breite der Wirtschaft.

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