Lohnschutz-Paket: WAK-S streicht Kündigungsschutz für Personalvertreter
Veröffentlicht am: 12.08.2026 um 10:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) hat Mitte August 2026 eine weitreichende Entscheidung im Rahmen der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union getroffen. In ihren Beratungen schlug die Kommission vor, eine wesentliche Begleitmaßnahme zum Lohnschutz aus dem aktuellen Paket zu streichen. Konkret betrifft dies den erhöhten Kündigungsschutz für Personalvertretungen, was bei Gewerkschaften und politischen Akteuren zu deutlichen Reaktionen geführt hat.
Streichung des Kündigungsschutzes für Personalvertreter sorgt für Kritik
Am 11. August 2026 beantragte die WAK-S mit einem Stimmenverhältnis von 8 zu 4 bei einer Enthaltung, die sogenannte Maßnahme 14 des Lohnschutzpakets zu annullieren. Diese Maßnahme sah bislang einen verstärkten Kündigungsschutz für Gewerkschafter und Mitglieder von Personalvertretungen vor. Während 13 der insgesamt 14 Begleitmaßnahmen in der Kommission als unumstritten gelten, markiert der Vorstoß zur Streichung dieses spezifischen Schutzes einen Wendepunkt in der parlamentarischen Vorberatung.
Zusätzlich zur Aufhebung des Kündigungsschutzes sprach sich die Kommission am selben Tag mit derselben Stimmenverteilung gegen die geplante verschärfte Subunternehmerhaftung aus. Die Regelung, wonach ausländische Firmen bei Aufträgen in der Schweiz Kautionen hinterlegen müssen, soll hingegen nach dem Willen der WAK-S bestehen bleiben.
Kontroverse Einschätzungen durch Gewerkschaften und Parteien
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Die Reaktionen auf den Beschluss der Kommission fielen gespalten aus. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) bezeichnete den zur Debatte stehenden Kündigungsschutz als eine Minimallösung. Die Organisation warnte davor, dass das gesamte Verhandlungspaket ohne einen starken Lohnschutz einen schweren Stand in einer möglichen Volksabstimmung haben könnte. SP-Co-Präsident Cédric Wermuth ordnete das Vorgehen der Kommission als Frontalangriff gegen das Abkommen der Bilateralen III ein.
Auch innerhalb der politischen Mitte und von linker Seite wurde Besorgnis geäußert. Ein Ständerat der Mitte-Fraktion, Pirmin Bischof, warnte davor, dass durch diesen Schritt das gesamte Paket gefährdet sein könnte und die Verhandlungen zum Kippen gebracht würden. Vertreter der Linken schlossen sich dieser Einschätzung an und sahen das Dossier durch die Streichung der Maßnahme 14 substanziell bedroht.
Demgegenüber steht die Position der FDP, welche die Forderung der Kommission stützte und die Kritik als haltlos bezeichnete. Überraschende Signale kamen vom Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV): Trotz der grundsätzlichen Nähe zu wirtschaftsliberalen Positionen zeigte sich der Verband besorgt über die Streichung und signalisierte ausdrücklich Gesprächsbereitschaft in dieser Angelegenheit.
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Bedeutung für den weiteren Prozess der Bilateralen III
Die Begleitmaßnahmen zum Lohnschutz gelten als eine der zentralen Säulen in den Verhandlungen mit der EU, um das inländische Lohnniveau zu sichern und gleichzeitig den Zugang zum europäischen Binnenmarkt zu regeln. Die aktuelle Entscheidung der WAK-S erhöht den politischen Druck auf den Ständerat, der in der kommenden Herbstsession über die Streichung der Maßnahme 14 entscheiden wird.
Sollte der Ständerat der Empfehlung seiner Kommission folgen, könnte dies die Allianz zur Unterstützung der Bilateralen III erheblich schwächen. Die Warnungen von SP und SGB verdeutlichen, dass für die Arbeitnehmerschaft der Erhalt des Lohnschutzes eine Voraussetzung für die Zustimmung zum Abkommen ist. Ob ein Kompromiss gefunden werden kann, der sowohl die Flexibilität des Arbeitsmarktes wahrt als auch den geforderten Schutz für Personalvertreter sicherstellt, bleibt Gegenstand der parlamentarischen Auseinandersetzung in den kommenden Monaten.
