Lohnfortzahlung in Europa: Niederlande zahlen bis zu 104 Wochen weiter
Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 00:48 Uhr | Redaktion boerse-global.deAktuelle Medienberichte vergleichen die gesetzliche Lohnfortzahlung bei Krankheit in Deutschland, Belgien und den Niederlanden. Die GegenĂŒberstellung verdeutlicht erhebliche Differenzen hinsichtlich der Dauer, der finanziellen Absicherung sowie der Pflichtenverteilung zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherungssystemen. WĂ€hrend manche Staaten Arbeitgeber ĂŒber Monate hinweg in die Pflicht nehmen, setzen andere auf kĂŒrzere Fristen oder abweichende Absicherungsmodelle.
Niederlande mit europaweit weitreichendster Arbeitgeberpflicht
Im europĂ€ischen Vergleich weisen die Niederlande eine Sonderstellung auf. Dort zahlt der Arbeitgeber bei einer Erkrankung maximal 104 Wochen lang den Lohn weiter. Der gesetzlich vorgeschriebene Satz liegt bei mindestens 70 Prozent des Bruttoentgelts. Kein anderes Land in Europa bĂŒrdet die direkten Kosten eines Krankheitsausfalls ĂŒber einen derart langen Zeitraum den Unternehmen auf.
Deutlich kĂŒrzer fallen die ZeitrĂ€ume in anderen LĂ€ndern aus: In Belgien gilt fĂŒr Arbeitgeber eine Lohnfortzahlungspflicht von 30 Tagen, wĂ€hrend in Schweden eine Pflicht zur Entgeltfortzahlung von lediglich 14 Tagen besteht.
Vorgaben und Pflichten fĂŒr Arbeitnehmer in Deutschland
In Deutschland belÀuft sich die Pflicht zur Lohnfortzahlung auf sechs Wochen. WÀhrend dieser Zeit erhalten BeschÀftigte 100 Prozent ihres Entgelts, was im Niveau mit den Regelungen in der Schweiz und Norwegen vergleichbar ist. Demnach verzeichnet der durchschnittliche deutsche Arbeitnehmer 19,5 Krankheitstage pro Jahr.
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Hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Pflichten gilt in Deutschland das Gebot der unverzĂŒglichen Mitteilung: BeschĂ€ftigte mĂŒssen dem Arbeitgeber die ArbeitsunfĂ€higkeit sowie deren voraussichtliche Dauer unverzĂŒglich mitteilen, was in der Praxis zumeist am ersten Tag vor Beginn der regulĂ€ren Arbeitszeit geschieht.
Sofern eine Erkrankung lÀnger als drei Kalendertage andauert, muss spÀtestens am darauffolgenden Arbeitstag eine Àrztliche Bescheinigung vorliegen. Viele Arbeitgeber vereinbaren vertraglich jedoch die Vorlage eines Attests bereits ab dem ersten Krankheitstag.
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FĂŒr gesetzlich Versicherte ĂŒbermittelt die Arztpraxis die elektronische ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigung (eAU) direkt an die jeweilige Krankenkasse, von wo der Arbeitgeber diese digital abruft. Privatversicherte mĂŒssen Papierbelege weiterhin eigenstĂ€ndig an den Arbeitgeber sowie an die Versicherung weiterleiten.
Die konkrete medizinische Diagnose erfĂ€hrt der Arbeitgeber nicht. Zudem bietet eine Krankschreibung keinen automatischen Schutz vor einer KĂŒndigung, wenngleich Arbeitnehmer wĂ€hrend einer ArbeitsunfĂ€higkeit in der Regel weder arbeiten noch ihre KrankheitsgrĂŒnde offenlegen mĂŒssen.
Hoher PrÀsentismus bei Unternehmern in Belgien
Ein Blick nach Belgien zeigt neben der 30-tĂ€gigen Fortzahlungspflicht fĂŒr Arbeitnehmer auch spezifische Tendenzen bei SelbststĂ€ndigen. Laut einer Umfrage von Xerius unter 2.282 belgischen Unternehmern im Jahr 2026 arbeiten 97 Prozent trotz Krankheit weiter â im Schnitt an 22 Tagen pro Jahr. Dabei verrichten 77 Prozent ihre TĂ€tigkeit vom Betrieb aus, wĂ€hrend 39 Prozent von zu Hause arbeiten.
Zu den gesundheitlichen Problemen, bei denen weitergearbeitet wird, zĂ€hlen ErkĂ€ltungen (82 Prozent), RĂŒckenschmerzen (78 Prozent), MigrĂ€ne oder Kopfschmerzen (76 Prozent), psychische Probleme (74 Prozent) sowie Magenbeschwerden (73 Prozent). Rund 67 Prozent arbeiten hĂ€ufig unter Schmerzen.
Als zentrale GrĂŒnde fĂŒr die Weiterarbeit nannten die Befragten Angst vor Einkommensverlust (63 Prozent), drohenden ArbeitsrĂŒckstand (58 Prozent), das GefĂŒhl der eigenen Unentbehrlichkeit (47 Prozent), die Furcht vor EnttĂ€uschung der Kunden (45 Prozent) sowie die Vermeidung einer Ăberlastung von Kollegen (17 Prozent).
Gleichzeitig greift die gesetzliche Absicherung bei SelbststĂ€ndigen selten: Lediglich 19 Prozent der belgischen Unternehmer nutzten bisher jemals die gesetzliche Krankengeldversicherung, aufgeschlĂŒsselt nach 21 Prozent in der Wallonie, 20 Prozent in Flandern und 17 Prozent in BrĂŒssel.
Nutzer nahmen die UnterstĂŒtzung durchschnittlich an unter sieben Tagen pro Jahr in Anspruch, die HĂ€lfte von ihnen lediglich fĂŒr zwei Tage. Rund die HĂ€lfte der Unternehmer kennt den Anspruch darauf nicht, nur 16 Prozent ist die Höhe bekannt.
Die Brutto-TagessĂ€tze dieser Versicherung liegen seit September 2026 zwischen 50,28 Euro fĂŒr Alleinstehende und 82,64 Euro fĂŒr Personen mit Familienlasten, wobei eine Auszahlung erst ab einer Erkrankungsdauer von mehr als einer Woche erfolgt.
