Lohnfortzahlung, Arbeitgeber

Lohnfortzahlung: Arbeitgeber in NRW erhalten 58,98% Kostenerstattung

01.06.2026 - 08:01:30 | boerse-global.de

Ab 2026 greifen Neuerungen bei Lohnfortzahlung und Betrieblichem Eingliederungsmanagement. Auch die geplante Krankengeld-Reform für 2027 sorgt für Diskussionen.

Lohnfortzahlung: Arbeitgeber in NRW erhalten 58,98% Kostenerstattung - Bild: über boerse-global.de
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Der durchschnittliche Krankenstand in Deutschland lag 2025 bei 14,5 Tagen pro Arbeitnehmer. Ein Wert, der der Bundesregierung Sorgen bereitet. Während Politiker die hohen Fehlzeiten kritisieren, wehren sich Mediziner gegen den Vorwurf, Gefälligkeitsatteste seien der Hauptgrund. Die Diskussion kommt zu einem Zeitpunkt, an dem sich das System der Lohnfortzahlung und Krankengeldzahlung grundlegend verändert.

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Wer zahlt wann? Die 42-Tage-Regel

Das deutsche System der Lohnfortzahlung ist klar geregelt: Arbeitgeber müssen bis zu sechs Wochen – also 42 Tage – das Gehalt weiterzahlen. Erst ab dem 43. Krankheitstag springt die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Diese Grenze bleibt auch 2026 bestehen.

Für Unternehmen ist das eine enorme finanzielle Belastung. Immerhin können Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Januar 2026 rund 58,98 Prozent der zusätzlichen Lohnkosten erstattet bekommen – geregelt im Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 6 EFZG). Ein Schritt, der vor allem kleinere Betriebe entlasten soll.

Krankengeld vor dem Aus? Neue Pläne für 2027

Noch gravierender könnten die geplanten Einschnitte beim Krankengeld ausfallen. Ein Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes sieht vor, dass ab 2027 der Anspruch auf Krankengeld entfällt, wenn der Betroffene bereits eine Teilrente von mindestens zwei Dritteln der Vollrente bezieht. Betroffen wären vor allem Modelle mit einer 99,99-Prozent-Teilrente.

Die Befürworter versprechen sich Einsparungen zwischen 30 und 36 Millionen Euro jährlich für die gesetzliche Krankenversicherung. Angesichts einer prognostizierten Finanzierungslücke von 15,3 Milliarden Euro im Jahr 2027 sind solche Maßnahmen wohl nur der Anfang. Parallel prüfen Wirtschaftsberater drei Szenarien, um Beamte ab 2027 in die gesetzliche Krankenversicherung einzubeziehen – ein Schritt, der die demografische und finanzielle Struktur des Gesundheitsmarktes grundlegend verändern würde.

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Pflicht und Chance

Für Personalverantwortliche wird das Thema langfristiger Erkrankungen zunehmend zur rechtlichen Herausforderung. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist bei längerer oder häufiger Abwesenheit Pflicht. Experten wie Arbeitsrechtler Jean-Martin Jünger betonen in Schulungen im Juni 2026 die Notwendigkeit, Rückkehrgespräche souverän zu führen. Denn nur wer die rechtlichen Fallstricke kennt, vermeidet teure Kündigungsschutzklagen.

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Von Bürgergeld zu Grundsicherungsgeld: Mehrbedarf für behinderte Menschen

Die Umstellung von Bürgergeld auf Grundsicherungsgeld zum 1. Juli 2026 bringt spezielle Regelungen für Menschen mit Behinderungen. Wer an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnimmt – etwa Rehabilitation oder Umschulung –, behält einen Anspruch auf einen Mehrbedarf von 35 Prozent des Regelsatzes. Das sind rund 197,05 Euro monatlich.

Kinderkrankentage: Die Geschlechterlücke bleibt

Ein Blick auf die Kinderkrankentage zeigt ein bekanntes Ungleichgewicht: 2025 nahmen Frauen 73 Prozent der Kinderkrankentage in Anspruch, Männer nur 27 Prozent. In Sachsen lag der Männeranteil mit 31 Prozent immerhin etwas höher, in Bayern mit 23 Prozent deutlich niedriger. Insgesamt beantragten 2024 rund 4,8 Prozent der berechtigten Eltern Kinderkrankengeld – 2025 sank dieser Wert leicht auf 4,6 Prozent.

EU-Transparenzpflicht: Frist läuft ab

Zusätzlich zu den krankheitsbedingten Herausforderungen müssen sich Unternehmen auf eine neue EU-Richtlinie einstellen. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verlangt ab dem 7. Juni 2026 von Firmen mit mehr als 100 Beschäftigten regelmäßige Berichte über Lohnunterschiede. Liegt die Lücke bei über fünf Prozent, sind Korrekturen nötig. Allerdings zeichnet sich ab, dass die vollständige nationale Umsetzung dieser Regeln wohl erst 2027 erfolgen wird.

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