Life Forestry Switzerland AG i.L. - TeakbĂ€ume vorhanden - Endernten beginnen - Erlöszahlungen starten - Kunden sind und bleiben BaumeigentĂŒmer
Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 11:30 Uhr | presseportal, AD HOC NEWS
Die erste Verwirrung entstand durch das Schreiben des Konkursamtes in Stans an alle Kunden der Life Forestry Switzerland AG. Diese sollten ihre Forderungen beim Konkursamt einreichen. WĂ€hrend ein Grossteil der Kunden keine RĂŒckmeldung gab, schliesslich gab es keine Forderungen, reagierten andere Kunden völlig verunsichert und schickten VertrĂ€ge und weitere Dokumente an das Amt in Stans.
Diese Verunsicherung machten sich in Deutschland einige AnwĂ€lte zunutze und schĂŒrten die Zweifel. Es wurde eine sogenannte Interessengemeinschaft gegrĂŒndet und die verunsicherten Kunden ĂŒberwiesen den AnwĂ€lten eine Menge Geld. Angesichts der eigenen Aussagen, wonach sich ĂŒber 1000 Kunden der Interessengemeinschaft angeschlossen haben und zunĂ€chst wohl mindestens je 600 Euro bezahlten, die sich dann auf 6 % des ursprĂŒnglichen Kaufpreises steigern sollen, mĂŒssten die AnwĂ€lte schon BeitrĂ€ge in Millionenhöhe kassiert haben.
Die Argumentation der AnwĂ€lte fusst vor allem auf der Frage, ob die Kunden ĂŒberhaupt EigentĂŒmer der BĂ€ume geworden sind. Die Life Forestry Switzerland AG hatte schon in den frĂŒhen Jahren diese Frage rechtlich prĂŒfen lassen. AnwĂ€lte in Costa Rica und Ecuador haben bestĂ€tigt, dass die rechtliche Trennung des Eigentums von BĂ€umen und dem Grund, auf welchem sie stehen, möglich ist. Die deutschen AnwĂ€lte verneinen dies jedoch. HierfĂŒr hĂ€tten grundbuchamtliche Eintragungen erfolgen mĂŒssen. Angesichts von rund 6800 Kunden, die teilweise sogar mehrfach TeakbĂ€ume erworben haben, wĂŒrde dies jedoch einen Aufwand bedeuten, der weder zeitlich noch kostentechnisch darstellbar wĂ€re. Vermutlich hĂ€tten bei manchen KĂ€ufen die GebĂŒhren den Umsatz ĂŒberstiegen.
Ungeachtet dieser Behauptungen der deutschen AnwÀlte hatte die Life Forestry Switzerland AG alle BÀume nummeriert, Baumregister angelegt und zu den KaufvertrÀgen die Urkunden erstellt, welche die genauen Daten der individualisierten BaumbestÀnde enthielten, zusammen mit LageplÀnen und GPS-Koordinaten.
Nach dem VerstĂ€ndnis der Life Forestry Switzerland AG kam es daher zu rechtmĂ€ssigen KaufvertrĂ€gen mit entsprechender EigentumsĂŒbertragung. Die schweizerische Finanzmarktaufsicht finma, hat dazu sogar ganz explizit geurteilt: "Ob beispielsweise im Kontext einer Baumplantage eine bewilligungspflichtige TĂ€tigkeit vorliegt oder nicht, ist z.B. davon abhĂ€ngig, ob dem Kunden oder der Kundin eine klar definierte Anzahl von BĂ€umen als Eigentum zugewiesen werden kann. Diese könnten dann im Fall eines Konkurses der Anbieter zu Gunsten der Anlegerinnen und Anleger ausgesondert werden. Falls eine solche Zuweisung nicht möglich ist und die investierende Person folglich keine BĂ€ume besitzt, kann es sich um eine bewilligungspflichtige Dienstleistung oder um ein bewilligungspflichtiges Finanzprodukt handeln."
Nach der, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung veranlassten Insolvenz der Life Forestry Switzerland AG, hat das Konkursamt die Eröffnung des Verfahrens mangels liquider Aktiven abgelehnt, was vom Konkursgericht bestĂ€tigt wurde. Das bedeutet folglich, dass auch das Amt das Eigentum der Kunden als solches gesehen und respektiert hat. Demzufolge sind die Kunden von Beginn an und bis heute EigentĂŒmer ihrer BĂ€ume.
Dieser Tatbestand ist auch wichtig vor dem Hintergrund der Rechtsstellung der Kunden. Immer wieder wird kolportiert, es handle sich um "Anleger", welche ihr Geld bei der Life Forestry Switzerland AG angelegt hÀtten. Diese Aussage ist unrichtig.
Der Unterschied zwischen Anleger und KĂ€ufer liegt vor allem im Zweck des RechtsgeschĂ€fts und darin, was erworben wird. Die Begriffe können sich allerdings ĂŒberschneiden.
Ein KĂ€ufer schlieĂt einen Kaufvertrag und erwirbt gegen Zahlung eines Kaufpreises einen Vermögensgegenstand oder ein Recht. Im Vordergrund steht der Erwerb. Das kann beispielsweise eine Maschine, ein GrundstĂŒck, Holz, eine Aktie oder ein anderes Wirtschaftsgut sein. Typisch fĂŒr den Kaufvertrag ist Ware/Recht gegen Kaufpreis.
