Lohntransparenz, Deutschland

Lohntransparenz: Deutschland verpasst EU-Frist um acht Monate

01.06.2026 - 07:19:07 | boerse-global.de

Die Bundesregierung verfehlt die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie. Unternehmen müssen sich auf neue Regeln ab 2027 einstellen.

Lohntransparenz: Deutschland verpasst EU-Frist um acht Monate - Bild: über boerse-global.de
Lohntransparenz: Deutschland verpasst EU-Frist um acht Monate - Bild: über boerse-global.de

Statt zum 7. Juni 2026 soll das Gesetz nun erst Anfang 2027 in Kraft treten.

Verzögerung mit Folgen

Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz, ursprünglich im Mai 2023 verabschiedet, verpflichtet alle Mitgliedstaaten zur Einführung klarer Regeln für mehr Gehaltstransparenz. Ziel ist die Schließung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles. Doch Deutschland wird die Frist reißen: Ein formeller Gesetzesentwurf liegt noch immer nicht vor. Familienministerin Karin Prien (CDU) kündigte an, dass das Gesetz voraussichtlich erst zum Jahresbeginn 2027 in Kraft treten soll.

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Die Verspätung verschiebt auch die Fristen für Unternehmen. Berichtspflichten und Auskunftsrechte für Beschäftigte werden wohl erst ab Juni 2028 verbindlich. Während die Richtlinie für den öffentlichen Sektor ab Juni 2026 direkt gilt, braucht die Privatwirtschaft ein nationales Umsetzungsgesetz. Beobachter kritisieren, dass das bestehende deutsche Entgelttransparenzgesetz von 2017 kaum Wirkung entfaltet habe – die strengeren EU-Vorgaben seien längst überfällig.

Lohnlücke bleibt hartnäckig

Die Verzögerung trifft auf eine weiterhin bestehende Ungleichheit. 2025 lag der unbereinigte Gender Pay Gap in Deutschland bei 16 Prozent. Frauen verdienten im Schnitt 22,81 Euro pro Stunde, Männer 27,05 Euro. Der bereinigte Unterschied – der Faktoren wie Beruf und Erfahrung berücksichtigt – stagnierte bei sechs Prozent.

Die regionalen Unterschiede sind enorm: In Bayern beträgt die Lohnlücke 19 Prozent. Bundesweit verdienen Frauen rund 5,28 Euro weniger pro Stunde als Männer. Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes vom 28. Mai 2026 zeigen zwar ein reales Lohnplus von 1,8 Prozent im ersten Quartal 2026 – die strukturelle Kluft zwischen den Geschlechtern bleibt aber ein zentrales Problem der Arbeitsmarktpolitik.

Politischer Streit innerhalb der Koalition

Die Verzögerung sorgt für heftige Kritik aus den eigenen Reihen. Die SPD-Politikerinnen Carmen Wegge und Jasmina Hostert werfen der Union vor, die Richtlinie zu blockieren. Wegge bezeichnete die Verzögerung als Affront gegen Millionen von Frauen und kritisierte Versuche, die Transparenzmaßnahmen als Bürokratiemonster darzustellen.

Die SPD-Fraktion fordert einen sofortigen Gesetzesentwurf, um das parlamentarische Verfahren einzuleiten. Transparenz sei ein notwendiges Instrument für Lohngerechtigkeit. Auf der anderen Seite äußern einige Politiker Bedenken wegen des bürokratischen Aufwands, den die neuen Berichtspflichten für die Privatwirtschaft bedeuten könnten.

Was die EU-Richtlinie vorsieht

Das Regelwerk bringt tiefgreifende Änderungen für Einstellungspraxis und Vergütung:

  • Verbot der Gehaltsfrage: Arbeitgeber dürfen Bewerber nicht mehr nach früheren Gehältern fragen.
  • Berichtspflichten: Unternehmen ab 100 Beschäftigten müssen regelmäßig über interne Lohnunterschiede berichten.
  • Korrekturschwelle: Liegt die Lohnlücke in einer Gruppe über fünf Prozent und ist nicht objektiv begründbar, müssen Arbeitgeber gesetzlich eingreifen.
  • Auskunftsrecht: Beschäftigte können Daten zu Durchschnittsgehältern von Kollegen mit gleicher oder vergleichbarer Tätigkeit verlangen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht.
  • Beweislastumkehr: Bei Klagen wegen Lohndiskriminierung müssen Arbeitgeber nachweisen, dass keine Benachteiligung vorlag.
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Europa hinkt hinterher

Deutschland steht mit der Verspätung nicht allein. Ende Mai 2026 hatten erst Italien und die Slowakei die notwendigen nationalen Gesetze verabschiedet. In Österreich, wo der unbereinigte Gender Pay Gap bei 17,6 Prozent liegt (bereinigt: zwölf Prozent), arbeitet Arbeitsministerin Korinna Schumann an einem eigenen Entwurf.

Die verspätete Umsetzung könnte ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik nach sich ziehen. Während die Regierung auf einen Start 2027 hofft, drängen Arbeitsmarktexperten und Opposition auf einen schnelleren Zeitplan – die 16-prozentige Lohnlücke von 2025 dulde keinen weiteren Aufschub.

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