Lohnsteuerhilfe, Einkunftsgrenzen

Lohnsteuerhilfe: Einkunftsgrenzen fallen ab September weg

Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 08:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab September 2026 entfallen die Einkunftsgrenzen für Lohnsteuerhilfevereine. Rentner und Anleger profitieren, Selbstständige bleiben außen vor.

Lohnsteuerhilfevereine öffnen sich: Neue Regeln ab September 2026
Ein sauberer Schreibtisch mit Taschenrechner und Steuerunterlagen, die eine professionelle Finanzberatung symbolisieren. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ab dem 1. September 2026 fallen die Einkunftsgrenzen für Lohnsteuerhilfevereine weg. Bisher durften nur Steuerpflichtige mit Nebeneinkünften bis 18.000 Euro (Einzelveranlagung) oder 36.000 Euro (Zusammenveranlagung) die Beratung nutzen. Diese Beschränkung entfällt nun vollständig.

Wer profitiert – und wer nicht

Besonders Rentner, Pensionäre und Arbeitnehmer mit höheren Einnahmen aus Vermietung oder Kapitalvermögen können künftig auf die günstige Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine setzen. Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler bestätigt die Öffnung.

Doch nicht alle Steuerzahler dürfen in die Beratung: Selbstständige, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte bleiben weiter ausgeschlossen. Sie müssen einen Steuerberater beauftragen.

Fristen für die Steuererklärung 2025

Für das Steuerjahr 2025 kommt die Reform zu spät. Die reguläre Abgabefrist für Pflichtveranlagte endet am 31. Juli 2026. Wer diese Frist versäumt, zahlt mindestens 25 Euro Verspätungszuschlag pro Monat – oder 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer.

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Eine Verlängerung bis zum 1. März 2027 gibt es nur, wenn ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein die Erklärung erstellt. Da die Reform erst im September greift, können Steuerpflichtige mit hohen Nebeneinkünften für 2025 noch nicht von der erweiterten Beratung profitieren. Freiwillige Abgeber haben mehr Zeit: Sie können ihre Erklärung bis zum 31. Dezember 2029 einreichen.

Schärferer Kurs gegen Steuerhinterziehung

Parallel zur Öffnung der Lohnsteuerhilfe verschärft die Bundesregierung den Kampf gegen Steuerhinterziehung. Ein am 16. Juli 2026 vorgestellter Aktionsplan stuft Steuerhinterziehung künftig als Verbrechenstatbestand ein – mit einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren.

Die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO soll eingeschränkt werden. In besonders schweren Fällen wirkt sie nur noch strafmildernd. Zudem plant die Regierung eine KI-gestützte Datenplattform und mehr Personal für die Ermittlungsbehörden. Ein gemeinsames Zentrum beim Zoll soll die Koordination verbessern. Erste Gesetzentwürfe werden für August 2026 erwartet.

Bereits jetzt gilt: Bei Hinterziehungsbeträgen über 25.000 Euro pro Tat wird ein Zuschlag von 10 bis 20 Prozent fällig.

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Pilotprojekt „Amsel“ automatisiert Steuerbescheide

Die Finanzverwaltung treibt die Digitalisierung voran. Im Rahmen des Pilotprojekts „Amsel“ haben Finanzämter in Thüringen bereits über 50.000 Steuer-Festsetzungsvorschläge an Bürger versandt. Das Verfahren richtet sich an Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit oder Renten.

Auch in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein wird das Projekt erprobt. Betroffene können den vom Amt berechneten Vorschlägen bis Ende Juli 2026 zustimmen. Bisher hat etwa ein Drittel der Angeschriebenen diese Möglichkeit genutzt.

Die Finanzverwaltung weist ergänzend darauf hin, dass die direkte Einreichung von Nachweisen die Bearbeitung beschleunigen kann – trotz der seit neun Jahren geltenden Belegvorhaltepflicht.

Weitere Entlastungen in Planung

Neben den steuerlichen Änderungen plant die Koalition aus CDU und SPD weitere Entlastungen, besonders für Eltern. Das IW Köln prognostiziert eine leichte finanzielle Entlastung durch das Reformpaket.

Eine Wohngeldreform zum 1. Januar 2027 könnte jedoch Pendler treffen: Werbungskosten oberhalb des Pauschbetrags von 1.230 Euro sollen dann bei der Wohngeldberechnung nicht mehr voll berücksichtigt werden. Die steuerliche Anerkennung dieser Kosten bleibt davon unberührt.

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