Ein Anleger setzt Kapital mit dem Ziel ein, daraus einen wirtschaftlichen Ertrag oder Wertzuwachs zu erzielen. Im Vordergrund steht damit nicht der Konsum oder die Nutzung des erworbenen Gegenstands, sondern die Kapitalanlage. Typische Beispiele sind Aktien, Anleihen, Fondsanteile oder andere Investmentprodukte.
Ein wichtiger Punkt ist der Umstand, dass ein Anleger gleichzeitig KĂ€ufer sein kann. Wer beispielsweise Aktien einer AG erwirbt, ist kaufvertraglich KĂ€ufer der Aktien und wirtschaftlich Anleger bzw. Investor. Wer dagegen einen konkreten, individuellen Sachwert erwirbt, ist ein KĂ€ufer und wird nicht als Anleger bezeichnet.
Genau dies war stets der Fall bei der Life Forestry Switzerland AG, weshalb das Unternehmen UmsĂ€tze erziel hat, jedoch keinesfalls Anlegergelder verwaltete. Vielmehr wurden die Kaufpreise fĂŒr die Teakplantagen, deren Unterhalt sowie die Kundenbetreuung, Vertriebs- und Marketingkosten verwendet.
Selbst wenn findige RechtsanwĂ€lte der Auffassung sind, dass keine EigentumsĂŒbertragung stattgefunden hĂ€tte, so ist es doch völlig unstrittig, dass in jedem Fall die entsprechenden Nutzungs- und Verwertungsrechte oder zumindest das Recht am Holzerlös beim Kunden sind. Vor allem mit der Anpassung von Kauf- auf PachtvertrĂ€ge hat sich die Situation ohnehin geĂ€ndert. Selbst im Schweizer Recht wird festgehalten, dass nach Art. 678 des Zivilgesetzbuchs BĂ€ume unabhĂ€ngig vom Boden verĂ€ussert werden.
Eine weitere Verunsicherung ergab sich nach der Insolvenzeröffnung wie es denn mit der Bewirtschaftung der BĂ€ume weitergehe. GrundsĂ€tzlich, so war das seinerzeitige Versprechen, wĂŒrden die BĂ€ume auch im Falle einer Insolvenz weiterbewirtschaftet. HierfĂŒr gab es die Life Forestry Foundation in Liechtenstein. Doch die Stiftung ist heute ohne Vermögen. Wurden also Versprechen nicht eingehalten? TeakbĂ€ume brauchen intensive Pflege in den jungen Jahren. Nach ca. 10 Jahren bilden die Baumkronen ein Dach und es gibt kaum noch Unterwuchs. Nach rund 15 Jahren bietet die Plantage das Bild eines veritablen Waldes. Es sind kaum noch Pflegearbeiten nötig, weshalb die Stiftung ihren Zweck erfĂŒllt hat. Mit dem Erreichen der Schlagreife auf den ersten Plantagen werden HolzverkĂ€ufe getĂ€tigt. Hieraus werden die vereinbarten Provisionen fĂ€llig, welche ausreichen, um die noch notwendigen Massnahmen durchzufĂŒhren. Insofern ist es richtig, dass es die Foundation gab. Diese wĂ€re in den Anfangsjahren der Life Forestry Switzerland eingesprungen, wenn es nötig gewesen wĂ€re. Doch in der Zwischenzeit bedarf es dieser Stiftung nicht mehr. Es zeigt sich auch heute bei Besuch der Plantagen, dass sich diese in einem guten Pflegezustand befinden. Selbst die kritischen AnwĂ€lte aus Deutschland konnten sich vor Ort davon ĂŒberzeugen.
Weitere Kritikpunkte, die nach der Insolvenz auftauchten, waren unter anderem VorwĂŒrfe des illegalen Holzverkaufs. Doch das ist reine Panikmache von AnwĂ€lten oder Medien. In der Vergangenheit gab es mehrfach kommerzielle Ernten. Diese wurden durchgefĂŒhrt und die Erlöse an die Kunden ausbezahlt.
Es ist bedauerlich, wie AnwÀlte oder auch Medien versuchen die Insolvenz von Unternehmen zum eigenen Vorteil zu nutzen. Sei es durch Mandantenabzocke oder seien es Journalisten, die mit reisserischer Berichterstattung Klicks und Reichweite generieren wollen.
Fakt ist, dass es die BÀume gibt, dass diese geerntet und verkauft und die Holzerlöse an die Kunden.
Fakt ist, dass es keine 6.800 GeschĂ€digten gibt, sondern dass alle Kunden trotz der Insolvenz BaumeigentĂŒmer bleiben.
Fakt ist, dass aufgrund der Insolvenz der Life Forestry Switzerland AG niemand zu Schaden gekommen ist und alle Verpflichtungen eingehalten werden.
Pressekontakt:
Lambert Liesenberg
Verwaltungsrat Life Forestry Switzerland AG in Liquidation
lambert.liesenberg@gmx.ch
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